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Diagnose„Bei der Folgeabschätzung der diagnostizierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Arbeitsfähigkeit kommt der Arztperson im Verfahren für eine IV-Rente keine abschliessende Beurteilungskompetenz zu“, sagt das Bundesgericht. Ergo: Bei der staatlichen Invalidenversicherung begründet die ärztliche Diagnose keine Rentenberechtigung.

KapitalgewinnFrage von Dr. med. K. A. in Z.: „Ich habe etwas geerbt, will mein Pensionskapital beziehen sowie die Arztpraxis verkaufen. Ergebnis: Ein kleines Vermögen, das ich zusammen mit meinem Vermögensverwalter aktiv bewirtschaften will. Was muss ich tun, um die Kapitalgewinnsteuern auf jeden Fall zu vermeiden?“

ErbschaftFrage von Dr. med. K. S. in U.: „In meiner etwas komplizierten und ziemlich vermögenden Familie herrscht nicht immer ‚Friede, Freude Eierkuchen‘, im Gegenteil. Ich selber bin aber ein sehr harmonischer Mensch und möchte nach meinem Ableben hässliche Erbstreitereien verhindern. Wie gelingt mir das am besten?“

BehandlungsfehlerMedikationsfehler und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind ein grosses Risiko für Patientinnen und Patienten. Gemäss der "Stiftung für Patientensicherheit" ist bei 30 bis 50 Prozent aller Behandlungsfehler ein Fehler in der Medikation die Ursache. Mit der eMedikation soll die Patientensicherheit erhöht werden.

WagnisWer ein Wagnis eingeht, kann vom Unfallversicherer allenfalls nur die Hälfte der Geldleistungen erhalten. In schweren Fällen kann eine Versicherung die Leistung sogar verweigern. Wagnisse sind gefährliche Sportarten und Tätigkeiten, bei denen man keine Vorkehrungen zur Risikominderungen getroffen hat oder treffen kann. Wer Wagnisse liebt, sollte sich vorher versicherungstechnisch richtig in Stellung bringen.

steuererklaerungDas Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 11. März 2014 verschärft die Verrechnungssteuerpraxis. Der jetzt strenger interpretierte Wortlaut des Gesetzes bleibt unverändert: Wer mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte entgegen der gesetzlichen Vorschrift der zuständigen Steuerbehörde nicht angibt, verwirkt gemäss Artikel 23 des Verrechnungssteuergesetzes den Anspruch auf deren Rückerstattung.

solothurnDas Eidgenössische Finanzdepartement hat die Publikation „Steuerbelastung 2013 in den Schweizer Kantonshauptorten“ veröffentlicht. Man kann damit auf einen Blick erkennen, ob man eher in einer Schweizer Steuerwüste oder in einem Schweizer Steuerparadies lebt. Zum Beispiel: Ein Verheirateter ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen ab 500‘000 Franken wird in Solothurn - exklusive die Bundessteuern - mit 23 Prozent Steuern belastet, in Zug aber nur mit 10,7 Prozent.

grossvater enkelFrage von Frau Dr. med. K. A. in Z.: „Mein Mann, viel älter als ich, hat bei der Heirat eine Liegenschaft als Eigengut in die Ehe gebracht. Auf dieser lag eine in einem Schuldbrief verbriefte Hypothek von 440‘000 Franken. Diese Hypothek wurde während 20 Ehejahren gemeinsam abbezahlt. Der Schuldbrief blieb bestehen, und kann jederzeit wieder belehnt werden. Mein Mann will den Schuldbrief jetzt ohne meine Einwilligung mit einem stattlichen Betrag belehnen, um die Enkel grosszügig zu beschenken. Darf er das?“

arztpraxisFrage von Dr. K. A in G.: „Ich bin selbständiger Arzt und muss meine Praxis modernisieren. Bei der Pensionskasse verfüge ich über ein erhebliches angespartes Vorsorgekapital. Meine Idee: Wie bei einem Wohneigentumskauf einen Teil meiner Pensionskasse vorbeziehen und in die Praxis investieren. Ist das möglich?“

AerzteteamDie Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, im ambulanten Bereich sowohl eine Überversorgung als auch eine Unterversorgung in ihrem Gebiet zu verhindern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetztes in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 10. Oktober 2014.

