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Speziell für Ärzte: die Handversicherung.

Finanzielle Unabhängigkeit bei tragischen Unfällen
Die Folgen eines Unfalls können verheerend sein. Als Ärztin oder Arzt könnten Sie z.Bsp. bereits bei Verlust des Zeigefingers Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben. Bei den Sozialversicherungen gelten Sie in diesem Fall jedoch unter Umständen noch als erwerbsfähig und erhalten – wenn überhaupt – nur reduzierte Leistungen.

Risiken sind kaum vermeidbar, finanzielle Lücken schon.

Unsere Verbands-Einzelunfallversicherung wurde speziell für diese Situationen entwickelt. Gegen eine Jahresprämie von CHF 323.75 erhalten Sie je nach Schwere des Unfalls eine Kapitalleistung von bis zu CHF 1050000. Zudem wurden auch die Versicherungsbedingungen auf die speziellen Bedürfnisse der Ärzteschaft ausgerichtet.

Mit diesen Leistungen stellen Sie ergänzend zu den gesetzlichen Versicherungen Ihren individuellen Unfallversicherungsschutz zusammen:

 

Invaliditätskapital
  • Todesfallkapital
  • Taggeld
  • Heilungskosten bei Unfall in Ergänzung KVG/UVG private Abteilung bei Spitalaufenthalt

 

Beim Invaliditätskapital wird die erhöhte Gliederskala Ihre Vorteile
  • Verbandsrabatt
  • Jährlich kündbarer Vertrag

 

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