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Arzt am Praemienrechner Aug 19Viele Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen über ihren Beruf im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus. Dies darum, weil die Arztpraxen in der Rechtsform von Einzelunternehmen, einfachen Gesellschaften oder Personengesellschaften wie der Kollektivgesellschaft und der Kommanditgesellschaft keine eigenen Steuersubjekte sind. Deshalb werden sie auf der Ebene der beteiligten Gesellschafter aufgrund der Regeln der selbständigen Erwerbstätigkeit besteuert. Die Schweizerische Steuerkonferenz hat im September 2019 eine brandneue Steuerinformation über die Besteuerung bei selbständiger Erwerbstätigkeit herausgegeben.

Das ist die selbständige Erwerbstätigkeit
Steuerlich muss die selbständige Erwerbstätigkeit von der unselbständigen Erwerbstätigkeit der Arbeitnehmenden, von der der Ausübung eines Hobbys sowie der Verwaltung des Privatvermögens unterschieden werden. Zu dieser Abgrenzung existiert eine langjährige Rechtsprechung. Die Tätigkeit des selbständig erwerbenden Steuerpflichtigen umfasst demnach den Einsatz von Kapital und Arbeit, eine frei gewählte Organisation, die Arbeit auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko, die Gewinnabsicht, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit, die Planmässigkeit sowie die Sichtbarkeit nach aussen.

Die Rechtsformen der selbständigen Erwerbstätigkeit
Selbständig erwerbende Steuerpflichtige können im Rahmen der folgenden Rechtsformen tätig sein:

  • Einzelunternehmen
  • einfache Gesellschaft
  • Personengesellschaft, und zwar entweder als Kollektivgesellschaft oder als Kommanditgesellschaft

All diese Einzelunternehmen oder Gesellschaften stellen als solche keine eigenen Steuersubjekte dar. Die aus dem Einzelunternehmen oder den Gesellschaften erzielten Einkünfte sind deshalb zu den anderen Einkommen der beteiligten steuerpflichtigen Personen hinzuzurechnen. Diese Einkünfte unterliegen demzufolge der ordentlichen Einkommenssteuer und werden ausschliesslich auf Ebene der natürlichen Personen besteuert. Es kommt dabei nicht auf die Dauer der selbständigen Erwerbstätigkeit oder auf deren Einstufung als Haupterwerbstätigkeit oder Nebenerwerbstätigkeit an.

Die Knacknüsse der Besteuerungen der selbständigen Erwerbstätigkeit
Die Knacknüsse der Besteuerung der selbständigen Erwerbstätigkeit umfassen:

  • Abgrenzung des Privatvermögens vom Geschäftsvermögen
  • Bestimmung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit umfassend die Veranlagungsgrundlage, die Realisation (wann das Einkommen oder der Erlös dem Steuerpflichtigen definitiv zugeflossen ist und somit steuerbar wird), die Liquidationsgewinne, die Teilbesteuerung sowie die Ersatzbeschaffung
  • Bestimmung der geschäftsmässig oder berufsmässig begründeten Kosten
  • Bestimmung der Privateinlagen ins Geschäft und der Privatentnahmen aus dem Geschäft
  • Die Steuerbelastung aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebungen


All diese Kacknüsse werden in der neuen Steuerinformation «Besteuerung bei selbständiger Erwerbstätigkeit» definiert und umschrieben. Es wird aufgezeigt, wie sich die Besteuerung der selbständigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zusammensetzt.



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