Angestellte kollektiv versichern: die beste Lösung für Arbeitgeber und -nehmer.
Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer plötzlich erkrankt und nicht mehr zur Arbeit erscheint? Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn während einer gewissen Zeit weiterzubezahlen – und zwar zu 100%. Dies kann je nach Anstellungsdauer bis zu einem halben Jahr sein. Um sich vor einem solchen Risiko zu schützen, können Sie eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abschliessen. Diese bezahlt nach der vereinbarten Wartefrist 80% resp. 90% des AHV-Lohnes während 730 Tagen abzüglich der vereinbarten Wartefrist. Ihr Risiko besteht somit nur noch aus der Wartefrist, welche Sie selbst überbrücken müssen. Dadurch ist auch Ihr Arbeitnehmer gut geschützt, wenn er längerfristig arbeitsunfähig sein sollte.
- Verbandsrabatt
- Einfache Schadenabwicklung
- Schnelle Leistungszahlung
- Prämie wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt
- Jährlich kündbarer Vertrag
- Leistungspflicht ab 25% Arbeitsunfähigkeit
- Alle Arbeitnehmer versichert inkl. vorbestandener Krankheiten
- Mögliche Option
Geburtengeld in Ergänzung zur EO zusätzlich versicherbar
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