
Thomas Papp
Freiwillige Unfallversicherung
Wie versichern sich Selbständige am besten gegen Unfall?
Immer wieder stellen uns Ärztinnen und Ärzte diese Frage. Unsere Antwort: über die freiwillige Unfallversicherung UVG.
Freiwillige Unfallversicherung UVG
Die freiwillige Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen trägt sie dazu bei, die Beeinträchtigung der Gesundheit und der Erwerbstätigkeit auszugleichen, die Versicherte erleiden, wenn sie verunfallen.
Berufsunfall
Darunter fallen Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen.
Nichtberufsunfall
Nichtberufsunfälle sind alle Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu zählen insbesondere Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle, wie zum Beispiel Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt. Alle freiwillig versicherte, die wöchentlich mehr als 8 Stunden arbeiten, sind obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfälle zu versichern.
Heilungskosten | Ambulante Behandlung, 100% Kostenübernahme Behandlung durch Arzt, Zahnarzt und Chiropraktiker Verordnete Arzneimittel, Analysen |
Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung, Nach- und Badekuren |
Versichertes Salär | AHV-Brutto-Jahreslohn, max. CHF 148'200, mind. CHF 66'690 |
Taggeld | 80% des versicherten Lohnes ab 3. Tag |
Invalidenrente | 80% des Lohnes , max. 90% mit der staatlichen Invalidenversicherung |
Witwe/Witwer | 40% evtl. eine Kapitalentschädigung |
Halbwaise | 15% max. 70% zusammen mit der Witwen-/Witwerrente |
Vollwaise | 25% |
Informationsblatt, verbindlich sind die UVG -Gesetz & Bestimmungen
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Schützen Sie sich jetzt vor finanziellen Folgen!
Schadenbeispiele
Datenschutzverletzung
Leistungen
Der Versicherer übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte ab. Zudem übernimmt er die Kosten eines Datenschutzverfahrens sowie Kommunikationskosten
Unbeabsichtigtes Verbreiten von Schadsoftware
Leistungen
Der Versicherer entschädigt berechtigte Ansprüche wie die finanziellen Einbussen der Geschäftspartner Ihrer Praxis und wehrt unberechtigte ab.
Cyber-Erpressung
Leistungen
Der Versicherer übernimmt die angemessenen notwendigen Honorare, Auslagen und Kosten für den Krisenberater, unabhängige Sicherheitsberater oder IT-Experten. Zudem sind sonstige Eigenschäden (z. B. Wiederherstellungskosten) und Ansprüche von Dritten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung versichert. Wir unterstützen Sie auch bei einem allfälligen Datenschutzverfahren.
Missbrauch des elektronischen Zahlungsverkehrs
Leistungen
Der Versicherer entschädigt den finanziellen Verlust sowie die Kosten für die Entfernung des Schadprogramms.
Betrug durch Täuschung
Leistungen
Der Versicherer entschädigt den finanziellen Verlust (überwiesene Geldsumme)
Massgebend sind die versicherten Leistungen der aktuellen Cyber-Police.
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Beratung für Praxispersonal
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Können wir Ihnen mit weiteren Informationen dienen? Benötigen Sie Unterstützung? Wir sind für Sie da; egal ob telefonisch, per E-Mail, Videokonferenz oder einem persönlichen Gespräch.
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PS: Hand auf's Herz: Wann haben Sie Ihre Vorsorge und Ihre Versicherungen letztmals überprüft?
Der beste Schutz für Ihre Angestellten!
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Vorteile
- Weitergehende Versicherungsdeckung für Angestellte
Prämienbeispiel mit Salär CHF 100'000:
Minimallösung CHF 100.00, Maximallösung CHF 357.00 im Jahr
Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) sind begrenzt. Ein Unfall eines Mitarbeiters kann hohe Kosten nachsichziehen: Spitalbehandlungen, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen.
Deshalb übernimmt die UVG-Zusatz -Unfallversicherung weitergehende Leistungen bis zu einen Salär von CHF 148'200, wie:
Grobfahrlässigkeitsdeckung* | |
Ergänzende Taggelddeckung 10% oder 20% auf 90% resp. 100% | 1a |
Private Abteilung im Spital | 1b |
Zusätzliches Invaliditätskapital | |
Zusätzliches Todesfallkapital | 2 |
Weitergehende Leistungen für Angestellte mit Salär über CHF 148'200 im Jahr
Taggeld 80% bis 100% für Salär über CHF 148'200
Zusätzliches Invaliditätskapital für Salär über 148'200
Zusätzliches Todesfallkapital für Salär über CHF 148'200
* Dadurch ist eine Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen aufgrund von grobfahrlässiger Herbeiführung oder Wagnisse dennoch versichert.
So profitieren unsere Verbandsmitglieder vor folgenden Zusatzleistungen:
1a oder 1b | Versicherungsschutz vor Folgen früherer Unfälle Taggeld und Heilungskosten |
2 | Zusätzliche Leistungen für die Lohnfortzahlungspflicht im Todesfall Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen: Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren: 1 Monatslohn Bei Arbeitsverhältnissen ab 5. Dienstjahr: 2 Monatslöhne |
Die staatliche AHV: Obligatorische 1. Säule
Benötigen Sie ein Zusatztaggeld bei Arbeitsunfähigkeit?
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Bei angestellten Ärztinnen und Ärzten deckt die Taggeldversicherung allenfalls bestehende Lücken zwischen der gesetzlichen, respektive vertraglichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und dem Einsetzen der Invalidenrente.
Der Versicherungsschutz für Assistenz- und Oberärzte sowie angestellte Spitalärzte ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich ausgestaltet. Ihr Arbeitsverhältnis ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall verändert sich jeweils – abhängig vom Arbeitgeber (Spital) (zwischen 90 und 730 Tagen). Fallen Sie nun aus, so endet Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung mit dem Ablauf des Arbeitsvertrages. So entstehen finanzielle Engpässe, welche Ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz gefährden können.
Schadensversicherung:
Hier wird im Schadenfall der wirklich entstandene Schaden, jedoch höchstens das versicherte Taggeld vergütet. Erbringen andere Versicherungen Leistungen, so werden diese koordiniert und angerechnet: So wird sichergestellt, dass es zu keiner Überentschädigung kommt.
Schadensbeispiel infolge Krankheit
Angestellter Arzt verdient im Jahr CHF 120'000 brutto
Arbeitgeber: Zahlt ab 1. Tag während zwei Jahren 80% vom Bruttolohn.
Arzt: Schliesst privat eine Taggeldversicherung pro Jahr in der Höhe von CHF 54'000 ab.
Entschädigungsabrechnung vom Arbeitgeber-Versicherer
Deckung
Auszahlung
Lohnausfall 80% von CHF 120'000
max. 96'000
66'000
Arzt: persönliches Taggeld ab 31. Tag
54'000
54'000
Versichertes Taggeld
140'000
Effektive Auszahlung, aufgrund Schadenversicherung erfolgt eine Kürzung
120'000
Fazit:
Klären Sie als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin, mit welchen Leistungen Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber rechnen können.
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