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Wiedereingliederung Feb 19Das Bundesgericht hat in einem Leiturteil entschieden: IV-Rentenbezüger mit Eingliederungspotential haben nicht nur einen Anspruch, sondern auch die Pflicht, an zumutbaren Wiedereingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Es besteht klar eine Mitwirkungspflicht, wenn die zuständige IV-Stelle Massnahmen anordnet. Für die Anordnung einer Massnahme braucht es auch keinen Revisionsgrund der IV-Rente aufgrund einer Verbesserung des Gesundheitszustandes.

DeepLWir haben es selbst getestet: Der auf Künstlicher Intelligenz beruhende kostenlose Online-Übersetzer DeepL bietet in Windeseile erstaunliche Ergebnisse. Der Dienst ist andern Übersetzungssystemen wie dem viel besser bekannten Google-Übersetzer überlegen. Für anspruchsvollere Nutzer gibt es den DeepL Pro. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Spitalaerztin Feb 19Anfrage von Frau Dr. med. A. G. in W.: «Ich, Spitalärztin im Spital von W., bin schwanger und erwarte mein Kind rund um den 14. Mai 2019. Ich selbst habe im Rahmen meiner sechsmonatigen Kündigungsfrist auf den 30. Juni 2019 gekündigt. Damit fällt mein Arbeitsvertragsende in den zweiten Monat meines 98-tägigen Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung. Frage: Laufen meine obligatorische Unfall- und Taggeldversicherung sowie meine Pensionskasse, bis zum Arbeitsvertragsende am 30. Juni 2019 oder bis zum Ende des 98-tägigen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?»

Manuel Leuthold Jan 19«Im Jahr 2030 wird der AHV-Fonds leer sein», unterstreicht Manuel Leuthold, Präsident von Compenswiss, dem Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (Bild), am 29. Dezember 2018 in einem Interview mit der «Schweiz am Wochenende». Beim letzten Vermögensausweis vom 30. September 2018 enthielt der AHV-Fonds noch 36,7 Milliarden Franken. Lesen Sie, was der AHV-Fonds-Präsident sonst noch sagt über die Perspektiven unserer obligatorischen Altersvorsorge AHV.

Aerztehaftpflicht Jan 19Am 1. Januar 2020 tritt das neue Verjährungsrecht in Kraft: Bei Körperschäden und Todesfällen wird die geltende Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz von 10 Jahren auf 20 Jahre verdoppelt. Für Ärztinnen und Ärzte hat das namentlich Auswirkungen auf die Aufbewahrungspflicht der Krankengeschichten sowie die Gewährleistung der Nachdeckung nach der Aufgabe der selbständigen beruflichen Tätigkeit. Wir geben Hinweise, wie das gelöst wird.

Ehepaar Jan 19Anfrage von Dr. med. A. M. in Z.: «Ich stehe kurz vor der Pensionierung und habe mich entschlossen, wegen der tiefen Zinsen sowie der unsicheren Börsenlage die sichere lebenslange Pensionskassenrente zu beziehen. Was kann meine erheblich jüngere Ehegattin in Falle meines Ablebens von meiner Pensionskasse erwarten?»

eedoctors Jan 19MEDINSIDE, die Online-Plattform für die Schweizer Gesundheitsbranche, berichtet: «Ob 20 oder 30 Minuten: Der Telemedizin-Anbieter eedoctors verlangt für eine Konsultation neu eine garantierte Preisobergrenze.»

Cyberattacke Jan 19Der unlängst veröffentlichte 27. Halbjahresbericht der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI befasst sich mit den mannigfaltigen Cybervorfällen der ersten Jahreshälfte 2018. Wie gewohnt sind darin viele Warnungen enthalten, beispielsweise Passwörter im Internet nicht mehrfach zu nutzen. Solche Warnungen sind offenbar bitter nötig, denn laut einer Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts gfs-zürich sind die kleinen und mittleren Schweizer Betriebe, zu denen auch die Arztpraxen zählen, gegenüber der Gefahr von Cyberattacken nach wie vor viel zu sorglos.

