«Was kann meine erheblich jüngere Ehegattin im Falle meines Ablebens von meiner Pensionskasse erwarten?»
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Anfrage von Dr. med. A. M. in Z.: «Ich stehe kurz vor der Pensionierung und habe mich entschlossen, wegen der tiefen Zinsen sowie der unsicheren Börsenlage die sichere lebenslange Pensionskassenrente zu beziehen. Was kann meine erheblich jüngere Ehegattin in Falle meines Ablebens von meiner Pensionskasse erwarten?»
eedoctors: Jetzt kommt die Flatrate beim Arzt
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MEDINSIDE, die Online-Plattform für die Schweizer Gesundheitsbranche, berichtet: «Ob 20 oder 30 Minuten: Der Telemedizin-Anbieter eedoctors verlangt für eine Konsultation neu eine garantierte Preisobergrenze.»
«Wer das gleiche Passwort mehrfach nutzt, hilft den Angreifern»
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Der unlängst veröffentlichte 27. Halbjahresbericht der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI befasst sich mit den mannigfaltigen Cybervorfällen der ersten Jahreshälfte 2018. Wie gewohnt sind darin viele Warnungen enthalten, beispielsweise Passwörter im Internet nicht mehrfach zu nutzen. Solche Warnungen sind offenbar bitter nötig, denn laut einer Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts gfs-zürich sind die kleinen und mittleren Schweizer Betriebe, zu denen auch die Arztpraxen zählen, gegenüber der Gefahr von Cyberattacken nach wie vor viel zu sorglos.
Spitalärztin will im Nebenjob noch selbständig arbeiten: Wie steht es mit der Unfallversicherung?
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Anfrage von Frau Dr. med. U. K. in B.: «Ich will als Spitalärztin mein Arbeitspensum verkleinern und daneben als selbständige Ärztin tätig werden. Was muss ich im Bereich Unfallversicherung unternehmen?»
Serie über die Vorsorge XLI: Die Altersvorsorge ist die grösste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer
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«Die Ungleichgewichte am Hypothekar- und Immobilienmarkt bleiben bestehen», steht zum wiederholten Mal in der geldpolitischen Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank vom 13. Dezember 2018. Gefahren lauern aber vor allem wegen des Überangebots im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist nach wie vor kein Preissturz in Sicht. Lesen Sie warum das so ist.
Gute Nachricht für Wohneigentümer: Trotz aller Unkenrufe werden die Preise für Wohneigentum auch 2019 nicht einbrechen
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«Die Ungleichgewichte am Hypothekar- und Immobilienmarkt bleiben bestehen», steht zum wiederholten Mal in der geldpolitischen Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank vom 13. Dezember 2018. Gefahren lauern aber vor allem wegen des Überangebots im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist nach wie vor kein Preissturz in Sicht. Lesen Sie warum das so ist.
Mutterschaftsentschädigung für Mütter von kranken Neugeborenen länger auszahlen
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Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Der Bundesrat hat die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet.
2019 gibt es mannigfaltige Änderungen im Bereich der Krankenversicherung
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Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen ab 2019 im Bereich der Krankenversicherung zusammengestellt. Die Stichworte dafür lauten: Markante Prämiensenkung für junge Erwachsene, Preissenkung bei Medikamenten und rückerstatteten Produkten sowie Umwandlung von stationär in ambulant, Vereinfachung der Selbstmedikation, Förderung der Entwicklung von Kinderarzneimitteln, Verlängerung des geltenden Zulassungsstopps von Ärztinnen und Ärzten um zwei Jahre. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Strategie eHealth Schweiz 2.0 für 2018 bis 2022: Einführung des Elektronischen Patientendossiers steht im Vordergrund
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Die Schweizer Bevölkerung soll die Möglichkeiten der Digitalisierung noch besser für ihre Gesundheit nutzen können. Dazu hat der Bundesrat im Dezember die Strategie eHealth Schweiz 2.0 verabschiedet. Im Vordergrund steht dabei die Einführung und Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers. Die Strategie eHealth Schweiz 2.0 löst diejenige von 2007 ab und läuft von 2018 bis 2022. Sie wurde zusammen mit den Kantonen erarbeitet und von diesen bereits verabschiedet.
Was bietet eine Rechtsschutzversicherung?
