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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2023-10 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XCIX: Alles, was Ärztinnen und Ärzte über den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse wissen müssen
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Die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» hat die Broschüre «Einkauf in die Pensionskasse: Alles, was man wissen muss – Ein Leitfaden für Arztpraxen und medizinische Leistungserbringer» herausgebracht. Freiwillige Pensionskasseneinkäufe erhöhen das angesparte Vorsorgekapital in seiner Pensionskasse und damit die potenziellen Altersleistungen: die Pensionskassenrente oder den Kapitalbezug. Der freiwillig in die Pensionskasse einbezahlte Betrag kann im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die dadurch gesparten Steuern machen die Pensionskasseneinkäufe anlagetechnisch attraktiv. Aber: Für den erfolgreichen Pensionskasseneinkauf ist einiges zu beachten, wie im Leitfaden von «Medpension» Punkt für Punkt erläutert wird.
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«Neues Erbrecht: Soll ich mein handgeschriebenes Testament handschriftlich ändern oder das Testament widerrufen und ein neues Testament aufsetzen?»
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Anfrage von Dr. med. J. B. in G.: «Mein handgeschriebenes, datiertes und unterschriebenes Testament entspricht nicht mehr dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Erbrecht. Ich will nämlich meinen einzigen Sohn aus erster Ehe auf den neuen tieferen Pflichtteil von einem Viertel setzen und von der höheren freien Quote namentlich zugunsten meiner jüngeren zweiten Ehefrau profitieren. Ausserdem möchte ich noch ein paar Vermächtnisse einfügen. Soll ich mein handgeschriebenes Testament dafür handschriftlich ändern oder das Testament widerrufen und ein neues Testament aufsetzen?»
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«Ich, 67-jährig, will meine Arztpraxis mangels Nachfolgerin oder Nachfolger im Laufe des nächsten Jahres aufgeben: Was muss ich tun?»
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Anfrage von Dr. med. U. S. in Z.: «Ich, 67-jährig, will meine Arztpraxis mangels Nachfolgerin oder Nachfolger im Laufe des nächsten Jahres aufgeben und in den Ruhestand gehen. Können Sie mir zusammenstellen, was ich alles tun muss, damit die Praxisaufgabe von A bis Z korrekt abläuft und korrekt abgeschlossen wird?» Unsere Antwort: «Lesen Sie die von uns zusammengestellte ‘Checkliste für die Praxisaufgabe von Ärztinnen und Ärzte, die ihre Arztpraxis altershalber, wegen Krankheit oder aus andern Gründen schliessen wollen und keine Nachfolge gefunden haben’.»
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Interview mit dem Künstliche-Intelligenz-Chatbot «Bing»: Weshalb sollen Ärztinnen und Ärzte bei Instagram und bei LinkedIn auftreten?
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«Weshalb sollen Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis oder einer Praxisgemeinschaft in der Schweiz bei Instagram und LinkedIn auftreten?» Das fragten wir «Bing» , den im «Edge»-Browser integrierten und auf «ChatGPT» beruhenden Künstliche-Intelligenz-Chatbot von Microsoft. Lesen Sie die Antwort dazu sowie die Tipps von «Bing», was man als Ärztin oder als Arzt beim Instagram-Auftritt und beim LinkedIn-Auftritt beachten sollte.
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Schliessung einer Lücke in der Unfallversicherung UVG: Rückfall oder Spätfolgen eines Unfalls im Jugendalter sollen neu auch zu Taggeldern führen
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Der Bundesrat hat eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes UVG bis zum 15. Dezember 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen von der Unfallversicherung künftig auch dann Taggelder ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung zurückzuführen ist, welche die versicherte Person im Jugendalter erlitten hat, als sie noch nicht erwerbstätig und damit noch nicht UVG-versichert war.
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Die einjährige Todesfallrisikoversicherung bietet eine besonders flexible Absicherung des Todesfallrisikos
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Der frühzeitige Tod eines aktiven Menschen kann vieles gefährden: die finanzielle Zukunft der Familie oder von nahestehenden Personen, die Finanzierung der Ausbildung von Kindern, die Rückzahlung von Krediten und Darlehen, das Überleben von kollektiven Geschäftsaktivitäten wie beispielsweise Gemeinschaftspraxen. Um Risiken dieser Art kostengünstig einzuschränken, gibt es die Todesfallrisikoversicherung. Eine besonders hohe Flexibilität bietet die einjährige Todesfallrisikoversicherung.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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