Anfang März 2018 hat der Bundesrat auf Vorschlag von Bundesrat Alain Berset (Bild) festgelegt, wie unsere staatliche Altersvorsorge AHV finanziell stabilisiert werden soll. Gleichzeitig ist bestimmt worden, wie es bei der Anpassung der Pensionskassen an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen weitergehen soll. Lesen Sie, wie sich die Landesregierung das weitere Vorgehen in der Reform der Altersvorsorge vorstellt.
Massnahmen für die Stabilisierung der AHV
Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends. Das Nein zur Reform der Altersvorsorge 2020 vom 24. Dezember 2017 hat den Handlungsbedarf vergrössert. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Reform der AHV dieses Mal gelingt. Darum will er schon im Sommer 2018 eine Reform in die Vernehmlassung schicken, welche die Finanzen der AHV für das kommende Jahrzehnt stabilisieren soll. Die Reform soll folgende Massnahmen umfassen:
- In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenrentenalter wird ab dem Jahr nach Inkrafttreten der Revision jährlich um drei Monate erhöht.
- Für die Erhöhung des Frauenrentenalters sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Hierzu lässt der Bundesrat drei Varianten ausarbeiten. Zur Finanzierung dieser Ausgleichsmassnahmen wird geprüft, entweder allein Erträge aus der Mehrwertsteuer oder aus Lohnbeiträgen zu verwenden, oder auf eine Kombination von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen zu setzen.
- Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden.
- Referenzalter 65 sowie die Möglichkeit zum Vorbezug und zum Aufschub mit Teilrenten werden auch in der beruflichen Vorsorge verankert.
- Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert: Kleinere Einkommen sind weiterhin nicht beitragspflichtig (monatlicher Freibetrag 1400 Franken), zudem können mit Beiträgen nach 65 die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden.
- Die mittelfristig ausreichende Finanzierung der AHV wird mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Dafür ist eine einmalige Erhöhung um maximal 1,7 Prozentpunkte bei Inkrafttreten der Reform vorgesehen. Die Berechnungen basieren darauf, dass die Reform im Jahr 2021 in Kraft treten kann und die AHV-Finanzen für mindestens zwölf Jahre sichert.
Zeitplan für die Revision der AHV
Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, für die AHV-Vorlage bis zu den Sommerferien einen Vorentwurf für die Vernehmlassung zu erarbeiten. Dem Parlament soll bis Ende 2018 eine Botschaft unterbreitet werden.
Weiteres Vorgehen bei der Reform der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund bereit erklärt haben, in ergebnisoffenen Gesprächen Massnahmen in der beruflichen Vorsorge zu diskutieren, damit die zweite Säule an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden kann. Das Eidgenössische Departement des Innern wird gemeinsam mit den Sozialpartnern die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit festlegen und den Bundesrat über diese Arbeiten auf dem Laufenden halten.