Pensionskasseneinkauf, dann Praxisaufgabe, dann Freizügigkeitskonto, dann Kapitalbezug: Was denken wohl die zuständigen Behörden?
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Frage von Frau A. P. in K.: «Mein Mann gibt die Arztpraxis auf, in der ich, 59-jährig, seit jeher unterstützend arbeite. Jetzt möchte ich aus Steuergründen für mich noch einen Pensionskasseneinkauf tätigen, dann bald aus der Kasse austreten und mein gesamtes Pensionskassenkapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen und dieses nach drei Jahren zum Vorzugssteuersatz für Vorsorgekapital vollständig beziehen. Ob ich weiter erwerbstätig sein werde, weiss ich noch nicht, aber eher nein. Ist diese Strategie gesetzeskonform?»
Sicher ist sicher: Man sollte bei einer einzelnen Bank nicht zu hohe Einlagen und Säule 3a-Beträge haben
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Frage von Dr. med. A. B. in B.: «Wie steht es eigentlich mit der Sicherheit der Schweizer Banken bei den Einlagen und den Säule 3a-Konten?»
Autounfall wegen eines im Sturm auf die Strasse gefallenen Baumes: Wer zahlt den Schaden?
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Frage von Dr. med. K. A. in B.: «Unlängst bin ich mit dem Auto während eine starken Sturms berufshalber durch einen Waldabschnitt gefahren. Plötzlich sah ich im Rückspiegel, wie ein Baum auf die Strasse krachte. Glück gehabt. Nachher fragte ich mich, wer bei einem Unfall wegen eines im Sturm auf die Strasse gefallenen Baumes eigentlich für den Schaden aufkommt.»
Serie über die Vorsorge VII: Mit der Säule 3a vorsorgen und Steuern sparen
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Alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen als Frau bis 69 und als Mann bis 70 mit der Vorsorgesäule 3a vorsorgen und Steuern sparen. Für 2015 dürfen Einkommensbezüger mit Pensionskasse bis zu 6‘768 Franken einzahlen und steuerlich geltend machen. Für Einkommensbezüger ohne Pensionskasse wie viele Selbstständige beläuft sich der Betrag auf 20 Prozent des Nettolohns, höchstens aber 33‘840 Franken. Bei doppelverdienenden Ehepaaren können beide Partner die Säule 3a voll nutzen.
Jüngste Börsenkorrekturen sind wohl noch nicht die Trendwende
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Der freie Fall der chinesischen Akteinkurse und die jüngsten Kapriolen der Weltbörsen haben die Anlegergemeinde stark verunsichert. Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich auch jetzt noch kaum um die grosse Börsentrendwende, sondern lediglich um zwischenzeitliche Kurskorrekturen. Panikverkäufe sind und bleiben kein guter Ratgeber.
Den letzten Willen der Eltern felsenfest verankern
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Frage von Frau Dr. med. dent. U. B. in K.: „Meine betagten Eltern haben drei Erben: zwei Töchter und der einzige Enkel des verstorbenen Sohnes. Sie möchten nun verfügen, dass das in ihrem Besitze befindliche Wohnhaus nach dem Ableben des zweitversterbenden Ehegatten auf jeden Fall an mich als eine der beiden Töchter übergeht. Ich muss dann entsprechend meine Schwester und den Sohn meines verstorbenen Bruders auszahlen. Wir kann dieser letzte Wille der Eltern felsenfest verankert werden, damit allfällige Ansprüchen der andern Erben am Wohnhaus niemals zum Zug kommen können?
Sind geringfügige Jahreslöhne bei der AHV beitragspflichtig?
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Frage von Dr. med. O. U. in H.: „Wenn eine potenzielle künftige Praxisangestellte beispielsweise drei Tage zur Probe in meiner Praxis arbeitet, zahle ich stets einen kleinen Lohn dafür. Unterliegt dieser geringfügige Lohn der Beitragspflicht für AHV, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung und Arbeitslosenversicherung, wenn kein Vertrag zustande kommt?
Ein Arzt berichtet über die Folgen seiner eigenen Depression
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In Medinside.ch, der neuen Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, wird aufgezeigt, was ein Arzt über die Folgen seiner eigenen Depression in der englischen Zeitung „The Guardian“ anonym berichtet hat: weniger Selbstzweifel – aber mehr Zweifel an seinen Patienten.
„Soll ich geerbte teure Schmuckstücke speziell versichern?“
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Frage von Frau Dr. med. A. G. in A.: „Ich habe etliche sehr wertvolle Schmuckstücke geerbt. Genügt dafür der Versicherungsschutz der Hausratversicherung oder sollte ich den teuren Schmuck speziell versichern?“
Serie über die Vorsorge VI: Selbständigerwerbende haben in der Sozialversicherung eine grössere Gestaltungsfreiheit
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Selbständigerwerbende wie viele Ärztinnen und Ärzte sind der obligatorischen Pensionskassenpflicht und Krankentaggeldversicherung nicht unterstellt. Sie haben deshalb im Bereich der Sozialversicherungen mehr Freiheit. Umso mehr gilt es, die bestmögliche lebenslange private Finanzplanung zu gestalten und dauernd zu überprüfen. Auch sollte vermieden werden, in der stark regulierten beruflichen Vorsorge ungesetzlichen Lockvogelangeboten aufzusitzen.
