Die Negativinflation und Unternullverzinsung der risikolosen Anlagen wie den Bundesobligationen hat erfreuliche und auch unerfreuliche Auswirkungen. Erfreulich ist die reale Wertzunahme von Bargeld und allen Nominalwerten wie Bankguthaben, Forderungen aus Schuldtiteln, fixierten Löhnen und Renten. Man kann sich mit dem Geldwert mehr leisten. Unerfreulich sind dagegen die mit den mickrigen und teilweise ausfallenden Kapitalmarktrenditen verbundenen Schwierigkeiten der Pensionskassen und Lebensversicherer, hohe Zinsversprechen abzugeben. Sie sind aus rein mathematischen Gründen gezwungen, ihre Zinsgarantien zu senken.
Zinsdiktat der Aufsichtsbehörde
Im Bereich der obligatorischen Berufsvorsorge hat der Bundesrat auf Vorschlag der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge die Mindestverzinsung des Vorsorgevermögens ab 2016 von derzeit 1,75 auf doch noch recht angenehme 1,25 Prozent gesenkt. Bei den privaten Versicherern dagegen schlägt die Renditenflaute voll durch: Damit keine Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungen unrealistische Zinsversprechen machen, hat die zuständige Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die maximal erlaubte jährliche Zinsgarantie von derzeit 1,25 Prozent auf 0,75 Prozent für periodisch finanzierte Lebensversicherungen und sogar auf 0,50 Prozent für Einmalprämienversicherungen gesenkt. Dieses Zinsdiktat der Aufsichtsbehörde muss von den Lebensversicherern für ihre Angebote mit Sparanteil bis spätestens auf den 1. Januar 2016 umgesetzt werden.
Es bleibt ein Zeitfenster
Etliche Lebensversicherer senken das garantierte Renditeversprechen erst im letzten Moment auf Anfang 2016. Damit verbleibt bis dahin ein Zeitfenster von wenigen Wochen, bei Lebensversicherungen mit einem Sparanteil beispielsweise im Rahmen der steuervergünstigten Vorsorgesäule 3a noch vom derzeit höheren Garantiezins von 1,25 Prozent zu profitieren. Wegen des Zinseszinseffekts schlägt sich das vor allem bei langfristigen Verträgen rasch in einigen Tausend Franken nieder.
Risikolebensversicherungen kaum betroffen
Die Konditionen der Lebensversicherungen ohne Sparanteil, die reinen Risikolebensversicherungen, sind von der vorgeschriebenen Senkung des Garantiezinses nur marginal betroffen. Damit kann man zugunsten einer beliebigen begünstigten Person während einer beliebigen Periode das Todesfallrisiko absichern. Weil die Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert hat, fällt die darauf beruhende Zahlung nicht in die Erbfolge und es können somit keine Pflichtteile verletzt werden. Der Lebensversicherer zahlt die vertraglich festgelegte Summe im Todesfall des Versicherten direkt an die begünstigte Person. Das gibt die Möglichkeit, unverheiratete Lebenspartner oder beliebige andere Personen ohne Rücksichtnahme auf die Erbfolge zu begünstigen.
Breite finanzplanerische Einsatzmöglichkeiten der Risikolebensversicherungen
Die Risikolebensversicherung eröffnet einen breiten finanzplanerischen Einsatz. Man kann damit den Todesfall des Haupternährers der Familie zusätzlich privat absichern. Dies namentlich dann, wenn beispielsweise das Haus mit Hypotheken stark belastet ist oder das ganze Vermögen in einem Unternehmen gebunden ist. Eine wichtige Rolle spielt die Risikolebensversicherung auch im Konkubinat, bei der Garantie von Krediten oder der massgeschneiderten Schliessung von Vorsorgelücken.
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