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Lesbisches-PaarBei der «Eingetragenen Partnerschaft» von zwei Frauen oder zwei Männern gilt laut Artikel 13a des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG»: Stirbt eine Partnerin oder ein Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares, so ist die überlebende Person im Sozialversicherungsrecht einem Witwer gleichgestellt. Ab dem 1. Juli 2022 ist die «Ehe für alle» möglich. Ab dann können sich gleichgeschlechtliche Paare nur noch für die Ehe, aber nicht mehr für die «Eingetragene Partnerschaft» entscheiden. Bestehende «Eingetragenen Partnerschaften» können mit wenig Aufwand in eine Ehe umgewandelt werden. Das hat hinsichtlich der AHV und der obligatorischen Unfallversicherung eine einschneidende Auswirkung: Lesbische Witwen profitieren von den grosszügigen Witwenrenten, während schwule Witwer im Vergleich mit den lesbischen Witwen sozialversicherungsrechtlich diskriminiert werden, gleich wie alle Witwer.

Grosszügige Hinterlassenenrenten für Frauen
Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 20. April 2022: «74 Jahre nach Einführung der AHV sind die Hinterlassenenrenten für Frauen in der AHV und auch in der obligatorischen Unfallversicherung immer noch wesentlich grosszügiger ausgestaltet als für Männer. Heute erhalten Männer nur eine Witwerrente, wenn sie beim Tod ihrer Frau minderjährige Kinder haben. Sobald das jüngste Kind 18-jährig ist, fliesst kein Geld mehr. Witwen hingegen erhalten ihre Renten zeitlich unbegrenzt, auch wenn die Kinder längst auf eigenen Füssen stehen. Sogar kinderlose Frauen bekommen Witwenrenten, wenn sie beim Tod ihres Partners mindestens 45 Jahre alt sind und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat.»
Ein Ergebnis dieser Politik: Von den rund 1,7 Milliarden Franken, welche die AHV jährlich für Witwen- und Witwerrenten auszahlt, gehen 1,69 Milliarden Franken oder 98 Prozent an die Witwen.

«Schwulenstrafe»
Damit ist klar: Lesbische Paare dürfen sich noch etwas mehr über die ab dem 1. Juli 2022 mögliche «Ehe für alle» freuen als schwule Paare. Denn die lesbischen Paare erhalten mit dem neuen Zivilstand Zugang zu den Witwenrenten der AHV und der obligatorischen Unfallversicherung. Damit kommen sie für den Fall, dass eine Partnerin vor der Pensionierung stirbt, in den Genuss einer grosszügigen sozialen Absicherung, die Männerpaaren verwehrt bleibt. Die «Neue Zürcher Zeitung» benennt diesen Umstand als «Schwulenstrafe» in der AHV und der obligatorischen Unfallversicherung.

Problem der «Witwerdiskriminierung» ist erkannt
Das Problem der auf dem traditionellen Familienmodell «Frau bleibt zuhause, Mann arbeitet» beruhenden «Witwerdiskriminierung in der AHV und der obligatorischen Unfallversicherung» ist in der Politik bestens bekannt. Die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt dazu: «Immer wieder hat das Parlament den Bundesrat mit Vorstössen beauftragt, eine zeitgemässe Regelung der Hinterlassenenrenten auszuarbeiten. Doch wenn er dann mit konkreten Vorschlägen kam, wollte die Mehrheit davon nichts wissen. Der letzte Versuch ist 2017 gescheitert. Nun nimmt das Parlament offenbar einen neuen Anlauf. Die Sozialkommission des Nationalrats hat vor kurzem eine Reihe von Vorstössen zum Thema besprochen. Das Projekt steht noch ganz am Anfang. Wohin es diesmal führt, ist unklar.»



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