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Rentner Februar 2017Wegen der steigenden Lebenserwartung und den Minusrenditen auf dem Frankenobligationenmarkt sind die laufenden Pensionskassenrenten mathematisch überhöht. Die Beitragszahler subventionieren die Pensionierten. PricewaterhouseCoopers wollte das ändern und die laufenden Renten flexibilisieren. Dieser Angriff auf die bestehenden Renten ist vor dem Bundesverwaltungsgericht haushoch abgeblitzt.

PricewaterhouseCoopers wollte bestehende Renten flexibilisieren
Im Jahr 2005 hatte die Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers (PwC) im überobligatorischen Bereich ein Rentenmodell für Neurentner eingeführt. Dieses besteht aus einer fixen Basisrente und einem variablen, von der Anlagerendite abhängigen Bonusteil. Aufgrund dessen kann die Rente nach einer bestimmten Zeit je nach finanzieller Situation der Pensionskasse gleichbleiben, sich erhöhen oder reduzieren. Dieses Modell wollte die Pensionskasse auf den Januar 2017 auch auf bereits laufende Altersrenten anwenden. Die Pensionskassen- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich hob jedoch den entsprechenden Beschluss der PwC-Stiftung auf. Hierauf erhob die betroffene Pensionskasse Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Das Gericht sagt: Gesetz ist Gesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hält nun fest, dass eine allfällige Rentenerhöhung unproblematisch ist. Es ist hingegen auch im überobligatorischen Bereich nicht mit geltendem Recht vereinbar, dass laufende Altersrenten möglicherweise gesenkt werden. Gemäss Gesetz darf eine Pensionskasse nur dann einen Beitrag von Seiten der Rentnerinnen und Rentnern verlangen, was faktisch einer befristeten Rentensenkung gleichkommt, wenn eine Unterdeckung vorliegt. Selbst dann darf diese Massnahme nur unter eng umschriebenen Voraussetzungen erfolgen.

Ohne Unterdeckung keine Rentensenkung
Demnach ist eine Senkung der laufenden Altersrenten unzulässig, solange keine Unterdeckung vorliegt. Das System der Pensionskasse der PwC, das dazu führen kann, dass Altersrenten gesenkt werden, darf damit unter geltendem Recht nicht nachträglich auf bereits laufende Renten angewendet werden. Dazu ist eine Gesetzesänderung erforderlich.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Seine juristische Begründung ist aber so stark, dass das Bundesgericht kaum zu einem anderen Schluss kommen würde.



 
 

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