In der Schweiz leiden laut dem Bundesamt für Statistik zwölf Prozent der Bevölkerung aufgrund eines Body-Mass-Indexes von 30 und höher an Adipositas. Das sind Hunderttausende. Gemäss bisheriger Rechtsprechung bewirkte eine Adipositas grundsätzlich keine Invalidität, die zu einer Rente der Invalidenversicherung(IV) berechtigt. Die Rechtsprechung ging davon aus, dass das starke Übergewicht willentlich überwindbar ist. Das ändert sich nun: Das Bundesgericht hat im Urteil 8C_104/2024 von 22.Oktober 2024 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Adipositas angepasst.
Strukturiertes Beweisverfahren
Künftig soll laut dem Urteil des Bundesgerichts in einem strukturierten Beweisverfahren ermittelt werden, inwiefern sich die Beeinträchtigung durch Adipositas im Einzelfall auf die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person auswirkt. Je nach Grad der auf diese Weise ermittelten Arbeitsunfähigkeit wird dann eine IV-Rente fällig.
Bundesgerichtsentscheid ist kein Freipass zum Nichtstun gegen Adipositas
Wird wegen der im strukturierten Beweisverfahren ermittelten Arbeitsunfähigkeit für eine Adipositas-Patientin oder für einen Adipositas-Patienten eine IV-Rente fällig, ist das gemäss der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts kein Freipass zum Nichtstun gegen das adipöse Übergewicht. Denn laut dem Bundesgerichtsurteil setzt der ermittelte Anspruch auf eine IV-Rente voraus, dass die betroffene übergewichtige Person alle zumutbaren diätischen oder medikamentösen Therapien, Verhaltenstherapien oder Bewegungsprogramme unternimmt.
Dies unterstreicht die vom Bundesgericht gewollte Notwendigkeit zu einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der Adipositas-Patientin oder dem Adipositas-Patienten und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt: Es soll der bestmögliche Therapieansatz gegen das adipöse Übergewicht gefunden und konsequent umgesetzt werden.
Mehr IV-Renten und mehr Kampf gegen das adipöse Übergewicht unter ärztlicher Aufsicht
Angesichts der statistisch belegten hohen Zahl adipöser Menschen in der Schweiz bringt das wegweisende Adipositas-Bundesgerichtsurteil zuerst mal mit Sicherheit eine erhöhte Anzahl von Anspruchsberechtigten auf Leistungen der Invalidenversicherung.
Anderseits kann die vom Bundesgericht von den Adipositas-IV-Rentnerinnen und Adipositas-IV-Rentnern obligatorisch eingeforderte bestmögliche Therapie gegen ihre Krankheit künftig den schweizerischen Kampf gegen das adipöse Übergewicht unter ärztlicher Aufsicht stärken. Überdies könnten die Strategien gegen Adipositas perfektioniert werden.
Bundesgericht: Adipositas kann künftig zu einer Invalidenrente führen
- Details