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Im Jahr 2023 haben mit 41 Prozent erstmals mehr Neubezügerinnen und Neubezüger von Pensionskassen-Altersleistungen ausschliesslich das Kapital bezogen als die reinen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit 40 Prozent. 19 Prozent bezogen eine Kombination aus Rente und Kapital. Das ist ein Ergebnis der «Neurentenstatistik 2023» des Bundesamts für Statistik. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und auf die sichere lebenslange Renten bewusst verzichtet, geht ein Risiko ein.
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Drei Alternativen beim Bezug des Pensionskassenkapitals
Grundsätzlich gibt es im Zeitpunkt der frühen oder ordentlichen Pensionierung die folgenden Möglichkeiten für die Verwendung des angehäuften Pensionskassenkapitals:

  • Umwandlung des gesamten Kapitals in eine lebenslange Rente
  • Bezug des vollen Kapitals (kann bei einigen Pensionskassen eingeschränkt sein)
  • Bezug eines Teils des Kapitals und gleichzeitig Bezug einer lebenslangen, notabene tieferen Rente
  • Sonderfall: 1e-Vorsorgepläne, die in einer getrennten Rechtseinheit ausschliesslich Lohnanteile über 136’080 Franken versichern, sehen zumeist nur den Kapitalbezug vor.


Die sichere lebenslange Rente
Die Pensionskassenrente hat man sicher im Sack. Nach menschlichem Ermessen wird sie dem Pensionär bis zum Lebensende ausbezahlt und muss dann jeweils als Einkommen versteuert werden.
Als Nominalwert wird sie allerdings von der Inflation angenagt: Viele Pensionskassen zahlen keinen Teuerungsausgleich.
Zudem erhalten im Todesfall hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner nur eine deutlich tiefere Rente, Nachkommen und weitere Angehörige meist gar nichts. Extremfall: Stirbt ein Rentnerehepaar kurz nach der Pensionierung, bleibt das gesamte angesparte Guthaben in der Pensionskasse. Deshalb: Wer sicher ist, krankheitshalber eine verkürzte Lebenserwartung zu haben, sollte den teilweisen oder ganzen Kapitalbezug erwägen.

Voller Kapitalbezug: Man muss eine Rendite erwirtschaften
Wer das Alterskapital ganz bezieht, muss dafür zuerst mal die derzeit immer noch von Kanton zu Kanton unterschiedlich hohe Vorsorgekapitalbezugssteuer mit einem privilegiertem Steuersatz bezahlen. Der Bundesrat beabsichtigt, das Steuerprivileg beim Bezug von Vorsorgekapital abzuschaffen. Darüber wird zuerst das Parlament und dann allenfalls das Volk entscheiden.
So oder so: Das versteuerte Pensionskassenkapital fällt vollständig ins Privatvermögen. Er kann nach Belieben vermehrt, verzehrt, verschenkt oder vererbt werden. Eines ist und bleibt sicher: Der Kapitalbezüger findet am Monatsende nicht einfach bequem die Pensionskassenrente auf dem Konto. Er muss sich um die Verwaltung des Vorsorgevermögens kümmern, eine Rendite erwirtschaften und das entsprechende Risiko tragen.

Das Geld kann zu früh ausgehen
Eine der grössten Gefahren beim vollen Kapitalbezug ist das Risiko, dass das Geld zu früh ausgeht. Dies oft darum, weil etliche Pensionierte ihre Lebenserwartung unterschätzen und dann länger leben. Wenn die Betroffenen Kapitalbezügerinnen und Kapitalbezüger dann noch die Renditen überschätzen, die sie mit ihrem bezogenen Pensionskassenkapital erzielen können, fehlt früher oder später das Geld in der Kasse.
Was Politiker in diesem Zusammenhang befürchten: Wenn das Kapital vor Ende der Lebenszeit erschöpft ist, können die Pensionäre auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das ist schlecht für den finanziell bereits überforderten Staat.

Kombination aus Kapitalbezug und Rente
Es gibt angehende Pensionäre, die über ein stattliches Pensionskassenkapital verfügen und die beispielsweise

  • eine Hypothek vermindern oder ganz abzahlen wollen
  • sich in den ersten Pensionsjahren etwas Besonderes wie eine teure Weltreise leisten wollen
  • ein Teil des Pensionskassenkapitals unbedingt vererben wollen
  • noch lange teilzeitarbeiten wollen und damit für die Finanzierung des erstrebten Lebenswandels mit einer tieferen lebenslangen Pensionskassenrente auskommen können.

In solchen Fällen kann man sich dafür entscheiden, einen Teil des Pensionskassenkapitals in Kapitalform und den Rest in Form einer lebenslangen Rente zu beziehen. Und: Wer einen 1e-Vorsorgeplan hat, muss das 1e-Pensionskassenvermögen sowieso zumeist als Kapital beziehen.



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