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WohneigentumVorsorgefreundlicher Nationalrat in der am Freitag, 18. März 2022, zu Ende gegangenen Frühjahrssession: Der Rat hat mit 81 zu 71 Stimmen zuerst die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern» gutgeheissen und dann auch noch mit 96 zu 85 Stimmen der Parlamentarischen Initiative «Die persönliche Altersvorsorge stärken» Folge gegeben. Sollten diese Geschäfte auch im Ständerat überleben, würden in der Schweiz die Möglichkeiten, privat vorzusorgen, für viele Menschen erweitert. Lesen Sie, um was es geht.

Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern»
Mit der vom Nationalrat nunmehr gutgeheissenen und vom Ständerat noch zu behandelnden Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern» wird der Bundesrat beauftragt, die einschlägigen Rechtsbestimmungen so anzupassen, dass das in der Pensionskasse angesparte Kapital beim Erwerb von Wohneigentum wieder das gesamte von der Bank verlangte Eigenkapital decken darf. Seit 2013 gilt nämlich, dass künftige Wohneigentümer das notwendige Eigenkapital für den Wohneigentumskauf nur zur Hälfte aus Pensionskassenvorbezügen einzahlen dürfen. Die andere Hälfte muss mit echten Eigenmitteln eingebracht werden.
Wenn die Motion auch den Ständerat übersteht, wird es nach Ansicht der Mehrheit des Nationalrats wieder für mehr Menschen möglich sein, sich den Traum von Wohneigentum zu erfüllen. Das sei eine volkswirtschaftlich zu begrüssende Massnahme.

Parlamentarische Initiative «Die persönliche Altersvorsorge stärken»
Mit der vom Nationalrat nunmehr gutgeheissenen und vom Ständerat noch zu behandelnden Parlamentarischen Initiative «Die persönliche Altersvorsorge stärken» wird angestrebt, mit Änderungen der einschlägigen Rechtsbestimmungen die maximalen steuerbefreiten jährlichen Höchsteizahlungen in die Vorsorgesäule 3a für Arbeitnehmer auf 15'000 Franken und für Erwerbstätige ohne Pensionskasse auf 45'000 Franken zu erhöhen. Diese Maximaleinzahlungen liegen derzeit bei 6'883 Franken und 34'416 Franken.
Begründung für diese Parlamentarische Initiative: Die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a gehört zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Sie soll garantieren, dass der Lebensstandard auch nach der Pensionierung weitergeführt werden kann. Der Staat fördert die persönliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Einzahlungen in diese private Vorsorgemöglichkeit. Die Limite hierfür ist derzeit jedoch ziemlich tief. Durch eine Anhebung der steuerlich begünstigen Maximalbeiträge würde die persönliche Altersvorsorge attraktiver und das Schweizerische Rentensystem insgesamt gestärkt.



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