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Thomas Papp

Thomas Papp

Dienstag, 30 Januar 2024 08:22

Freiwillige Unfallversicherung

Wie versichern sich Selbständige am besten gegen Unfall?

Immer wieder stellen uns Ärztinnen und Ärzte diese Frage. Unsere Antwort: über die freiwillige Unfallversicherung UVG.
 

Freiwillige Unfallversicherung UVG

Die freiwillige Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen trägt sie dazu bei, die Beeinträchtigung der Gesundheit und der Erwerbstätigkeit auszugleichen, die Versicherte erleiden, wenn sie verunfallen.

Berufsunfall
Darunter fallen Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen.                       

Nichtberufsunfall
Nichtberufsunfälle sind alle Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu zählen insbesondere Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle, wie zum Beispiel Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt. Alle freiwillig versicherte, die wöchentlich mehr als 8 Stunden arbeiten, sind obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfälle zu versichern.

 

Heilungskosten Ambulante Behandlung, 100% Kostenübernahme
Behandlung durch Arzt, Zahnarzt und Chiropraktiker
Verordnete Arzneimittel, Analysen
Spitalaufenthalt Allgemeine Abteilung, Nach- und Badekuren
Versichertes Salär AHV-Brutto-Jahreslohn, max. CHF 148'200, mind. CHF 66'690
Taggeld 80% des versicherten Lohnes ab 3. Tag
Invalidenrente 80% des Lohnes , max. 90% mit der staatlichen Invalidenversicherung
Witwe/Witwer 40% evtl. eine Kapitalentschädigung
Halbwaise 15% max. 70% zusammen mit der Witwen-/Witwerrente
Vollwaise 25%

 

Informationsblatt, verbindlich sind die UVG -Gesetz & Bestimmungen

Schadenbeispiele

 

Datenschutzverletzung

Die Praxisassistenz verschickt irrtümlich vertrauliche Dokumente eines Kunden per E-Mail an eine falsche Adresse. In der E-Mail sind besonders schützenswerte Daten enthalten.

Leistungen
Der Versicherer übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte ab. Zudem übernimmt er die Kosten eines Datenschutzverfahrens sowie Kommunikationskosten

 

Unbeabsichtigtes Verbreiten von Schadsoftware

Der Praxiscomputer wird nach dem Öffnen eines bösartigen Anhangs von einem Schadprogramm befallen. Dieses verbreitet sich via E-Mail an Ihre Geschäftspartner weiter, verschlüsselt deren Daten und legt temporär Teile von deren Betrieb lahm. Sie werden mit Schadenersatzforderungen konfrontiert.

Leistungen
Der Versicherer entschädigt berechtigte Ansprüche wie die finanziellen Einbussen der Geschäftspartner Ihrer Praxis und wehrt unberechtigte ab.

 

Cyber-Erpressung

Sämtliche Computer und Ihr Unternehmensnetzwerk werden verschlüsselt, nachdem ein scheinbar vertrauenswürdiger Link angeklickt wurde. Die Cyber-Kriminellen geben sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie drohen zusätzlich, besonders schützenswerte Patientendaten zu veröffentlichen, wenn Sie nicht auf die Lösegeldforderungen eingehen.

Leistungen
Der Versicherer übernimmt die angemessenen notwendigen Honorare, Auslagen und Kosten für den Krisenberater, unabhängige Sicherheitsberater oder IT-Experten. Zudem sind sonstige Eigenschäden (z. B. Wiederherstellungskosten) und Ansprüche von Dritten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung versichert. Wir unterstützen Sie auch bei einem allfälligen Datenschutzverfahren.

 

Missbrauch des elektronischen Zahlungsverkehrs

Ein Hacker verschafft sich über den Computer der Buchhaltung Zugang zu Ihrem E-Banking Account und löst eine Geldtransaktion über CHF 25'000 aus.

Leistungen
Der Versicherer entschädigt den finanziellen Verlust sowie die Kosten für die Entfernung des Schadprogramms.

 

Betrug durch Täuschung

Ein angeblicher Geschäftspartner teilt Ihnen eine neue Bankverbindung für die letzte Instrumentenlieferung mit. Einige Wochen später erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für die vermeintlich bezahlte Rechnung. Sie erstatten Strafanzeige.

Leistungen
Der Versicherer entschädigt den finanziellen Verlust (überwiesene Geldsumme)

 

Massgebend sind die versicherten Leistungen der aktuellen Cyber-Police.

 

Schadenbeispiele
Wie schützt man sich?
Leistungsübersicht
Fragebogen

 

 

Mittwoch, 17 Februar 2021 12:50

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PS: Hand auf's Herz: Wann haben Sie Ihre Vorsorge und Ihre Versicherungen letztmals überprüft?

Dienstag, 07 April 2020 12:44

Phishing-Test

Ärzteberatung ABC - Ihr Partner für Vorsorge, Versicherung und Vermögensaufbau Ärzteberatung ABC - Ihr Partner für Vorsorge, Versicherung und Vermögensaufbau

Donnerstag, 02 Juni 2016 15:40

Der beste Schutz für Ihre Angestellten!

