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Arzt am Praemienrechner Aug 19Laut einer unlängst veröffentlichten Medieninformation will der Bundesrat auf Individualdaten von Krankenversicherten zugreifen können. Denn diese Daten seien für das Funktionieren des Gesundheitssystems sehr wichtig. Und sie ermöglichen es, die Transparenz zu verbessern und Massnahmen umzusetzen, die zur Dämpfung der Gesundheitskosten beitragen.

Präzisierung der Weitergabe von Krankenversichertendaten
An seiner Sitzung vom 21. August 2019 hat der Bundesrat den Vorschlag der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates gutgeheissen, wonach die gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Krankenversichertendaten präzisiert werden sollen. Er unterstützt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, die Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände zu ermöglichen.

Krankenversicherungsgesetz KGV soll entsprechend geändert werden
Nach der Annahme der parlamentarischen Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» erarbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates einen Gesetzesvorentwurf zur Datenweitergabe in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Bundesrat befürwortet die Position der Kommissionsmehrheit, die eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) verlangt.

Erhebung von detaillierten, anonymisierten Individualdaten
Der Gesetzesvorentwurf präzisiert den Umfang und die Ziele der Datenerhebung durch das Bundesamt für Gesundheit BAG sowie die Nutzungsmodalitäten. Die Erhebung aggregierter Daten wird bevorzugt, aber es sind Ausnahmen vorgesehen, welche die Erfassung von Individualdaten, das heisst von Daten pro versicherte Person, zulassen. Der Vorschlag ermöglicht namentlich die Erhebung von detaillierten, anonymisierten Individualdaten nach Leistungsart und Leistungserbringer. Das BAG muss sich jedoch auf die Erhebung der relevanten Daten beschränken, die notwendig sind, um seine Aufgaben wahrzunehmen.
Der Bundesrat unterstützt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, der die Möglichkeit zur Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände vorsieht. Er ist der Ansicht, dass diese Daten relevante Informationen liefern, beispielsweise um den Umsatz zu ermitteln, der mit einem neuen, sehr teuren Arzneimittel zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erzielt wurde.

Einzelheiten finden sich im Bericht «Parlamentarische Initiative für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung – Stellungnahme des Bundesrats»



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