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USA August 19Frage von Dr. med. U.W. in F.: «Mitte Juli 2019 hat der US-Senat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA genehmigt. Als Aktienfan besitze ich ein weltweit gestreutes Aktienportfolio mit US-Aktien im Wert von mehreren Hunderttausend Franken. Für diese Aktien besteht, was viele Leute nicht wissen, gemäss dem geltenden Recht bei meinem Ableben die US-Erbschaftssteuerpflicht. Wird diese unselige und freche US-Erbschaftssteuerpflicht mit dem Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen endlich abgeschafft?»

Die beschlossenen Änderungen betreffen nur die Doppelbesteuerung von Einkommen
«Am 17. Juli 2019 hat der US-Senat das Änderungsprotokoll von 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Einkommenssteuern zwischen der Schweiz und den USA genehmigt. Es handelt sich um einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA, indem es den Informationsaustausch auf Ersuchen im Steuerbereich nach internationalem Standard zwischen den beiden Ländern einführt», steht in einer Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Daraus geht klar hervor: Die jetzt bald in Kraft tretenden neuen Regelungen bei der Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und den USA betreffen lediglich das Doppelbesteuerungsabkommen für die Einkommenssteuern. Mit der Erbschaftssteuer haben sie nichts zu tun.

US-Erbschaftssteuerrecht gilt weltweit
Das US-Erbschaftssteuerrecht erfasst neben den US-Steuerpflichtigen weltweit auch alle Menschen, die im Zeitpunkt des Todes US-Vermögenswerte besitzen, insbesondere US-Aktien. Es besteht zwar das «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern», das am 17. September 1952 in Kraft getreten ist. Dieses uralte Abkommen sieht aber keinen Wegfall der US-Erbschaftsteuer für Schweizer Besitzer von US-Aktien vor.

Freche US-Erbschaftssteuerpflicht für Schweizerinnen und Schweizer
Wie frech die US-Erbschaftssteuerpflicht für US-Aktien besitzende Schweizerinnen und Schweizer nach wie vor ist, beschreibt der Anwalt und Steuerexperte Christoph Beer im Kurzexposé «US-Erbschaftssteuern und die Schweiz»: «Wenn zum Nachlass eines in der Schweiz wohnhaften Erblassers US-Aktien gehören, deren Wert weniger als 60‘000 US-Dollar beträgt, besteht weder eine Deklarations- noch eine Steuerpflicht in den USA. Haben die US-Aktien aber einen Wert von mehr als 60‘000 Dollar, muss in den USA innerhalb von neun Monaten nach dem Tod des Erblassers eine Nachlasssteuerdeklaration eingereicht werden.»

Vielleicht gibt es bald Verhandlungen mit den USA
Schon am 13. September 2010 ist im Ständerat die Motion «Revision des Erbschaftssteuerabkommens von 1951 zwischen der Schweiz und den USA» eingereicht worden. Gefordert wurde die Aufhebung der US-Erbschaftsbesteuerung von in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Besitzerinnen und Besitzern von US-Aktien. Der Bundesrat versprach damals, die Verhandlungen dafür sobald wie möglich aufzunehmen. Nach den jetzt vom US-Senat endlich gutgeheissenen Neuerungen in der Doppelbesteuerung der Einkommen könnten diese jahrelang verschobenen Verhandlungen vielleicht in näherer Zukunft angepackt werden.



 
 

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