Aerztin Unfallversicherung Jan 19Anfrage von Frau Dr. med. U. K. in B.: «Ich will als Spitalärztin mein Arbeitspensum verkleinern und daneben als selbständige Ärztin tätig werden. Was muss ich im Bereich Unfallversicherung unternehmen?»

AHV und Altersvorsorge«Die Ungleichgewichte am Hypothekar- und Immobilienmarkt bleiben bestehen», steht zum wiederholten Mal in der geldpolitischen Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank vom 13. Dezember 2018. Gefahren lauern aber vor allem wegen des Überangebots im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist nach wie vor kein Preissturz in Sicht. Lesen Sie warum das so ist.

Wohneigentum«Die Ungleichgewichte am Hypothekar- und Immobilienmarkt bleiben bestehen», steht zum wiederholten Mal in der geldpolitischen Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank vom 13. Dezember 2018. Gefahren lauern aber vor allem wegen des Überangebots im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist nach wie vor kein Preissturz in Sicht. Lesen Sie warum das so ist.

MutterschaftsentschaedigungMütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Der Bundesrat hat die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet.

Krankenversicherung Dez 18Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen ab 2019 im Bereich der Krankenversicherung zusammengestellt. Die Stichworte dafür lauten: Markante Prämiensenkung für junge Erwachsene, Preissenkung bei Medikamenten und rückerstatteten Produkten sowie Umwandlung von stationär in ambulant, Vereinfachung der Selbstmedikation, Förderung der Entwicklung von Kinderarzneimitteln, Verlängerung des geltenden Zulassungsstopps von Ärztinnen und Ärzten um zwei Jahre. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

E Health Strategie 2Die Schweizer Bevölkerung soll die Möglichkeiten der Digitalisierung noch besser für ihre Gesundheit nutzen können. Dazu hat der Bundesrat im Dezember die Strategie eHealth Schweiz 2.0 verabschiedet. Im Vordergrund steht dabei die Einführung und Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers. Die Strategie eHealth Schweiz 2.0 löst diejenige von 2007 ab und läuft von 2018 bis 2022. Sie wurde zusammen mit den Kantonen erarbeitet und von diesen bereits verabschiedet.

Rechtschutz Dez 18Frage von Dr. med. I. K. in Z.: «Für was braucht man eigentlich eine Rechtschutzversicherung?»

Pensionsplanung Nov 18Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge auch 2019 bei einem Prozent zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. 2019 wird das BVG-Obligatorium bis zum Jahreslohn von 85'320 Franken gehen. Lesen Sie, weshalb die Pensionskassenrenten weiter sinken werden.

Scheidung Nov 18Die Gelder der beruflichen Vorsorge müssen bei einer Scheidung nicht in jedem Fall hälftig geteilt werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung in einem Fall präzisiert, in dem der Ehemann seine Pflichten gegenüber der Familie in schwerwiegender Weise verletzte.

Joerg GodhahnJörg Goldhahn (Bild), Titularprofessor am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der ETH Zürich, unterstreicht im Zukunftsblog der ETH Zürich, wie Systeme der Künstlichen Intelligenz sich ständig weiterentwickeln und wohl früher als wir denken, Ärzte in vielem übertreffen werden.

Grossvater und Enkel Nov 18Solange man lebt, darf man mit seinem Geld machen, was man will. Schenken ist also immer möglich, ganz gleich, wie hoch der Betrag ist. Bei der Erbteilung müssen die gesetzlichen Erben Geschenke jedoch ausgleichen. Das kann bedeuten, dass ein Beschenkter bei der Erbteilung leer ausgeht oder seinen Miterben etwas zurückzahlen muss, um die Differenz zwischen dem Wert des Geschenks und seinem Anteil am Erbe auszugleichen.

easygov Nov 18EasyGov.swiss macht die Behördengänge von Unternehmen und Arztpraxen einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. EasyGov entlastet und spart Kosten – bei den Unternehmen und bei den Behörden.

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