Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitssicherheit in der Arztpraxis: Jetzt gibt es eine kostengünstige digitale Branchenlösung
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Unternehmen und damit auch Arztpraxen, die ihre Mitarbeitenden nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichern, müssen alle geltenden Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einhalten. Dies gilt auch für Arztpraxen. Damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Arbeitssicherheit nachkommen können, hat die FMH zusammen mit Arbeitssicherheit Schweiz eine speziell auf die ambulante Ärzteschaft zugeschnittene digitale Branchenlösung ausgearbeitet. Diese ist kostengünstig und modular aufgebaut. Somit kann sie individuell auf jede Arztpraxis zugeschnitten werden.
Das Tarifwerk für ambulante Pauschalen soll bis spätestens Ende 2021 dem Bundesrat eingereicht werden
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Der Krankenversicherungsverband «santésuisse», «H+ Die Spitäler der Schweiz» und die «FMCH Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica» haben unlängst ihr Tarifwerk für flächendeckende ambulante Pauschalen vorgestellt. Verläuft alles wie geplant, sollen demnach im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden. Je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten «Letter of Intent» bis Ende 2021 erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von «santésuisse», «H+» und «FMCH» entwickelt.
Wohnungseigentümer und andere Immobilienbesitzer aufgepasst: Die Nationalbank schätzt die Wahrscheinlichkeit von Preiseinbrüchen am Schweizer Immobilienmarkt als hoch ein
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Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (Bild), warnt am 31. August 2021 im Referat «Hypothekar- und Immobilienmarkt: Aktuelle Entwicklungen bergen Risiken für die Finanzstabilität» an der Universität Luzern: «Wir erachten die Verwundbarkeiten an den Schweizer Hypothekar- und Immobilienmärkten gegenwärtig als hoch.» Betroffen ist besonders der Wohnliegenschaftsmarkt. Hier deuten eine Vielzahl von Indikatoren auf eine Preisblase hin, da die Entwicklung der Preise in den vergangenen Jahren viel stärker war, als Fundamentalfaktoren dies erklären können. Dies gilt für alle Wohnsegmente, also für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Ergo: Wer demnächst Immobilientransaktionen tätigen will, sollte die brisante Marktanalyse der Nationalbank in seine Überlegungen miteinbeziehen.
Ärztemangel in der Grundversorgung: Aus dem Kanton Bern kommt eine wissenschaftliche Studie mit dramatischen Daten
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Die Grundversorgung bildet einen der wichtigsten Pfeiler in der medizinischen Versorgung. Für eine umsichtige Planung des ärztlichen Nachwuchses sind zuverlässige Daten unabdingbar, namentlich zur Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Grundversorgerinnen und Grundversorger gibt es derzeit? Zu welchen Pensen arbeiten sie und wo? In welchen Gebieten gibt es bereits heute eine Unterversorgung? Wie entwickelt sich diese Unterversorgung in den nächsten fünf Jahren? Mit der «Workforce-Studie 2020-2025 des Berner Instituts für Hausarztmedizin BIHAM» liegen nun erstmals wissenschaftlich fundierte Daten zur medizinischen Grundversorgung im Kanton Bern vor, die ein gesamtschweizerisches Problem greifbar machen.
Sind spontane Erste Hilfe-Leistungen in der Freizeit von Ärztinnen und Ärzten von der Ärzteberufshaftpflichtversicherung mitgedeckt?
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Drama auf dem Bahnhofperron in Morges am Montag, 30. August 2021: Ein Polizist erschiesst einen psychisch kranken Mann. Erste Hilfe leistet nicht etwa die Polizei, sondern eine vier Minuten nach dem Drama zufällig vorbeikommende medizinische Fachperson. Dieser Vorfall inspiriert Frau Dr. med. I.M. in Z. zu folgender Frage an die ABC-E-News: «Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist für selbständig und angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte eine Voraussetzung für die kantonale Berufsausübungsbewilligung. Diese Haftpflichtversicherung deckt die Berufshaftpflicht bei den ärztlichen Tätigkeiten in der selbständigen Praxis oder am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber ab. Es stellt sich nun die Frage, ob ärztliche Tätigkeiten ausserhalb des Berufsalltags von der normalen Berufshaftpflichtversicherung auch erfasst werden. Zu denken ist da beispielsweise an spontane ärztliche Erste Hilfe-Leistungen in der Freizeit ausserhalb des Arbeitsplatzes. Wie ist das geregelt? Und Zusatzfrage: Wie können sich Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand für spontane ärztliche Leistungen berufshaftpflichtlich versichern?»
