Wir haben bereits berichtet: Ab dem 1. Januar 2020 werden die AHV/IV/EO- Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden je von 5,125 Prozent auf 5,275 Prozent erhöht. Sonst bleiben die Grenzbeträge der Schweizer Sozialversicherungen 2020 gegenüber 2019 unverändert. Lesen Sie die massgebenden Kennzahlen 2020 von Sozialversicherungen wie AHV, Invalidenversicherung, Mutterschaftsversicherung, obligatorischer beruflicher Vorsorge, obligatorischer Unfallversicherung, freiwilliger Vorsorgesäule 3a.
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