Geld mit Gewinn anzulegen bleibt sehr, sehr schwierig
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Es wird erneut versucht, mit hohen Milliardeninvestitionen den Austritt Griechenlands aus dem Euro, den „Grexit“, hinauszuschieben. Das schafft Zeit, sich vorübergehend anderen Herausforderungen der Finanzmärkte zuzuwenden. So ist das Platzen der Aktienblase an Chinas Börsen von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet worden. Und in Amerika soll mit der lange angesagten Zinswende wohl noch in diesem Jahr ernst gemacht werden.
Hypothek mit Säule 3a amortisieren und dann andere Hypothek wieder aufstocken: Bundesgericht vereitelt Schlaumeierei
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Im März und April 2011 macht Fritz A. Vorbezüge von rund 80‘000 Franken aus seiner Säule 3a und amortisiert damit eine Hypothek auf seinem Wohneigentum. Im Dezember 2011 kassiert er für die Erhöhung einer Hypothek auf der gleichen Liegenschaft 40‘000 Franken. Laut dem Bundesgericht egalisiert die Hypothekenerhöhung anteilmässig den Vorbezug. Die 40‘000 Franken werden aufgerechnet und müssen mit dem übrigen Einkommen voll versteuert werden.
Pensionskassenbeitragspflicht für teilzeitbeschäftigte Praxisangestellte mit mehreren Jobs und weniger als 20‘000 Franken Jahreslohn
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Frage von Dr. med. B. M. in G.: „Eine meiner teilzeitbeschäftigten Praxisangestellten hat mehrere Jobs und bei mir einen Jahreslohn von unter 20‘000 Franken. Wie steht es da mit der Pensionskassenpflicht?“
US-Ärztinnen und Ärzte fordern Aktionsplan gegen zu hohe Preise für Krebsmedikamente
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Medinside.ch berichtet: 115 US-Mediziner haben in den „Mayo Clinic Proceedings“ einen Aufruf für einen Aktionsplan gegen zu hohe Krebsmedikamentenpreise veröffentlicht haben. Sie schlagen sieben Massnahmen vor.
Hotels haften bei Diebstahl oder Sachschäden in der Regel nur bis 1000 Franken
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Frage von Frau Dr. med. M. U. in Z.: „Mir ist bei einem Hotelaufenthalt in den Schweizer Bergen soeben ein Laptop abhandengekommen. Wer haftet?“
Serie über die Vorsorge V: Pensionskasseneinkauf ist im Normalfall eine der bestmöglichen Geldanlagen
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Die Frankenzinsen sind nahe oder unter null, die Immobilienpreise hoch, die Aktienmärkte wegen Krisenherden wie Griechenland verunsichert: Es ist sehr schwierig, sein Geld sicher und rentabel anzulegen. Der Pensionskasseneinkauf ist im Normalfall eine hervorragende Anlagemöglichkeit. Und für selbständige Ärztinnen und Ärzte gibt es sogar ein Zückerchen.
Griechenlandkrise, Nullzinsen und Börsenturbulenzen zwingen beim Geldanlegen zu besonderer Sorgfalt
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Das ist eine Faustregel der Geldanlage: Jedes Renditeversprechen, das über der risikolosen Bundesobligationenrendite liegt, ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Die risikolose Rendite beträgt derzeit nahe null. Bevor riskanter investiert wird, sollte die eigene Risikofähigkeit und Risikobereitschaft abgeklärt werden.
“Ich habe Angst, dass der Kapitalbezug aus der Pensionskasse in einigen Jahren verboten wird“
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Frage von Frau Dr. med. U. G. in B.: „Ich, 45-jährig, habe mich vor drei Jahren selbständig gemacht und mit meinem Pensionskassengeld eine Arztpraxis aufgebaut. Jetzt erwäge ich, freiwillig wieder Pensionskassenkapital anzusparen. Ich zögere aber, weil ich Angst habe, dass der Kapitalbezug aus der Pensionskasse in einigen Jahren verboten wird. Wegen des ständig sinkenden Rentenumwandlungssatzes bin ich am Sparen für einen Rentenbezug nicht interessiert. Ist meine Angst vor dem kommenden Kapitalbezugsverbot berechtigt?“
Invalidenrente bei Schmerzleiden ohne klare Ursache: Comeback der Ärztinnen und Ärzte und ihrer Fachgesellschaften
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Das Bundesgericht setzt bei der Festlegung der Invalidenrente bei unklaren Schmerzstörungen wie dem Schleudertrauma wieder vermehrt auf den Sachverstand von Ärztinnen und Ärzten sowie ihrer Fachgesellschaften. Die viel kritisierte Überwindbarkeitsvermutung ist passé.
US-Studie: Ärztinnen und Ärzte sind zunehmend selbst vom Burnout betroffen
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Burnout ist laut einer amerikanischen Untersuchung unter Ärztinnen und
Ärzten weit verbreitet. Notfallärzte und Allgemeinpraktiker trifft es am häufigsten, Psychiater und Dermatologen am wenigsten. Das schreibt die neu aufgeschaltete Online-Plattform für die Gesundheitsbranche Medinside.ch, die sich an die über 500'000 im Schweizer Gesundheitswesen tätigen Menschen richtet.