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Vorteile

  • Weitergehende Versicherungsdeckung für Angestellte
    Prämienbeispiel mit Salär CHF 100'000:
    Minimallösung CHF 100.00,  Maximallösung CHF 357.00 im Jahr



Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) sind begrenzt. Ein Unfall eines Mitarbeiters kann hohe Kosten nachsichziehen: Spitalbehandlungen, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen.

Deshalb übernimmt die UVG-Zusatz -Unfallversicherung weitergehende Leistungen bis zu einen Salär von CHF 148'200, wie:

 

Grobfahrlässigkeitsdeckung*  
Ergänzende Taggelddeckung 10% oder 20% auf 90% resp. 100% 1a
Private Abteilung im Spital 1b
Zusätzliches Invaliditätskapital  
Zusätzliches Todesfallkapital 2



Weitergehende Leistungen für Angestellte mit Salär über CHF 148'200 im Jahr

Taggeld 80% bis 100%  für Salär über CHF 148'200
Zusätzliches Invaliditätskapital für Salär über 148'200
Zusätzliches Todesfallkapital für Salär über CHF 148'200


* Dadurch ist eine Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen aufgrund von grobfahrlässiger Herbeiführung oder Wagnisse dennoch versichert.


 

So profitieren unsere Verbandsmitglieder vor folgenden Zusatzleistungen:

 

1a oder 1b Versicherungsschutz vor Folgen früherer Unfälle
Taggeld und Heilungskosten
2 Zusätzliche Leistungen für die Lohnfortzahlungspflicht im Todesfall
Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen:

Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren: 1 Monatslohn
Bei Arbeitsverhältnissen ab 5. Dienstjahr: 2 Monatslöhne

 

 

 

Benötigen Sie ein Zusatztaggeld bei Arbeitsunfähigkeit?

Bei angestellten Ärztinnen und Ärzten deckt die Taggeldversicherung allenfalls bestehende Lücken zwischen der gesetzlichen, respektive vertraglichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und dem Einsetzen der Invalidenrente.
                       
Der Versicherungsschutz für Assistenz- und Oberärzte sowie angestellte Spitalärzte ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich ausgestaltet. Ihr Arbeitsverhältnis ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall verändert sich jeweils – abhängig vom Arbeitgeber (Spital) (zwischen 90 und 730 Tagen). Fallen Sie nun aus, so endet Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung mit dem Ablauf des Arbeitsvertrages. So entstehen finanzielle Engpässe, welche Ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz gefährden können.

Schadensversicherung:
Hier wird im Schadenfall der wirklich entstandene Schaden, jedoch höchstens das versicherte Taggeld vergütet. Erbringen andere Versicherungen Leistungen, so werden diese koordiniert und angerechnet: So wird sichergestellt, dass es zu keiner Überentschädigung kommt.

Schadensbeispiel infolge Krankheit

Angestellter Arzt verdient im Jahr CHF 120'000 brutto                        
Arbeitgeber: Zahlt ab 1. Tag während zwei Jahren 80% vom Bruttolohn.            
Arzt: Schliesst privat eine Taggeldversicherung pro Jahr in der Höhe von CHF 54'000 ab.

Entschädigungsabrechnung vom Arbeitgeber-Versicherer Deckung Auszahlung
Lohnausfall 80% von CHF 120'000 max. 96'000 66'000
Arzt: persönliches Taggeld ab 31. Tag 54'000 54'000
Versichertes Taggeld 140'000  
Effektive Auszahlung, aufgrund Schadenversicherung erfolgt eine Kürzung   120'000

                    
       
Fazit:                             
Klären Sie als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin, mit welchen Leistungen Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber rechnen können.  

 

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Als langjähriger Versicherungsbroker wissen wir, dass sich ein gelegentlicher Versicherungsvergleich in vielen Fällen auszahlt. Dank unserem kostenlosen Versicherungscheck sparen Sie im Schnitt 15-30% bei der Prämie. Und dies bei gleichem und teilweise sogar verbesserten Versicherungsschutz!

 

 



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  1. Wir sind seit 1985 unabhängig und neutral, d.h. an keinem Versicherer gebunden
  2. Wir beraten exklusiv Ärzte und Medizinalpersonen
  3. Wir beraten Sie persönlich: sie bauen auf die Erfahrungen unserer langjährigen Mitarbeitenden. Sie haben nur einen Ansprechpartner
  4. Wir sind Ihre Einkäufer mit dem Ziel: Prämie senken und Deckungs-Qualität erhöhen
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  6. Wir bevorzugen standeseigene Verbandsangebote mit Spezialkonditionen
  7. Eigene Verbandsangebote: Zusätzlich als Ergänzung zu den standeseigenen Angeboten
  8. Wir trennen klar Risikoabsicherung beim Versicherer und Sparen beim Bankinstitut  (ausser bei der 2. Säule/Pensionskasse/BVG-Lösung und bei der standeseigenen 3. Säule a )
  9. Gesamteinheitliche Betreuung für Praxis- und Privatversicherungen
  10. Wir überprüfen laufend Ihre Versicherungsverträge, denn mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

 

Wenn Sie diese Tipps nicht lesen, schliessen Sie Versicherungen falsch ab.

 

 

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