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Frage von Dr. med. I. K. in Z.: «Für was braucht man eigentlich eine Rechtschutzversicherung?»
Serie über die Vorsorge XXXX: Mindestverzinsung des Pensionskassenkapitals bleibt gleich, aber die Renten sinken weiter
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Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge auch 2019 bei einem Prozent zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. 2019 wird das BVG-Obligatorium bis zum Jahreslohn von 85'320 Franken gehen. Lesen Sie, weshalb die Pensionskassenrenten weiter sinken werden.
Bundesgericht präzisiert: Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse müssen bei Scheidung nicht immer hälftig geteilt werden.
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Die Gelder der beruflichen Vorsorge müssen bei einer Scheidung nicht in jedem Fall hälftig geteilt werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung in einem Fall präzisiert, in dem der Ehemann seine Pflichten gegenüber der Familie in schwerwiegender Weise verletzte.
Wird Künstliche Intelligenz die Ärzte bald überflüssig machen?
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Jörg Goldhahn (Bild), Titularprofessor am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der ETH Zürich, unterstreicht im Zukunftsblog der ETH Zürich, wie Systeme der Künstlichen Intelligenz sich ständig weiterentwickeln und wohl früher als wir denken, Ärzte in vielem übertreffen werden.
Grosseltern wollen die Enkel unterstützen: Man muss die Pflichtteile beachten!
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Solange man lebt, darf man mit seinem Geld machen, was man will. Schenken ist also immer möglich, ganz gleich, wie hoch der Betrag ist. Bei der Erbteilung müssen die gesetzlichen Erben Geschenke jedoch ausgleichen. Das kann bedeuten, dass ein Beschenkter bei der Erbteilung leer ausgeht oder seinen Miterben etwas zurückzahlen muss, um die Differenz zwischen dem Wert des Geschenks und seinem Anteil am Erbe auszugleichen.
Online-Schalter EasyGov.swiss bietet immer mehr digitale Angebote für neue und bestehende Unternehmen
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EasyGov.swiss macht die Behördengänge von Unternehmen und Arztpraxen einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. EasyGov entlastet und spart Kosten – bei den Unternehmen und bei den Behörden.
Wie muss ich mein Elektrovelo versichern?
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Frage von Dr. med. E. M. in K.: «Ich will ein Elektrovelo kaufen und frage mich nun, wie ich dieses versichern muss.»
Serie über die Vorsorge XXXIX: Leicht höhere Renten und Grenzbeträge bei der AHV und der beruflichen Vorsorge ab 2019
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Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Lesen Sie die Einzelheiten.
1e-Vorsorgepläne für Gutverdienende auf dem Vormarsch
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Die Gutverdienenden, zu denen auch die Ärztinnen und Ärzte gehören, können mit 1e-Vorsorgeplänen bei der Pensionskasse flexibler für das Alter vorsorgen. Bei den 1e-Plänen werden Lohnbestandteile ab 126'900 Franken versichert. «Diese Pläne haben Ende 2017 schon ein Volumen von 3,6 Milliarden Franken erreicht und sind auf dem Vormarsch», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 1. Oktober 2018.
Wie und wann kann man einer schwangeren Praxisangestellten kündigen?
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Frage von Dr. E. G. in H.: «Eine Praxisangestellte ist zurzeit schwanger. Wir möchten ihr kündigen. Im Anstellungsvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von sechs Monaten festgelegt. Können wir während der Schwangerschaft die Kündigung auf den Zeitpunkt des Endes des Mutterschaftsurlaubs aussprechen oder läuft die sechsmonatige Kündigungsfrist erst ab Ende des Mutterschaftsurlaubs?»
Revolutionäres Bundesgericht: Kinderbetreuende Frauen müssen ab der Schulpflicht des jüngsten Kindes selbst Geld verdienen
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Das Bundesgericht legt Richtlinien fest, ab wann und in welchem Umfang der hauptsächlich die Kinder betreuende Elternteil mit Blick auf die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils einer Erwerbstätigkeit nachzugehen hat. Im Scheidungs- oder Trennungsfall kommt nach einer Übergangsphase oder bei fehlender Vereinbarung der Eltern über die Art der Betreuung das Schulstufenmodell zu Anwendung. Was bedeutet das?