Gespräch mit Dr. med. vet. Johannes Kaufmann: «Ich bin überzeugt, dass man sich rechtzeitig mit der Nachfolgeregelung auseinandersetzen sollte»
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Dr. med. vet. Johannes Kaufmann, 63-jährig (Bild), hat 1983 das Staatsexamen gemacht und 1986 doktoriert. Anschliessend war er vier Jahre Leiter eines Forschungsprojektes am international Trypanotolerance Center im westafrikanischen Gambia. Dabei ging es um die Erforschung des Zusammenhangs von Schlafkrankheit und Tierzucht. Zudem wurde eine Buschklinik aufgebaut. Alsdann erlangte er den tierärztlichen Facharzttitel FVH (Foederatio Veterinariorum Helveticorum) in Mikrobiologie und Tropenmedizin. 1995 erfolgte die Berufung zum Leiter der Sektion Tierversuche und Alternativmethoden und später zum Leiter Internationales des damaligen Bundesamts für Veterinärwesen BVET, das seit 2014 ein Teil des heutigen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist. Von 1998 bis 2002 war er zuerst Attaché und dann Botschaftsrat für Wissenschaft für Kanada und USA an der Schweizer Botschaft in Washington DC. Nach der Rückkehr in die Schweiz wirkte er als Vizedirektor des Bundesamts für Bildung und Technologie und Leiter der Kommission für Technologie und Innovation KTI. Der aufkommende Wunsch, sich selbständig zu machen, mündete 2012 in der Eröffnung der Tierarztpraxis am Homberg GmbH, Wangen bei Olten, die er heute noch leitet, aber am 1. September 2019 an die global tätige Tierarztpraxiskette AniCura verkaufte. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» verrät Dr. Johannes Kaufmann, weshalb er die erfolgreiche Berufskarriere in Forschung und Verwaltung mit der selbständigen Tätigkeit als Tierarzt im Rahmen seiner eigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertauschte, weshalb er seine Tierarztpraxis an AniCura verkaufte und wie er die Nachfolge regelt.
Serie über die Vorsorge LXXIII: Nach Jahren der Eigennutzung gibt es bei der Vermietung des Wohneigentums keine Rückzahlungspflicht des Wohneigentumsvorbezug aus der Pensionskasse
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Die Vermietung von bislang selbstbewohntem Wohneigentum, das mit einem Wohneigentumsvorbezug aus der Pensionskasse mitfinanziert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungspflicht gegenüber der Pensionskasse. Das Bundesgericht verneint die Rückzahlungspflicht im Fall von Martha B., die ihre mit Pensionskassengeld mitfinanzierte Eigentumswohnung nach jahrelanger Eigennutzung unbefristet und mit beidseitiger Kündigungsfrist von drei Monaten vermietet hat. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Elektronisches Patientendossier: Bundesrat will mit Sofortmassnahmen Totalflop verhindern und wird bis zum 22. Februar 2022 notwendige Gesetzesänderungen vorschlagen
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Medienmitteilung vom 11. August 2021: Der Bundesrat hat den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» verabschiedet. Aufgrund des derzeit desolaten Zustands der Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers hat sich der Bundesrat entschieden, die Bevölkerung mit regionalen Kampagnen gezielt über den Nutzen des Elektronischen Patientendossiers zu informieren. Zudem sollen die Gesundheitsfachpersonen schon während ihrer Ausbildungen und Weiterbildungen für die Nutzung des Elektronischen Patientendossiers befähigt werden. Das soll zusammen mit den Kantonen und anderen Akteuren rasch umgesetzt werden. Andere Massnahmen wie beispielsweise die Ermöglichung einer zentralen Ablage für dynamische Patientendaten erfordern Gesetzanpassungen. Der Bundesrat hat sich deshalb entschieden, das «Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG» einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Dann soll entschieden werden, welche der Massnahmen zur Förderung der Verbreitung und Nutzung des Elektronischen Patientendossiers im Zuge einer Gesetzesrevision umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat wird bis Ende Februar 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden. Lesen Sie mehr über den Stand des Elektronischen Patientendossiers.
