Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV-Renten und der IV-Renten ab dem 1. Januar 2018 beizubehalten. Damit bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Lesen Sie, wie hoch die wichtigsten Beiträge und Eckwerte der Sozialversicherungen sind.
Das sind die Beiträge und Eckwerte der Sozialversicherungen 2017 und auch 2018