MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: «In der letzten Zeit war die Tarmedposition 00.0140 ein grosses Thema: Wie Santésuisse bekannt machte, verrechneten die Schweizer Ärzte letztes Jahr fast eine halbe Milliarde Franken als «Leistung in Abwesenheit des Patienten». Die Summe hatte sich damit seit 2010 mehr als verdoppelt – von 199 Millionen Franken auf 454 Millionen im letzten Jahr.» Dazu wird eine Stellungnahme von Sandra Kobelt, Leiterin der Abteilung Politik und Kommunikation von Santésuisse, veröffentlicht.
Es gibt etliche Tarmedpositionen für den Büroaufwand
Unter dem Titel «Büroaufwand: Dafür gibt es auch andere Tarmedpositionen» verbreitet MEDINSIDE,CH die folgende Stellungnahme von Sandra Kobelt, Leiterin der Abteilung Politik und Kommunikation von Santésuisse: «Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Tarmed bereits mehrere Positionen für die Abrechnung administrativer Belange und die Korrespondenz zwischen Krankenversicherern und Ärzten bestehen:
- 00.2255: Verlangter kleiner Arztbericht an den Versicherer.
- 00.2285: Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text (gilt auch für den Schriftverkehr unter Ärzten betreffend Befund, Diagnose, Therapien, Prognose über den Heilungsverlauf und weitere Massnahmen den Patienten betreffend).
- 00.2295: Nicht formalisierter Bericht, jede weiteren 35 Zeilen Text.
- 00.2260 Kopien an den Versicherer.
- 00.2265 Kopien von grossem Umfang und/oder Kopien von Bildträgern an den Versicherer.
Die Position 00.00140 «Leistungen in Abwesenheit des Patienten» ist eben weder überprüfbar noch direkt zuordenbar und kann praktisch unlimitiert verrechnet werden. Entsprechend ist auf dieser Position eine sehr starke Wachstumsdynamik auszumachen.»
Fehlanreize beseitigen
«Es geht hier im Übrigen weder um Missbrauch noch darum, dass Ärzte nicht koscher abrechnen würden; sondern darum, dass im Arzttarif Fehlanreize bestehen, die denn auch ausgenutzt werden. Eine diesbezügliche Reform des Tarifs ist deshalb notwendig», unterstreicht Sandra Kobelt.