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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2024-03 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge CIV: Bei 1e-Vorsorgeplänen für Besserverdienende soll die Verlustgefahr bei einem Stellenwechsel beschränkt werden
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Selbständigerwerbende und im Angestelltenverhältnis Tätige dürfen laut Gesetz im Hinblick auf ihre optimale Altersvorsorge bei mehreren Pensionskassen versichert sein. Das gilt vor allem auch für gutverdienende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen, die neben ihrem Basisvorsorgeplan für die Lohnanteile über 132'300 Franken von den Vorteilen eines 1e-Vorsorgeplans profitieren wollen. Das Parlament will die 1e-Vorsorgepläne nun noch attraktiver machen: Beim Stellenwechsel in der Börsenbaisse soll das 1e-Vorsorgekapital bei einer geeigneten Freizügigkeitseinrichtung bis zu zwei Jahren parkiert werden können, um Kursverluste bei steigenden Kursen wieder wettzumachen.
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Häufige Fehler bei der Lohnmeldung des Arbeitgebers an die Pensionskasse
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Die Sammelstiftung Nest stellt auf ihrer Website «Häufige Fehler bei der Lohnmeldung» zusammen. Eine fehlerlose Lohnmeldung ist jedoch die Grundlage für die korrekte Vorsorge der Arbeitnehmenden und entscheidend für die reibungslose Abwicklung der beruflichen Vorsorge. Wichtig: Bei allen Pensionskassen ergibt sich der versicherte Lohn aus dem jeweiligen Vorsorgereglement oder dem jeweiligen Vorsorgeplan. Deshalb kann es bei andern Pensionskassen andere häufige Fehler geben.
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Es ist ganz einfach: Suchen Sie nach Ihrem kontaktlosen Freizügigkeitskonto!
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Job während dem Studium? Temporärstelle? Zweitverdienst? Sabbatical zwischen zwei Jobs, Wegzug ins Ausland? Oder einfach Stellenwechsel: Und bei alldem einmal oder mehrere Male vergessen, die BVG-Vorsorgegelder an die neue Pensionskasse zu überweisen? Das kommt offenbar oft vor: Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG werden rund 900'000 «kontaktlose Freizügigkeitskonti» mit einem Gesamtbetrag von rund sechs Milliarden Franken verwaltet. Und: Es ist ganz einfach herauszufinden, ob einem eines dieser «kontaktlosen Freizügigkeitskonti gehört.
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Bundesgericht: Für den Beweis einer rückzahlungspflichtigen Überarztung braucht es neben dem Screening eine zusätzliche Einzelprüfung
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Das Bundesgericht (Bild) stellt im Urteil 9C_135/222 fest: Die Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) von ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen muss das tarifpartnerschaftlich vereinbarte Screening und, bei einem auffälligen Ergebnis, eine anschliessende Einzelfallprüfung der betroffenen Arztpraxis umfassen. Fehlt die Einzelfallprüfung, ist der Beweis einer rückzahlungspflichtigen Überarztung nicht möglich. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
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Künstliche Intelligenz: Das Startupunternehmen «Neuralink» von Elon Musk hat einem Menschen ein Gehirnimplantat eingesetzt
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Bekanntgabe von Elon Musk (Bild) auf X, ehemals Twitter: «Das 2016 von mir gegründete Startupunternehmen ‘Neuralink’ hat am 28. Januar 2024 einem Probanden ein Gehirnimplantat eingesetzt. Das Implantat ermöglicht eine direkte Verbindung zwischen dem Gehirn und Computern sowie Künstlicher Intelligenz.» Das Ziel von «Neuralink»: «Schaffung einer allgemeinen Gehirnschnittstelle zur Wiederherstellung der Autonomie von Menschen mit derzeit unerfüllten medizinischen Bedürfnissen und zur Erschliessung des menschlichen Potenzials in der Zukunft.» Vielleicht stösst Elon Musk einen Paradigmenwechsel in der Neurologie an.
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Cyberversicherung mehr denn je: Für den Schutz gegen die Cyberkriminalität wird noch viel zu wenig getan
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Die Cyberbedrohung nimmt in der Schweiz in allen Bereichen zu. Das gilt vor allem für Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, da dort besonders sensible Daten verwendet werden. Viele Akteure im Gesundheitswesen haben zwar erkannt, dass sie gegen Cyberangriffe immer verletzlicher werden. Aber: Es wird nach wie vor zu wenig getan, um die Cybergefahr zu bannen. Deshalb gilt: Cyberversicherung mehr denn je.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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