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Sturzunfall-im-SchneeDer Schneefall hat heuer termingerecht bis in die Niederungen eingesetzt. Laut der Schweizerischen Unfallversicherung Suva gibt es in der Schweiz Jahr für Jahr 195'000 Sturzunfälle, ein Grossteil davon im Winter wegen Schnee und Eis. Laut Artikel 48 des Obligationenrechts hat «der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses Gebäude oder dieses Werk infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Instandhaltung verursachen». Unter diese Haftungsregel fallen Sturzunfälle wegen ungenügender Schnee- und Eisräumung auf jedem Privatgelände. Gegen die damit verursachten Schäden kann sich der Eigentümer mit einer massgeschneiderten Haftpflichtversicherung versichern. Auf der andern Seite gibt es für Arztpraxiseigentümer und wohl auch für Arztpraxismieter die moralische Pflicht, dass jede Patientin und jeder Patient die Praxis bei allen Witterungen sturzfrei erreicht. Lesen Sie die Tipps der Suva zur Vermeidung von Sturzunfällen wegen ungenügender Beseitigung der Rutschgefahr durch Schnee, Eis und Laub.

Es muss einen stets erreichbaren Hausdienstverantwortlichen geben
Für jedes Gebäude muss es einen stets erreichbaren Hausdienstverantwortlichen geben, der neben andern Unterhaltsarbeiten für die Beseitigung der Rutschgefahr durch Schnee, Eis und Laub verantwortlich ist. Da der Schnee oder die Vereisung zuweilen kaum vorhergesagt über Nacht eintreffen, muss die Funktion des Hausverantwortlichen rund um die Uhr sichergestellt sein. Oder: Es braucht eine zuverlässige Stellvertretung, wenn der Hauptverantwortliche aus irgendwelchen Gründen unabkömmlich ist.

Verfolgen der Wetterprognosen
Arztpraxiseigentümer und Arztpraxismieter sollten namentlich in kritischen Zeiten die Wetterprognose verfolgen. Wenn aufgrund der Prognose eine Schnee- oder Eisgefahr ausgemacht werden kann, sollten sie sich beim Hausdienstverantwortlichen versichern, dass die Patientinnen und Patienten jederzeit sturzfrei die Praxis erreichen können.

Selbst Kontrollgänge machen
Wer sicher sein will, dass die Rutschgefahr wirklich beseitigt ist, sollte sich mit periodischen Kontrollgängen persönlich davon überzeugen. Wird dabei eine Rutschgefahr erkannt, muss diese dem Hausdienstverantwortlichen sofort gemeldet werden. Diese Meldung sollte immer auch dann gemacht werden, wenn man gefährliche Sicherheitslücken zufällig erkennt.

Auch das Laub muss entfernt werden
Laut der Suva ist darauf zu achten, dass auch das Laub von den möglichen Zufahrtwegen zur Praxis entfernt wird. In Kombination mit Nässe und Frost bildet das Laub heimtückische Ausrutschfallen.

Befreiung des Daches von Schnee und Eis
Die Suva empfiehlt: Wo das möglich ist, befreie man das Dach von Schnee und Eis, so dass keine herunterfallenden Schneemassen und Eiszapfen die Menschen gefährden.

Die Suva hat speziell für Hauseigentümer und Hausdienstverantwortliche das Merkblatt «Ohne Sturzunfälle durch den Winter» herausgegeben.



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