Anfang März 2018 hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die nationalrätliche Motion «Transparenz bei der Leistungsabrechnung nach Tarmed» anzunehmen. Es geht vor allem um mehr Sanktionsmöglichkeiten, falls Akteure im Gesundheitswesen die Anforderungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Leistungen nicht einhalten. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Das Ziel der Motion
Der Bundesrat wird mit der Motion eingeladen, das Krankenversicherungsgesetz und die dazu gehörigen Bestimmungen derart anzupassen, dass die Leistungsabrechnung im Tarmed einfach kontrollierbar, transparent und für die Patienten nachvollziehbar ist. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorzusehen.
Die Begründung
Weil es sich bei der Krankenversicherung sich um eine obligatorische Sozialversicherung handelt, ist es inakzeptabel, wenn einzelne Leistungserbringer oder Leistungserbringergruppen den Tarif nach ihrem finanziellen Gutdünken interpretieren, statt nach den sachlich korrekten Kriterien. Die Datenlieferung und die Rechnungsstellung der Leistungserbringer müssen folglich so angepasst werden, dass die Leistungen besser überprüfbar sind. Dazu zählen namentlich verständlichere Rechnungskopien an die Patienten, damit diese zumindest die Behandlungszeiten kontrollieren können. Präventiv sind Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen für den Fall, dass die Vorgaben der zuständigen Behörden bei Tarif-Eingriffen oder die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich einer transparenten Rechnungsstellung ignoriert werden sollten.
Antwort des Bundesrates
Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind grundsätzlich bereits Voraussetzungen für die Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle inklusive Sanktionsmöglichkeiten im Falle einer Verletzung der Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorhanden. Sie werden jedoch nicht von allen Akteuren zielführend umgesetzt. Im Bericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung", den der Bundesrat im Oktober 2017 zur Kenntnis nahm, schlägt eine international besetzte Expertengruppe daher unter anderem auch Massnahmen im Bereich der Rechnungskontrolle vor. Das Eidgenössische Departement des Innern ist beauftragt, die im Bericht empfohlenen Massnahmen zu prüfen und Vorschläge für jene Massnahmen vorzulegen, die umgesetzt werden sollen. In diesem Rahmen werden die Anliegen dieser Motion aufgenommen.