In diesem Jahr 2017 müssen viele Pensionskassen finanzielle Ungleichgewichte beseitigen. Das schmerzt die aktiven Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Im Gegensatz zu ihnen können die Rentnerinnen und Rentner jubilieren. Ihre versicherungstechnisch überhöhten Renten sind nach wie vor unantastbar. Bezahlen dafür müssen die aktiven Beschäftigten.
Zinsen und Inflation bleiben historisch tief
Die Zinsen und die Inflation bleiben noch einige Zeit auf dem historisch tiefen Niveau. Das hat Nationalbankpräsident Thomas Jordan an seinem letzten Mediengespräch der Schweizer Währungshüter erneut bekräftigt. Die ausbleibende oder sogar leicht negative Geldentwertung erhält oder steigert die Kaufkraft von nominell festgelegten Guthaben und Zahlungsansprüchen. Dazu gehören die Pensionskassenrenten. Dank des Kaufkrafterhalts oder Kaufkraftgewinns zählen die Rentnerinnen und Rentner somit zu den Gewinnern der Tiefzinsperiode. Kommt dazu, dass die laufenden Pensionskassenrenten versicherungstechnisch oft zu hoch sind, weil sie aus heutiger Sicht auf einem zu hohen Rentenumwandlungssatz und einem zu hohen «technischen Zinssatz» beruhen. Fragt sich, was das für die Zukunft bedeutet.
Unantastbare laufende Renten
Rentnerinnen und Rentner bleiben im Glück, weil in der Schweiz laufende Renten aus der beruflichen Vorsorge unanfechtbar sind. Ein diesbezüglicher Rechtsfall ist hängig und wird wohl zu einem gerichtlichen Leitentscheid führen. Wegen der derzeit nach wie vor bestehenden Unantastbarkeit der überhöhten Rentenzahlungen müssen die Pensionskassen das finanzielle Gleichgewicht mittels einer Senkung der Rentenansprüche der aktiven Beitragszahler wiederherstellen.
Eigentlich eine Frage der Mathematik und nicht der Politik
Obwohl im Parlament über die Reform der Schweizer Altersvorsorge politisch heftig gestritten wird, kann eine Tatsache nicht wegdiskutiert werden: Ein guter Teil der beruflichen Vorsorge beruht auf mathematischen Zusammenhängen und nicht auf politischen Streitpunkten. So muss das angesparte Vorsorgekapital bei der Pensionierung mit einem Rentenumwandlungssatz in die lebenslange Rente umgewandelt werden. Beträgt dieser beispielsweise sechs Prozent, errechnet sich aus einem Vorsorgekapital von 500'000 Franken eine lebenslange Jahresrente von 30'000 Franken (6 mal 5'000).
«Technischer Zinssatz»
Der «richtige» Rentenumwandlungssatz wird vorwiegend aufgrund der statistischen Lebenserwartung ab dem Rentenalter und dem «technischen Zinssatz» bestimmt. Steigt die Lebenserwartung, wie das immer noch der Fall ist, müssen die Renten länger ausbezahlt werden. Um das auszugleichen, muss bei unverändertem Vorsorgekapital der Rentenumwandlungssatz gesenkt werden. Nur dann reicht das Kapital für die gesamte Lebensdauer der Rentnerin oder des Rentners.
Der «technische Zinssatz» ist der rechnerische Zins, der bis zum statistischen Lebensende eines Rentners auf seinem abnehmenden Vorsorgekapital Jahr für Jahr erzielt werden muss. Sind die wirklichen Anlageerträge wegen einer hartnäckigen Tiefzinsperiode tiefer als der «technische Zinssatz», ist die Rente ungenügend finanziert.
Somit gilt rein rechnerisch: Wenn der Rentenumwandlungssatz bei einer steigenden Lebenserwartung und bei Anlageerträgen unter dem vorgegebenen „technischen Zinssatz“ nicht gesenkt wird, muss ein Teil der laufenden Renten aus Reserven oder aus dem Pensionskassenkapital der aktiv Versicherten subventioniert werden. Das müssen die Pensionskassen im Hinblick auf ihr langfristiges finanzielles Gleichgewicht verhindern und entsprechend handeln.
Man muss sich informieren!
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat den Pensionskassen unlängst empfohlen, den „technischen Zinssatz“ nicht höher als 2,25 Prozent festzulegen. Der Satz liegt bei vielen Kassen oft noch weit über dieser Marke. Deshalb ist zu erwarten, dass 2017 etliche Kassen mit Meldungen über einen tieferen „technischen Zinssatz“ und damit einhergehend einen tieferen Rentenumwandlungssatz aufwarten. Mehr denn je gilt deshalb: Alle Erwerbstätigen sollten sich mit dem Zustand und den absehbaren Massnahmen ihrer Pensionskasse auseinandersetzen – insbesondere bei Stellenwechseln. Denn die Qualität und die Sicherheit der beruflichen Vorsorge seines Arbeitgebers beeinflusst die eigene finanzielle Zukunft in hohem Mass.