Jede fünfte Person hat AVH-Beitragslücken, schreibt die SVA Zürich, schweizweit die grösste Durchführungsstelle für die Sozialversicherungen, in ihrem Jahresbericht 2017. Und nur gerade 16 Prozent aller Pensionierten erfreuen sich der AHV-Maximalrente. Lesen Sie, wie man rentenverkürzende Beitragslücken vermeiden kann.
Beitragspflicht von 44 Jahren
Laut dem Jahresbericht 2017 der SVA Zürich haben lediglich 81 Prozent der AHV-Rentnerinnen und -Rentner die Beitragspflicht von 44 Jahren erfüllt. Das ist die Voraussetzung für eine volle AHV-Rente. Die durchschnittliche Altersrente von Versicherten mit den vollen 44 Beitragsjahren lag im Jahr 2017 bei 1856 Franken. Der maximalen Rente von 2350 Franken pro Monat erfreuten sich allerdings nur 16 Prozent der Pensionierten. Fast 31'600 Personen erhielten letztes Jahr von der SVA Zürich eine gekürzte AHV-Rente, weil sie Beitragslücken hatten.
AHV-Kontoauszug regelmässig bestellen
Beitragslücken lassen sich verhindern. Die AHV führt für alle Versicherten ein individuelles Konto. Die SVA Zürich empfiehlt, alle vier bis fünf Jahre einen kostenlosen Auszug aus dem persönlichen AHV-Konto bei der zuständigen Ausgleichskasse zu bestellen. Im Konto sieht man, ob alle AHV-Beiträge korrekt verbucht sind und ob Beitragslücken bestehen. Mit einer Nachzahlung kann man stets die Lücken der letzten fünf Jahre schliessen. Mit dem AHV-Kontoauszug kann auch die spätere Rente mit dem Rentenrechner der zentralen Ausgleichsstelle selber berechnet werden.