In jüngeren Jahren und bei Arztfamilien mit erheblichen Fixkosten stehen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod im Vordergrund
- Details
Arztfamilien mit Kindern haben in der Regel einen gehobenen Lebensstil mit Eigenheim und erheblichen Fixkosten. Die Altersvorsorge, die Krankenkasse sowie die Unfallversicherung werden dem Haushalteinkommen entsprechend bedient. Das grösste Risiko: Eine Einkommensquelle fällt wegen Invalidität oder Tod aus und gefährdet den gewohnten Lebensstil der Hinterbliebenen. Was tun?
Serie über die Vorsorge LXXVIII: Erfreuliche Nachrichten von den Ärzte-Pensionskassen «Pat-BVG» und «Medpension»
- Details
Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte «PAT-BVG» sowie die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» teilen mit, dass sie für 2021 die Vorsorgeguthaben der aktiven Versicherten weit über dem aktuellen BVG-Mindestzinssatz von einem Prozent verzinsen. Bei beiden Ärzte-Pensionskassen profitieren die aktiv Versicherten von einer hervorragenden Anlageleistung und einer aufgrund des tiefen Rentnerbestands günstigen Versicherungsstruktur. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Weiterentwicklung der Invalidenversicherung: IV will verstärkt mit Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten
- Details
Die Gesetzesänderungen im Rahmen der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung IV» traten am 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel ist es, das System der Invalidenversicherung zu verbessern, indem namentlich die Eingliederung der Betroffenen verstärkt und damit eine langfristige Invalidität verhindert wird. Im Zentrum stehen dabei die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen, die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und der Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen. Zur Erreichung der Ziele soll namentlich die Zusammenarbeit zwischen den Ärztinnen und den Ärzten und der Invalidenversicherung ausgebaut werden.
Wie hoch ist die Steuerbelastung in Ihrem Wohnkanton?
- Details
Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden 24,6 Prozent ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Diese durchschnittliche Schweizer Steuerbelastung zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung berechnete Steuerausschöpfungsindex 2022. Das Ressourcenpotenzial widerspiegelt das wirtschaftliche Potenzial der Steuerpflichtigen und damit die Wirtschaftskraft der Kantone. Lesen Sie, wie stark Sie in Ihrem Kanton im Vergleich zu den andern Kantonen vom Fiskus geschröpft werden.
Dr. med. U. K. in Z. unterstreicht: «Es ist verlockend, eine obligatorische Teilnahme am Elektronischen Patientendossier EPD zu fordern. Aber ZUERST sollten die Voraussetzungen für die Ärztinnen und Ärzte stimmen»
- Details
«Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektronisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert», schreiben wir in den «ABC-Info, 2021-12». Dr. med. U. K. in Z. entgegnet: «Mit Ihrer Schlussfolgerung bin ich überhaupt nicht einverstanden». Lesen Sie, weshalb Dr. med. U. K. das Elektronische Patientendossier EPD in der aktuellen Form gar nicht gut findet, unsere Antwort auf diese EPD-Kritik und die Replik von Dr. med. U. K. auf unsere Antwort.
Bundesrat will die schleppende Digitalisierung der Schweiz beschleunigen: Neuauflage des Gesetzes über die Elektronische Identität E-ID sowie Schaffung von elektronischen öffentlichen Urkunden beim Notar
- Details
Der Bundesrat will mit der Schaffung einer staatlichen Elektronischen Identität E-ID rasch vorwärts machen. Schon Mitte 2022 soll eine breit akzeptierte Neuauflage des am 7. März 2021 vom Volk versenkten Bundesgesetzes über die Elektronische Identität E-ID in die Vernehmlassung gehen. Zudem hat der Bundesrat die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat DNG» verabschiedet und an das Parlament weitergleitet. Lesen Sie Einzelheiten zu diesen zwei Vorhaben im Dienste der dringend notwendigen Digitalisierung der Schweiz.
Prämienrechner des «VMP Verband für Medizinalpersonen»: Ärztinnen und Ärzte können Versicherungsprämien sparen
- Details
Es ist schwierig, im unübersichtlichen Versicherungsmarkt mit kleinstem Aufwand die für seinen persönlichen Deckungsbedarf günstigsten Versicherungsprämien herauszufinden. Online-Prämienrechner sind deshalb eine willkommene Hilfestellung. Der «VMP Verband für Medizinalpersonen», der für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen im Versicherungsbereich Sonderkonditionen ermöglicht, bietet deshalb etliche Prämienrechner an. Im privaten Bereich betrifft das die Versicherungen für Hausrat- und Privathaftpflicht, das Todesfallrisiko oder den Rechtsschutz samt Verkehr.
Serie über die Vorsorge LXXVII: Neues Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Man sollte Testamente und Erbverträge darauf überprüfen, ob sie auch aus der Sicht des revidierten Erbrechts dem letzten Willen entsprechen
- Details
Das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 ohne Übergangsregelung in Kraft tritt, ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Wichtig: Was sich durch die Revision nicht ändert, sind die gesetzlichen Erbteile. Der gesetzliche Erbteil schreibt vor, wer wie viel vom Nachlass erhält, falls kein Testament vorliegt.
Einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022
- Details
Wie hoch ist 2022 die maximale AHV-Jahresrente und wieviel kann man mit oder ohne Pensionskasse maximal in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a einzahlen? Wir haben für Sie einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022 zusammengestellt.
«Stiftung Patientensicherheit Schweiz» präsentiert die «Schweizer Never Event-Liste» und fordert ein schweizerisches Melderegister für zwölf Never Events
- Details
Never Events sind klar identifizierbare schwerwiegende Ereignisse im Zusammenhang mit klinischen Behandlungen, die zu Patientenschädigungen geführt haben und die durch Systemdesign oder gezielte Präventionsmassnahmen vermeidbar sind. Die «Stiftung Patientensicherheit Schweiz» stellte unlängst die «Schweizer Never Event-Liste» mit zwölf Never Events vor. Die Stiftung verlangt für all diese Never Events ein schweizerisches Melderegister. Lesen Sie, um welche zwölf Never Events es geht.
Bewertung einer Praxisaktiengesellschaft für die Vermögenssteuer
- Details
Das Treuhandbüro Elmar Beckmann Wirtschaftsberatung AG, Luzern, erklärt in seiner Publikation «Fazit», wie der Verkehrswert einer Praxisaktiengesellschaft mit nichtkotierten Wertpapieren gemäss den Regeln der Steuerbehörden bewertet wird. Dabei gilt der Grundsatz: Die Bewertung erfolgt nach der «Praktikermethode», einer Mischung aus der «Substanzwertmethode» und der «Ertragswertmethode». Lesen Sie, wie das geht.
Bundesgericht: Hausärztinnen und Hausärzte haben keine Pflicht zur Beschaffung früherer Krankenakten
- Details
Hausärztinnen und Hausärzte sind nicht verpflichtet, selber die früheren Krankenakten von Patientinnen und Patienten zu beschaffen, wenn diese trotz mehrfacher Aufforderung untätig geblieben sind. Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch eines Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektonisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert.
Arztpraxiseigentümer, aber auch Arztpraxismieter sollten dafür sorgen, dass Sturzunfälle auf dem Weg zu ihrer Praxis möglichst vermieden werden
- Details
Der Schneefall hat heuer termingerecht bis in die Niederungen eingesetzt. Laut der Schweizerischen Unfallversicherung Suva gibt es in der Schweiz Jahr für Jahr 195'000 Sturzunfälle, ein Grossteil davon im Winter wegen Schnee und Eis. Laut Artikel 48 des Obligationenrechts hat «der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses Gebäude oder dieses Werk infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Instandhaltung verursachen». Unter diese Haftungsregel fallen Sturzunfälle wegen ungenügender Schnee- und Eisräumung auf jedem Privatgelände. Gegen die damit verursachten Schäden kann sich der Eigentümer mit einer massgeschneiderten Haftpflichtversicherung versichern. Auf der andern Seite gibt es für Arztpraxiseigentümer und wohl auch für Arztpraxismieter die moralische Pflicht, dass jede Patientin und jeder Patient die Praxis bei allen Witterungen sturzfrei erreicht. Lesen Sie die Tipps der Suva zur Vermeidung von Sturzunfällen wegen ungenügender Beseitigung der Rutschgefahr durch Schnee, Eis und Laub.
Serie über die Vorsorge LXXVI: 1e-Vorsorgepläne für Besserverdiener, zu denen auch Ärztinnen und Ärzte gehören, sind offenbar im Vormarsch
- Details
Das Beratungsunternehmen Willis Tower Watson macht alle zwei Jahre die Studie «Vergleich der Vorsorgepläne der SLI®-Gesellschaften». SLI ist der «Swiss Leader Index» und umfasst die «Crème de la Crème» der Schweizer Wirtschaft mit vielen gutverdienenden Führungskräften und Fachkräften. Ein herausragendes Ergebnis der SLI-Vorsorgestudie 2021: Mittlerweile bietet jedes dritte untersuchte Unternehmen 1e-Vorsorgepläne für ihre Besserverdiener an. Vor einigen Jahren hatten die Unternehmen noch kaum 1e-Pläne im Angebot. Da Ärztinnen und Ärzte zu den Besserverdienern gehören, könnten auch sie sich mit dem Ziel, ihre Pensionskassenvorsorge zu «boosten», vermehrt für 1e-Vorsorgepläne interessieren.
Ein Arzt, der das mit seiner verstorbenen Ehefrau gemeinsam aufgebaute Vermögen ehevertraglich vor einer Erbteilung geschützt hat, will wieder heiraten: Bleibt der Ehevertrag gültig?
- Details
Anfrage von Dr. med. K. F. in G.: «Meine Frau, die Mutter unserer drei Kinder, ist vor drei Jahren gestorben. Wir haben sehr jung geheiratet und kaum etwas geerbt. In unserer 32 Jahre dauernden Ehe haben wir gemeinsam ein beachtliches Vermögen aufgebaut. In einem beim Notar öffentlich beurkundeten Ehevertrag haben wir in Anwendung der rechtlich möglichen Meistbegünstigung festgehalten, dass dem überlebenden Ehegatten beim Tod des andern Ehegatten die gesamte Errungenschaft, mithin unser gesamtes gemeinsam erarbeitetes Vermögen, zugewiesen wird. Jetzt will ich wieder heiraten. Meine Frage: Bleibt der Ehevertrag mit meiner verstorbenen Frau gültig oder wird bei der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten eine Erbteilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten mit Einbezug der Kinder eingeleitet?»
Schleppende Digitalisierung im Gesundheitswesen gefährdet das Kronjuwel der Schweizer Wirtschaft: Jetzt will die neugegründete Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» die Digitalisierung endlich voranbringen
- Details
«Der hiesige Pharmasektor hat sich prächtig entwickelt. Doch wird die Schweiz für Forschungsaktivitäten zunehmend unattraktiv, wenn es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht endlich vorwärtsgeht», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. November 2021 im Artikel «Der Pharmaindustrie wird es unwohl – zu Recht, denn die Schweiz ist dabei, die Digitalisierung zu verschlafen». Zur Einsicht, dass die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen gefährlich verschleppt wird, sind offenbar auch die führenden Verbände der Leistungserbringer im Medizinal- und Gesundheitswesen gelangt. Deshalb haben die FMH und neun andere Verbände am 3. November 2021 im Bern die Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft will sich mit Nachdruck für mehr Effizienz bei der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens einsetzen.
Ärztinnen und Ärzte sind Coronaimpfungsmustermädchen und Coronaimpfungsmusterknaben
- Details
Hauptergebnisse der «11. Befragung zum ärztlichen Arbeitsumfeld im Auftrag der FMH 2021»: Die Impfquote der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch. Doch während der Coronapandemie hat die bereits hohe Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte nochmals deutlich zugenommen. Das erhöhte auch den Stress sowie den andauernd hohen Zeitdruck und Leistungsdruck bei der Arbeit. Kommt dazu: Der Dokumentationsaufwand der Ärzteschaft nimmt laufend zu, was die verfügbare Zeit für Patientinnen und Patienten einschränkt.
Im Jahr 2019 verdiente die Hälfte der selbständigen Ärztinnen und Ärzte mehr als 162'000 Franken und die andere Hälfte weniger
- Details
Bericht des Bundesamts für Statistik vom 5. November 2021: Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als der Median des Jahreseinkommens von 162’000 Franken, die andere Hälfte weniger. Mit 266'000 Franken hatten die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit das höchste Medianeinkommen. Am niedrigsten war dieses Einkommen mit 108'000 Franen bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern. Aufhorchen lässt das unerklärbare systematisch tiefere Einkommen der Frauen im Ärzteberuf. «Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen als Ärztinnen», unterstreicht das Bundesamtes für Statistik. Lesen Sie einen kleinen Einblick in die Einkommen der selbständigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019.
Am 1. Januar 2022 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft: Sechs Neuerungen, die man kennen sollte
- Details
Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden regelt, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Gesetzesrevision bringt für die Versicherungsnehmer im Verkehr mit den Versicherungen erhebliche Verbesserungen. Zudem werden die Bestimmungen an die modernen Gegebenheiten angepasst. Man sollte unbedingt mindestens sechs Neuerungen im revidierten Versicherungsvertragsgesetz kennen.
Interview mit dem aus Deutschland stammenden Arzt Prof. Dr. med Stefan Schäfer: "Mein Frau und ich sind froh, den Sprung in die Schweiz gewagt zu haben"
- Details
Prof. Dr. med. Stefan Schäfer, 56-jährig (Bild), wächst in Düsseldorf, Deutschland, auf. In Düsseldorf und Essen studiert er Medizin und absolviert ein Auslandsemester in Houston, USA. Nach der Approbation erfolgen an der Universitätsklinik in Düsseldorf die Weiterbildung zum Internisten und Kardiologen und einige Jahre als Spitalarzt. Dann geht Dr. Schäfer in die Forschung und Entwicklung von Medikamenten. Er arbeitet bei verschiedenen Pharmaunternehmen in Deutschland und den Niederlanden. Zuletzt ist er bei Bayer verantwortlich für die Einführung neuer Medikamente im Herzkreislaufbereich in die Prüfung am Menschen. Daneben ist er in Spitälern und Notfallpraxen stets im Notfalldienst tätig. 2014, kurz vor dem 50. Geburtstag, erfolgt die abrupte berufliche Neuorientierung: Dr. Schäfer übernimmt zusammen mit seiner Frau Erika Schäfer, die ebenfalls Ärztin ist, die Arztpraxis im aargauischen Waltenschwil. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» verrät er, was ihn zu diesem Schritt bewogen und wie er als deutscher Arzt den Sprung in die Schweiz erlebt hat.