«Ein Kanton kann in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen, auf eine Höchstzahl beschränken.» Das soll laut dem Bundesrat demnächst in Artikel 55a des Krankenversicherungsgesetzes stehen.
Zulassung beschränken und sogar blockieren
Der Bundesrat hat am 9. Mai 2018 die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der Zulassung von Leistungserbringern» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Kantone sollen damit ein dauerhaftes Instrument erhalten, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern und damit das Kostenwachstum zu dämpfen. Das revidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird ihnen ermöglichen, Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu bestimmen, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich ansteigen, dürfen die Kantone die Zulassung sogar blockieren. Zudem sollen einheitliche Qualitätsanforderungen für Ärztinnen und Ärzte festgelegt werden. Damit will der Bundesrat Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Klare Anforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte
Um eine hohe Qualität der Leistungen sicherzustellen, sollen laut dem Bundesrat ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte das Schweizerische Gesundheitssystem kennen, wenn sie zu Lasten der Krankenkassen abrechnen dürfen. Neu soll das revidierte Krankenversicherungsgesetz hierzu eine Prüfung vorsehen. Von der Prüfungspflicht befreit ist, wer drei Jahre an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet hat, zum Beispiel an einem Kantons- oder Universitätsspital. Zudem kann der Bundesrat den Ärztinnen und Ärzten sowie anderen ambulanten Leistungserbringern zusätzlichen Auflagen machen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualitätsprogrammen.
Parlament soll nun dauerhafte Lösung finden
Im Dezember 2015 lehnte das Parlament eine definitive Zulassungsregelung ab. Es verlängerte dann aber im Juni 2016 eine provisorische Zulassungsbeschränkung bis im Sommer 2019. Diese wird derzeit von 22 Kantonen angewendet. Jetzt soll laut dem Bundesrat die vorgeschlagene Revision des Krankenversicherungsgesetzes eine dauerhafte Lösung für die Zulassung der Leistungserbringer im ambulanten Bereich bringen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Der Bundesrat erachtet die neue Regelung zudem als wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird. Ziel des Bundesrats ist die rasche Weiterentwicklung eines neuen Finanzierungsmodells.