unwetterFrage von Dr. med. E. S. in K. : „Während der jüngsten Juli-Unwetter ist Wasser durch das Dach meines Hauses in den Wohnbereich eingedrungen. Beschädigt worden sind Wände und Böden, aber auch Möbel und elektronische Apparate. Wie sind solche Schäden gedeckt?“

thomas jordanThomas Jordan Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (Bild), hatte an der geldpolitischen Lagebeurteilung vom 19. Juni 2014 nicht viel Neues zu berichten: In der Schweiz bleibt die Lage unverändert: ein kurzfristiger Leizins von praktisch null Prozent, eine kaum nennenswerte Teuerung, tiefe Hypothekarzinsen, ein bei 1.20 Franken pro Euro blockierter Währungskurs, ein ansehnliches erwartetes Wirtschaftswachstum 2014 von zwei Prozent.

jung-altFrage von Dr. med. A. L. in M.: „Ich habe gelesen, bei den Schweizer Pensionskassen würden einige Milliarden ohne gesetzliche Grundlage von den Jungen zu den Alten verschoben. Stimmt das?“

lebensversicherungFrage von Frau Dr. med. B. U. in Z.: „Sie schreiben, man könne das Eigenheim mit einer Meistbegünstigung im Todesfall eines Ehegatten vor dessen Erben schützen. Wie steht es, wenn der Verstorbene das Eigenheim grossmehrheitlich mit ererbtem Eigengut finanziert hat?“

praxisempfangDas schreibt die Sasis AG in ihrem Juni-Newsletter: Patientinnen und Patienten erwarten erstklassige medizinische Abklärungen und Behandlungen und nicht nervige bürokratische Einlagen. Wie heissen Sie? Wann sind Sie geboren? Wo sind Sie versichert? Haben Sie die Versicherung gewechselt? Haben Sie ein Managed-Care-Versicherungsmodell? Haben Sie eine Zusatzversicherung? Haben Sie eine neue Wohnadresse? Dank der Versichertenkarte als Zugangsschlüssel zu den Leistungen des Gesundheitswesens kann diese Fragerei passé sein.

kinderFrage von Dr. med. J. G. in A.: Ich verdiene als selbständiger Arzt sehr gut. Meine Frau bezieht künftig bei ihrem Arbeitgeber einen viel bescheideneren Jahreslohn als Arbeitnehmende. Wer von uns beiden muss oder darf für unsere beiden Kinder die Familienzulagen geltend machen?“

ErdbebenIn einem am 20. Juni 2014 veröffentlichten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss: Eine schweizweite obligatorische Erdbebenversicherung kann derzeit weder als Konkordat aller Kantone noch im Rahmen einer Bundeskompetenz umgesetzt werden. Für die Bundeslösung müsste zuerst die Verfassung geändert werden. Die Erdbebenversicherung bleibt deshalb ohne Einheitslösung kantonal und privat geregelt.

HausverkaufDer hier und dort überhitzte Schweizer Eigenheimmarkt ist am Abkühlen. Phantasiepreise werden kaum mehr bezahlt. Immer öfter haben Verkäufer übertriebene Preiserwartungen. Für den Abschluss sind sie dann zu Preisabschlägen gezwungen. Aber ein Immobiliencrash ist nicht in Sicht. Hypothekenschuldner mit hohen Einkommen werden von den Banken unverändert heftig umworben.

altersvorsorgeFrage von Dr. med. U. Z. in B.: „Bei der Pensionskasse PAT-BVG werden die Einlagen der Versicherten nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimalsatz von 1,5 Prozent verzinst. Bei den schweizerischen Pensionskassen wurde aber ein durchschnittlicher Kapitalertrag von rund sechs Prozent erwirtschaftet. Viele Pensionskassen verzinsen die Vorsorgeguthaben zwischen 2,5 bis 3,5 Prozent, zumal die überobligatorischen Guthaben. Weshalb bietet die PAT-BVG für 2013 nur eine 1,5-Prozent-Verzinsung der Vorsorgeguthaben?“

trennungFrage von Dr. med. K. S. in L.: „In Minne und mit Herzblut haben meine Frau und ich Kinder gezeugt und gemeinsam Wohneigentum erworben. Jetzt werden wir vorerst mal die eheliche Gemeinschaft auflösen und uns trennen. Zum Wohl der Kinder verlasse ich das gemeinsame Heim. In der Trennungsvereinbarung erhält meine Frau das Haus zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Dafür verpflichtet sie sich, für den laufenden Liegenschaftsunterhalt und die Hypothekarzinsen aufzukommen. Ich bezahle für sie und die Kinder Unterhaltsbeiträge. Wie wirkt sich all das bei den Steuern aus?“

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