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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat das Massnahmenprogramm für die Erdbebenvorsorge aktualisiert. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Wir werden über die Erdbeben-Verfassungsänderung abstimmen
In der «Botschaft zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» wird die vorgeschlagene Finanzierung von Erdbebenschäden erläutert. Falls das Parlament die Vorlage gutheisst, wird dem Volk und den Ständen die folgende Verfassungsänderung zur Abstimmung vorgelegt:
«Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a Erdbeben
Der Bund kann die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichten, bei Eintritt eines schwerwiegenden Erdbebens einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Deckung von Gebäudeschäden zu entrichten.»


Bis zu 22 Milliarden Franken
Das bedeutet: Der Bund soll zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser darf die Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten ist.

Keine zusätzlichen Prämienzahlungen: Beitrag wird nur im Schadenfall erhoben
Mit dieser Massnahme soll der Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt werden. Heute sind rund 15 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erbebenschäden versichert. Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung fallen mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsinstrument keine zusätzlichen Prämienzahlungen an. Ein Beitrag muss nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.

Aktualisiertes Massnahmenprogramm des Bundesrats zur Erdbebenvorsorge
Erdbeben sind die Naturgefahr mit dem grössten Schadenspotenzial für die Schweiz. Seit dem 11. Dezember 2000 ist deshalb ein Massnahmenprogramm in Kraft, das ein umfassendes Erdbebenrisikomanagement auf Bundesebene zum Ziel hat. Es wird alle vier Jahre aktualisiert. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Aktivitäten für den Zeitraum 2021 bis 2024 zur Kenntnis genommen und die Schwerpunkte für die nächsten Jahre 2025 bis 2028 festgelegt. Das aktualisierte Massnahmenprogramm umfasst die folgenden vier Punkte:

  • Umsetzung der Massnahmen aus der Nationalen Vorsorgeplanung Erdbeben: Die Nationale Vorsorgeplanung Erdbeben hat 2024 auf Bundesebene 17 Defizite im Umgang mit Erdbeben identifiziert. Die Massnahmen zur Behebung dieser Defizite müssen bis Ende 2027 umgesetzt sein. Parallel dazu überprüfen oder erstellen die Kantone ihre Vorsorgeplanungen. 2028 wird mit einer gemeinsamen nationalen Erdbebenübung überprüft, ob die geplanten Massnahmen greifen.
  • Übernahme der neuen europäischen Tragwerksnormen zum Erdbebenschutz: Als Mitglied des Europäischen Komitees für Normung CEN wird die Schweiz per Ende 2027 die neuen europäischen Tragwerksnormen (Eurocodes) einführen. Diese werden nach einer Übergangsfrist die heutigen Schweizer Normen ablösen.
  • Erarbeitung einer nationalen Karte der seismischen Baugrundklassen: Bei der Anwendung von Baunormen ist es wichtig zu wissen, wie der Boden vor Ort beschaffen ist und wie er sich bei Erschütterung durch Erdbeben verhält. Dazu erarbeiten die zuständigen Bundesstellen eine nationale Karte der seismischen Baugrundklassen.
  • Weiterentwicklung des Erdbebenrisikomodells Schweiz: Der Schweizerische Erdbebendienst SED wird das 2023 veröffentlichte Erdbebenrisikomodell Schweiz weiterentwickeln. Neu sollen auch Sekundärereignisse berücksichtigt werden, die durch Erdbeben ausgelöst werden können. Dazu gehören beispielsweise See-Tsunamis oder Rutschungen. Ziel ist es, mögliche Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen besser abschätzen zu können.



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