Frage von Frau Dr. med. A. M. in Ch. «Meine 19-jährige Tochter fährt immer häufiger ein Auto unserer Familie, bei dem ich als ‘häufigste Lenkerin’ eingetragen bin. Muss ich das der Versicherung melden?»
«Häufigster Lenker» ist wichtig
Bei der Motorfahrzeugversicherung hängen die Risikoeinschätzung und die entsprechende Prämienberechnung von vielen Faktoren und Elementen ab. Der Inhalt der Police und der dazugehörenden Bedingungen werden von der Versicherungsgesellschaft von Fall zu Fall festgelegt. Ein sehr wichtiges und relevantes Merkmal bei der Einstufung des Risikos ist der «häufigste Lenker». Dieser Faktor ist bereits bei der Antragstellung von grosser Bedeutung und in den Antragsfragen entsprechend enthalten.
Massgebliche Risikoveränderungen sofort melden
Das Merkmal des «häufigsten Lenkers» und andere wichtige Risikoelemente können sich während der Vertragsdauer verändern. Diese Veränderungen sind vom Versicherungsnehmer aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes von Gesetzes wegen dem Versicherer umgehend zu melden. Wenn mithin eine 19-jährige Tochter zum «häufigsten Lenker» eines Familienautos avanciert, muss das dem Motorfahrzeug-Versicherer möglichst rasch mitgeteilt werden.
Gibt es Auswirkungen beim Wechsel des «häufigsten Lenkers»?
Je nach Gesellschaft und Versicherungsmodell können die vertraglichen Auswirkungen einer Änderung beim «häufigsten Lenker» Auswirkungen haben, beispielsweise bei der Prämie oder der Selbstbehaltsregelung. Aufgrund der geltenden Gesetze ist der Versicherungsschutz in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber geschädigten Dritten zwar jederzeit gewahrt. Aber der Deckungsumfang kann im internen Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer bei fehlender Mitteilung einer massgeblichen Risikoveränderung je nach Tatbestand allenfalls Lücken aufweisen.
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