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Die AHV/IV-Renten werden gemäss dem gesetzlichen Mischindex, der die Preis- und Lohnentwicklung einfängt, ab dem 1. Januar 2025 erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen von 514 auf 530 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken. Zusätzlich werden ab dem Januar 2025 weitere wichtige Grenzwerte der Schweizer Sozialversicherungen erhöht, insbesondere bei den Pensionskassen.

Wichtige Grenzbeträge der Schweizer Sozialversicherungen ab 1. Januar 2025


Kennzahlen 2025

Die Erhöhung der AHV/IV-Renten kostet 1’672 Millionen Franken
Die Erhöhung der AHV/IV-Renten führt zu Mehrkosten von rund 1’672 Millionen Franken. Davon entfallen 1’487 Millionen Franken auf die AHV, wovon 300 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen. Die IV trägt Mehrausgaben von 185 Millionen Franken. Der Bund wird dadurch nicht zusätzlich belastet, da der Bundesbeitrag an die IV nicht als Anteil an den IV-Ausgaben definiert ist.

Eintrittsschwelle in die Vorsorgepläne 3e neu 136’080 Franken
Die Eintrittsschwelle der Vorsorgepläne 1e für Gutverdiener beträgt laut Gesetz das Anderthalbfache der oberen Limite des Jahreslohns der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Dieser Jahreslohn beträgt neu 90'720 Franken. Daraus ergibt sich ab 2025 für Vorsorgepläne 1e die neue Jahreslohneintrittsschwelle von 136'080 Franken (90'720 mal 1,5) nach bisher 132'300 Franken (88'200 mal 1,5).

Mindestansatz für Kinderzulagen steigt auf 215 Franken pro Monat
Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Dieses Gesetz legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest. Die Kantone können höhere Ansätze auszahlen.



 
 

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