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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2023-12 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge CI: Schliessung von Beitragslücken in der steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a durch nachträgliche Einkäufe
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Ein Steuergeschenk für Besserverdienende: Weil beide Kammern des Parlaments die Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» entgegen dem Willen des Bundesrats angenommen haben, hat die Landesregierung eine «Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen» bis zum 6. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen künftig Beitragslücken in der steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Lesen Sie Einzelheiten dazu. Zudem bieten wir Ihnen den Hinweis auf einen umfassenden Vergleich der existierenden Säule 3a-Vorsorgefonds.
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Es ist und bleibt so: Frauen haben die höheren Vorsorgerisiken als Männer
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Die Swiss Life-Studie «Verliebt, verlobt, versorgt: Wie sich Erwerbsbiografien und Haushaltsformen auf den ‘Gender Pension Gap’ auswirken» beleuchtet die Vorsorgerisiken, die sich aufgrund von Teilzeitarbeit, Scheidung und Konkubinat ergeben. Die Erwerbsbiografien und Familienmodelle in der Schweiz sind zwar im Umbruch. Aber der «Gender Pension Gap» wird bestehen bleiben, weil die Differenz beim Erwerbspensum von Mann und Frau auf absehbare Zeit bestehen bleibt: Die Frauen erwirtschaften nach wie vor ein erheblich tieferes Lebenserwerbseinkommen als die Männer.
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Neujahrsvorsatz: «Ich will 2024 endlich einen Vorsorgeauftrag machen - was muss ich tun?»
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Frage von Dr. med. U. S. in B.: «Ich kenne schon meinen Neujahrsvorsatz: Ich will auf langjähriges Drängen meiner Frau 2024 endlich einen Vorsorgeauftrag machen. Dann wird auch meine Frau ihren Vorsorgeauftrag machen. Was müssen wir tun?»
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Bundesgericht: Ärztin bodigt die Millionenklage einer Patientin mit dem Einwand der «hypothetischen Einwilligung»
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Eine Patientin einigt sich mit ihrer Ärztin auf eine Koloskopie, eine Darmspiegelung. Sie erhält dafür ein Informationsblatt, das einen Fragekatalog sowie eine vorgedruckte Einwilligungserklärung enthält. Sie füllt alles aus und unterschreibt. Eine weitere mündliche Aufklärung gibt es nicht. Bei der Darmspiegelung wird ein Polyp entdeckt und entfernt. Darauf treten erhebliche Komplikationen auf. Die Patientin klagt auf Schadenersatz in der Höhe von mehr als einer Million Franken. Sie macht vor Gericht namentlich geltend, nicht in die Polypenentfernung eingewilligt zu haben. Das Bundesgericht stellt klar: Die Ärztin kann sich auf die «hypothetischen Einwilligung» der Patientin berufen. Somit wird kein Schadenersatz fällig.
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Mindestlöhne für Hausangestellte werden schon wieder erhöht
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Der Bundesrat hat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) angepasst und die Mindestlöhne auf den 1. Januar 2024 erneut erhöht. Grund dafür ist die Teuerung. Wer für seinen Haushalt Putzfrauen, Au-pair-Mädchen, Babysitter, Ferienaushilfen oder allerlei Im-und-um-das-Haus-Tätige beschäftigt, muss den gesetzlichen Mindestlohn, AHV-Beiträge und die obligatorische Unfallversicherung bezahlen. Verstösse können bestraft werden und ins Geld gehen.
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Grenzbeträge für die Sozialversicherungen ab dem 1. Januar 2024
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Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Grenzbeträge für die Sozialversicherungen veröffentlicht.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
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