Erstmals seit über 40 Jahren steigen ab dem 1. Januar 2020 die AHV-Beiträge. Der Grund dafür: Das Schweizervolk hat am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen gegen 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Der AHV-Beitrag wird von 8,4 Prozent um 0,3 Prozent auf 8,7 Prozent erhöht. Das soll jährlich gut zwei Milliarden Franken in die AHV-Kasse spülen. Lesen Sie, wie sich die Beitragserhöhung auf die AHV/IV/EO- Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, freiwillig Versicherten und Nichterwerbstätigen auswirkt.
AHV/IV/EO-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende
Ab dem 1. Januar 2020 werden die AHV/IV/EO- Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden je von 5,125 Prozent auf 5,275 Prozent erhöht. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmende zusammen ergibt sich damit eine Erhöhung des AHV/IV/EO-Beitrags von 10,25 Prozent um 0,3 Prozent auf 10,55 Prozent.
AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende
Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden für AHV/IV/EO werden ab dem 1. Januar 2020 von 5,196 Prozent auf 5,344 Prozent und der maximale Beitrag für AHV/IV/EO von 9,65 Prozent auf 9,95 Prozent erhöht.
AHV/IV/EO-Beiträge für Erwerbstätige, die der freiwilligen Versicherung angeschlossen sind
Für Erwerbstätige, die der freiwilligen Versicherung angeschlossen sind, erhöht sich der AHV/IV-Beitragssatz ab dem 1. Januar 20120 von 9,8 Prozent auf 10,1 Prozent.
AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige
Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken und der AHV/IV/EO-Höchstbeitrag von 24’100 auf 24’800 Franken angehoben. In der freiwilligen AHV/IV wird der AHV/IV-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige von 922 auf 950 Franken und der AHV/IV-Höchstbeitrag von 23’050 auf 23’750 Franken erhöht.