Bericht des Bundesamts für Statistik vom 5. November 2021: Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als der Median des Jahreseinkommens von 162’000 Franken, die andere Hälfte weniger. Mit 266'000 Franken hatten die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit das höchste Medianeinkommen. Am niedrigsten war dieses Einkommen mit 108'000 Franen bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern. Aufhorchen lässt das unerklärbare systematisch tiefere Einkommen der Frauen im Ärzteberuf. «Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen als Ärztinnen», unterstreicht das Bundesamtes für Statistik. Lesen Sie einen kleinen Einblick in die Einkommen der selbständigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019.
55 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sind älter als 55 Jahre
2019 waren 55 Prozent der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte 55 Jahre oder älter. Der Männeranteil belief sich insgesamt auf 60 Prozent. 38 Prozent der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte waren in der Grundversorgung tätig. Der Medianwert, das heisst die Hälfte liegt darüber und die Hälfte darunter, der pro Woche geleistete Arbeitszeit der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte belief sich auf 42 Stunden und der Medianwert des Beschäftigungsgrads auf 80 Prozent.
Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit haben das höchste Einkommen
Das Jahreseinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte belief sich 2019 im Median auf 162’000 Franken. Die Fachärztinnen und Fachärzte mit chirurgischer Tätigkeit erwirtschafteten mit 266’000 Franken pro Jahr im Median das höchste Einkommen, während das Jahreseinkommen der Psychiaterinnen und Psychiater mit einem Medianwert von 108’000 Franken am niedrigsten war. Das Medianeinkommen der Grundversorgerinnen und Grundversorger belief sich auf 172’000 Franken.
Ärztinnen und Ärzte mit Praxisapotheke erwirtschaften im Median 207’000 Franken
Das Jahreseinkommen der Ärztinnen und Ärzte, die direkt Medikamente abgeben, belief sich im Jahr 2019 im Median auf 207’000 Franken. Dieses Einkommen lag somit 41 Prozent über jenem der Ärztinnen und Ärzte ohne Praxisapotheke, die es im Median auf 147’000 Franken brachten. Praxisapotheken sind in den meisten Kantonen der Deutschschweiz zugelassen, in der französischen Schweiz und im Tessin hingegen nicht.
Belegarzttätigkeit wirkt sich positiv auf das Einkommen aus
Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, die zusätzlich als Belegärztin oder Belegarzt in einem Spital oder einer Klinik tätig sind, erwirtschafteten im Median 223’000 Franken, jene ohne Belegarzttätigkeit 152’000 Franken. Der Anteil der Belegärztinnen und Belegärzte ist vor allem bei Ärztinnen und Ärzten mit chirurgischer Tätigkeit sowie des Fachgebiets Gynäkologie und Geburtshilfe hoch.
Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt 25 Prozent
Das Geschlecht hat, unabhängig von den übrigen einkommensrelevanten Faktoren wie Arbeitsvolumen, Tätigkeitsgebiet, Medikamentenabgabe oder Ausübung einer Belegarzttätigkeit, einen signifikanten Einfluss auf das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte. Bei sonst gleichen Bedingungen erzielten die selbstständigen Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen als die Ärztinnen. Diese Differenz lässt sich laut dem Bundesamt für Statistik anhand der übrigen beobachtbaren Merkmale der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die bei einer multivariaten Analyse berücksichtigt werden, nicht erklären. In Zahlen sieht das wie folgt aus: