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VersicherungsaufsichDie am 18. März 2022 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG stellt wichtige Weichen für den Versicherungsstandort Schweiz. Das revidierte Gesetz fördert die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Versicherungsbranche und stärkt gezielt den Schutz der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden. Zudem gibt es höhere Anforderungen an die unabhängigen Versicherungsvermittler.

Hoher Qualitätsstandard
An der Schlussabstimmung vom 18. März 2022 hat das Parlament die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG verabschiedet. Die Reform ist für Versicherte und Versicherer gleichermassen ein wichtiger und ausgewogener Schritt in die Zukunft. «Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz ist zentral für eine innovationsorientierte Geschäftstätigkeit der Schweizer Privatversicherer. Von der modernen Gesetzgebung profitieren namentlich die Kundinnen und Kunden der Versicherer. Die gesetzlich verankerten hohen Ansprüche an die Aus- und Weiterbildung der im Versicherungsgeschäft tätigen Fachkräfte stellen auch im internationalen Vergleich einen hohen Qualitätsstandard dar», sagt Urs Arbter, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV.

Modernisierung des Aufsichtsrahmens
Die erste grosse Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes seit 2006 schafft einen zukunftsfähigen und wettbewerbsfähigen Rahmen für die Privatversicherer in der Schweiz. Konkret umfasst die Revision gezielte Aufsichtserleichterungen für Rück- und Industrieversicherer und fördert die Innovation dank der Aufsichtsbefreiung für Kleinstgeschäfte. Zudem schafft die Gesetzesüberarbeitung mit der gesetzlichen Verankerung des «Schweizer Solvenztests» sowie der Einführung des Sanierungsrechts eine höhere Rechtssicherheit. Der «Solvenztest» erfasst die ökonomische Risikosituation von Versicherungsunternehmen.

Hohe Beratungsqualität ist ein Muss
Versicherungsvermittler sind nach wie vor zumeist die ersten Ansprechpartner und die Vertrauenspersonen in allen Versicherungsfragen der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden. Für die Versicherungsvermittlerbranche gibt es deshalb mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz strengere Anforderungen: Genau vorgeschrieben wird eine Aus- und Weiterbildungspflicht für alle Versicherungsvermittler. Weiter wurden deren Verhaltensregeln modernisiert und eine unmissverständliche Definition der unabhängigen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern verankert: «Ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler stehen in einem Treueverhältnis zu den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern und handeln in deren Interesse.» Das soll die Beratungsqualität und somit das Vertrauen in die Versicherungsbranche stärken.



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