47'000 Sommersportunfälle verursachen Kosten in der Höhe von 257 Millionen Franken
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Wer als Ärztin oder als Arzt seine Patientinnen und Patienten vor den grössten Unfallgefahren in den Sommermonaten warnen will, kann auf die von der Suva veröffentlichte Rangliste der «Top 10-Sommersportunfällen in der Freizeit» zurückgreifen. Demnach kommt es laut den Daten der Unfallversicherer in den Monaten Juni, Juli und August jeden Sommer zu gut 47’000 Sportunfällen in der Freizeit. An der Spitze stehen 13’100 Fussballunfälle. Darauf folgen die Bikeunfälle und an dritter Stelle stehen Freizeitunfälle beim Baden und Schwimmen. Männer verunfallen deutlich mehr als Frauen. Insgesamt verursachen die Sommersportunfälle Kosten in der Höhe von 257 Millionen Franken. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Die Cyberkriminalität kann jede Arztpraxis und jede andere medizinische Einrichtung voll erwischen
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Unlängst ist ein Schweizer Vorzeige-Mittelunternehmen mit der höchstmöglichen Wucht der Cyberkriminalität getroffen worden: «Wir wurden am 7. Juli 2021 Opfer einer Ransomware-Attacke», schreibt das Vergleichsunternehmen Comparis in verschiedenen Medieninfirmationen. Und am 30. Juli 2021 berichtet der Mediendienst «Inside Paradeplatz»: «Comparis hat den Erpressern das geforderte Lösegeld überwiesen.» Das zeigt erneut: Die Cyberkriminalität kann wirklich jedes Unternehmen und damit jede Arztpraxis und jede andere medizinische Einrichtung voll erwischen. Deshalb müssen sich alle Verantwortlichen für diese Praxen und Einrichtungen mit den überall lauernden Cyberbedrohungen eingehend auseinadersetzen. Lesen Sie dazu einige nützliche Informationen.
Wie ist man in der Schweiz gegen die immer häufigeren Elementarschäden versichert?
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Hagel, Sturm und Überschwemmung haben diesen Sommer an Gebäuden, Fahrzeugen und in landwirtschaftlichen Kulturen in der ganzen Schweiz grosse Schäden angerichtet. Man muss kein begnadeter Prophet sein, um vorauszusagen: Der laufende Klimawandel wird auch künftig erhebliche Elementarschäden verursachen. Gesetzlich ist genau festgelegt, was zu den Elementarschäden zählt: «Elementarschäden sind Schäden, die entstehen durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch. Als Sturm gilt ein Wind von mindestens 75 Stundenkilometer, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt», steht in Artikel 173 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO. Lesen Sie, wie Elementarschäden in der Schweiz versichert werden.
Gespräch mit dem Physiotherapeuten Patrick Ziegelmüller: «Ich würde mich freuen, wenn ich die mit dem Direktzugang der Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie verbundene Verantwortung irgendwann übernehmen darf»
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Patrick Ziegelmüller, 31-jährig (Bild), hat 2013 den Bachelor of Science BSc in Physiotherapie erworben. Der ambitionierte Triathlet erwarb seine beruflichen Erfahrungen als Physiotherapeut zwei Jahre in einer Praxis in Reutlingen und fünf Jahre in der bekannten Praxisklinik Rennbahn AG, Muttenz. Dort traf er auch den Physiotherapie-Kollegen Thomas Reupke. Mit ihm zusammen gründete er am 1. Juni 2020 die PhysioART KLG, Basel. Lesen Sie, weshalb die Praxis «PhysioART» heisst, weshalb Patrick Ziegelmüller und sein gleichberechtigter Geschäftspartner beim Schritt in die Selbständigkeit die Rechtsform der Kollektivgesellschaft KLG wählten und weshalb Patrick Ziegelmüller hofft, dass der Direktzugang von Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie eines Tages Wirklichkeit wird.
Serie über die Vorsorge LXXII: Die Gesetzesbestimmungen zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sind seit dem 1. Juli 2021 in Kraft
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Der Bundesrat hat das Gesetz und die Verordnung zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verlieren und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, können jetzt bis zum Bezug einer Altersrente staatliche Überbrückungsleistungen ÜL erhalten. Zum Bezug dieser Leistungen gibt es jedoch strenge Voraussetzungen. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Das wertvolle Haus verschenken, ins Pflegeheim gehen und dann vom Staat Ergänzungsleistungen beziehen: Das geht nicht!
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Frage von Frau Dr. med. I. H. in B.: «Meine 83jährige demente Mutter wohnt aktuell noch zu Hause mit Unterstützung der Familie und Spitex. Bald muss sie in ein Pflegeheim eintreten. Dann werden ihre flüssigen Mittel schnell dahinschwinden. Sie ist Eigentümerin des wertvollen Familienhauses, das ich als Einzeltochter erben werde. Ist eine Schenkung an mich die geeignete Massnahme, um einem Zugriff staatlicher Behörden auf das Familienhaus zu entgehen, falls meine Mutter die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann?»
