Der Bundesrat (Bild) hat beschlossen, den Stand der Renten von AHV und Invalidenversicherung per 1. Januar 2018 unverändert beizubehalten. Die Anpassung der Renten der ersten Säule hängt von der Entwicklung von Löhnen und Preisen ab. Diese ist bei beiden Indizes derzeit nur schwach und begründet eine Rentenerhöhung nicht genügend. Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat, die maximale Rente 2350 Franken im Monat diejenige für Ehepaare 3525 Franken. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben die Eckwerte für 2018 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand. Lesen Sie einige Schlüsselzahlen, wie sie auch ab 1. Januar 2018 gelten.
Sozialversicherungen: Leistungen und Beiträge gültig ab dem 1. Januar 2018