Fragen von Dr. E. L. in P.: Wenn eine Praxismitarbeitende auf dem Arbeitsweg einen Unfall hat, ist dies ein Betrieb- oder ein Nichtbetriebsunfall? Wie sieht es aus, wenn beim Unfall ihr Auto beteiligt ist und dadurch der Bonus herabgesetzt wird. Übernimmt meine Unfallversicherung diesen Bonusverlust? Wie sieht es aus, wenn meine Mitarbeitende auf dem Heimweg noch Abfall entsorgt und dabei einen Autounfall hat? Wäre es besser, den Abfall während der Arbeitszeit zu entsorgen? Müsste ich trotzdem eine spezielle Versicherung für diese Abfallentsorgung mit ihrem Auto abschliessen?
Auf diese Fragen haben wir zusammen mit den Media Relations Switzerland von GENERALI die folgenden Antworten erarbeitet:
Wenn eine Praxismitarbeitende auf dem Arbeitsweg einen Unfall hat, ist dies ein Betriebs- oder ein Nichtbetriebsunfall?
Antwort: Sofern die Person mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, handelt es sich bei einem Arbeitswegunfall um einen Nichtberufsunfall. Bei Personen, die in einem Teilzeitpensum von weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, handelt es sich um einen Berufsunfall.
Wie sieht es aus, wenn beim Unfall ihr Auto beteiligt ist und dadurch der Bonus herabgesetzt wird. Übernimmt meine Unfallversicherung diesen Bonusverlust?
Antwort: Nein, bei der Unfallversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Erwerbsausfallversicherung beziehungsweise um eine Personenversicherung und nicht um eine Sachversicherung.
Wie sieht es aus, wenn meine Mitarbeitende auf dem Heimweg noch Abfall entsorgt und hierbei einen Autounfall hat?
Antwort: Grundsätzlich siehe Antwort auf die erste Frage: Bei einem Arbeitspensum von mehr als acht Stunden pro Woche, hat dies keine Konsequenzen. Bei einem Arbeitspensum von weniger als acht Stunden pro Woche gilt grundsätzlich der direkte Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und wieder zurück. Kleinere Abweichungen wie beispielsweise ein kleiner Umweg zur Abfallentsorgung werden toleriert.
Wäre es besser, wenn die Mitarbeitende den Abfall während der Arbeitszeit entsorgt?
Antwort: Das spielt keine Rolle, wenn entweder das Arbeitspensum mehr als acht Stunden pro Woche beträgt oder es sich um eine kleine Abweichung, einen geringfügigen Umweg, handelt.
Müsste ich trotzdem eine spezielle Versicherung für diese Abfallentsorgung mit ihrem Auto abschliessen?
Antwort: Das ist nicht möglich.