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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2024-01 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge CII: Private Invalidenversicherung für Kinder, Jugendliche und Studierende
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Ein Unfall oder eine Krankheit, die zur Invalidität eines Kindes, eines Jugendlichen oder eines Studierenden führen, stellen das Familienleben auf den Kopf. Neben der emotionalen Prüfung gibt es erhebliche finanzielle Belastungen. Diese lassen sich mit einer massgeschneiderten privaten Invalidenversicherung für Kinder, Jugendliche und Studierende begrenzen. Eine gute Meldung: Für Studierende der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin und der Chiropraktik gibt es eine überraschend vorteilhafte Sonderlösung.
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In der AHV sollen Witwen und Witwer gleichgestellt werden
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AHV Ungleicheiten von Wittwe und WittwerDer Bundesrat will die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR festgestellte schweizerische Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen beseitigen. Deshalb sollen die Witwenrenten und die Witwerrenten in der AHV identisch ausgestaltet werden. Die dafür notwendige Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG ist noch bis zum 29. März 2024 in der Vernehmlassung. Lesen Sie, wie die Witwen bei der AHV ihre derzeitigen Privilegien verlieren sollen und wie gross die damit verbundenen Einsparungen sein könnten.
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Neujahrsvorsatz II: «Ich will 2024 ein Testament machen - was muss ich beachten?»
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Frage von Dr. med. A. K. in Z.: «Sie schreiben in den ABC-E-News 12/23: ‘Ich will 2024 endlich einen Vorsorgeauftrag machen.’ Das werde ich machen. Aber gleichzeitig will ich auch ein Testament verfassen. Was muss ich beachten?»
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Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen EFAS soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten
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EFAS, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, hat nach 14 Jahren am 22. Dezember 2023 die letzte Hürde im Parlament genommen. Die EFAS-Allianz von 22 Akteuren ist erfreut über die Verabschiedung dieser zentralen Reform für das Schweizer Gesundheitssystem. Die Gesundheitsbranche ist jetzt gefordert, die Umsetzung der Reform vorzubereiten, damit beim Inkrafttreten am 1. Januar 2028 zuerst alle medizinischen und anschliessend auch die pflegerischen Leistungen, egal ob ambulant oder stationär, aus einer Hand finanziert werden können.
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Beliebter Trendsport mit einer Schattenseite: Die Unfälle in den Langlaufloipen steigen
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Langlaufen ist gross im Trend. Immer mehr Menschen bewegen sich auf Loipen. Das zeigt sich leider auch in den Unfallzahlen, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben. In einer Medienmitteilung gibt die Suva nützliche «Tipps für mehr Sicherheit beim Langlaufen». Insbesondere wird festgestellt: Das oft vernachlässigte Aufwärmen und ein paar Lektionen Langlaufunterricht vermindern die Verletzungswahrscheinlichkeit erheblich.
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Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG: Längerfristige Versicherungsverträge können auf das Ende des dritten Laufjahres gekündigt werden
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Versicherungs-«Knebelverträge» sind in der Schweiz passé: Laut Artikel 35a des am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen revidierten Versicherungsvertragsgesetz VVG können Versicherungsverträge mit Laufzeiten von fünf, zehn oder mehr Jahren auf jeden Fall «auf das Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (E-Mail), gekündigt werden». Dieses Kündigungsrecht gilt auch für Versicherungsverträge, die vor dem Inkrafttreten des revidierten VVG abgeschlossen worden sind. Nur für die Lebensversicherung gelten andere Regeln. Lesen Sie, was das revidierte Versicherungsvertragsgesetz den Versicherten sonst noch bietet.
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