Bundesrat versenkt die Ablösung des ambulanten Ärztetarifs TARMED durch den neuen TARDOC
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Der Bundesrat stellt fest: Die vom Versichererverband «curafutura» und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH eingereichte Tarifstruktur TARDOC ist in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig. Dies insbesondere deshalb, weil die Tarifstruktur gewichtige materielle Mängel aufweist und eine kostenneutrale Einführung nicht sichergestellt ist. Der Bundesrat fordert alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich mit Nachdruck dazu auf, die Tarifstruktur gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden. Dieser Bundesratsentscheid «ist unverständlich und nicht nachvollziehbar», schreiben die TARDOC-Tarifpartner «curafutura», FMH und MTK Medizinaltarifkommission UVG in einer Medienmitteilung empört.
Die Coronakrise hat 2020 den Betrieb in neun von zehn Arztpraxen beeinträchtigt
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2020 mussten neun von zehn Arztpraxen ihre Tätigkeit aufgrund der Coronakrise einschränken oder vorübergehend sogar ganz schliessen. Sie begegneten den wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit verschiedenen Massnahmen. So bezogen 35 Prozent der Arztpraxen Kurzarbeitsentschädigungen und 18 Prozent Liquiditätshilfen. Neun Prozent der Arztpraxen stellten ihre Tätigkeit vorübergehend sogar ein. Dies sind drei markante Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS), die zwischen November 2020 und April 2021 durchgeführt wurde. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Nie ungenügend versichert ins Ausland reisen!
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Teilweise wieder überfüllte Flughäfen zeugen davon: Trotz noch nicht beendeter Coronakrise hat das Reisefieber viele Schweizerinnen und Schweizer gepackt. Neben den notwendigen Covidzertifikaten und Covidtests sollte man vor jeder Auslandreise überprüfen: «Bin ich eigentlich für alle Risiken im Ausland genügend versichert?» Denn immer wieder bleiben Touristinnen und Touristen nach einem Unfall im Ausland auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen, wenn sie von einem Privatspital oder einem Privatarzt behandelt wurden. Sind die Verunfallten ungenügend versichert, können die finanziellen Konsequenzn verheerend sein. Die Suva empfiehlt deshalb: Vor jeder Reise ins Ausland muss ein genügender Ferien- und Reiseversicherungsschutz geschaffen werden.
Gespräch mit Dr. med. Simone Egli und Dr. med. Maria Mayer: «Das Wagnis in die Selbstständigkeit eingehen!»
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Dr. med. Simone Egli, 36-jährig (Bild links), und Dr. med. Maria Mayer, 38-jährig (Bild rechts), beide bis vor Kurzem Oberärztinnen im Luzerner Kantonsspital, werden ab 1. Juli 2021 als neue Gesellschafterinnen in die als einfache Gesellschaft geführte Gruppenpraxis Römerhof in Alpnach Dorf eintreten. Dies geschieht im Rahmen der Nachfolgeregelung von einem der bisherigen zwei Gesellschafter. Im Gespräch mit den ABC-E-News geben die beiden verheirateten Ärztinnen mit Kindern einen Einblick in die Motivation für ihren Gang in die Selbständigkeit im Rahmen einer Gruppenpraxis und die damit verbundenen Schritte.
Serie über die Vorsorge LXXI: Für Besserverdienende ist es schon fast ein strategisches Muss, die Altersvorsorge in zwei Pensionskassen aufzubauen
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Selbständigerwerbende und im Angestelltenverhältnis Tätige dürfen laut Gesetz im Hinblick auf ihre optimale Altersvorsorge bei mehreren Pensionskassen versichert sein. Das gilt selbstverständlich auch für gutverdienende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen. Zumal es heute laut den führenden Altersvorsorgespezialisten für alle Erwerbstätigen, die ein höheres Jahreseinkommen erzielen, schon fast ein strategisches Muss ist, die Altersvorsorge in zwei Pensionskassen aufzubauen. Damit wird einerseits das Pensionskassenrisiko aufgeteilt. Zum andern ist es möglich, mit den versicherten Lohnteilen über 129'060 Franken im Hinblick auf die Altersvorsorge individuell von der langfristigen Börsenentwicklung zu profitieren. Lesen Sie, wie das geht.
Finanzmarktaufsicht FINMA greift durch: Gewinne des Geschäfts mit Krankenzusatzversicherungen werden gedeckelt
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Der Schutz vor Missbrauch in der Krankenzusatzversicherung ist besonders wichtig, weil ältere oder chronisch kranke Menschen ihre Versicherungsdeckung kaum mehr wechseln können und daher der Wettbewerb in diesem Segment eingeschränkt ist. Zum Schutz der Krankenzusatzversicherten vor missbräuchlichen Prämien und Ungleichbehandlungen hat die Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben über die Krankenzusatzversicherung verschärft und in der teilrevidierten Fassung auf den 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt. Besonders einschneidend ist die Deckelung der möglichen Gewinne im Geschäft mit den Krankenzusatzversicherungen.