In der Schweiz gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Konkubinat. Deswegen ist ein gut abgefasster, schriftlicher und womöglich öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag wichtig für die rechtliche Sicherheit im Zusammenleben eines unverheirateten Paars. Das gilt namentlich bei gemeinsamen oder mitgebrachten Kindern, beim Erwerb von Wohneigentum und bei einer allfälligen Trennung. Lesen Sie einige Punkte, die im Konkubinatsvertrag festgehalten und regelmässig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.
1. Finanzen und Vermögen
- Festlegen, wie und von welchem Konkubinatspartner die verschiedenen Ausgabenposten des Konkubinatshaushalts wie Miete, Lebensmittel, Versicherungen aller Art, Freizeit und Reiseausgaben zu bezahlen sind.
- Regelung der Führung und Nutzung der vorhandenen Bankkonten.
- Auflistung und Eigentumszuteilung aller Vermögenswerte im Haushalt.
- Festlegen, wie gemeinsame Schulden gehandhabt werden.
2. Gemeinsame oder mitgebrachte Kinder
- Regelung der Betreuung und Erziehung der gemeinsamen oder mitgebrachten Kinder
3. Vorsorge
- AHV: Konkubinatspartner erhalten im Erlebensfall von der AHV zwei volle Einzelrenten. Festlegen, wie diese Renten zu gegebener Zeit im Konkubinatshaushalt zu verwenden sind.
- Pensionskasse: Konkubinatspartner führen ihre Pensionskassen getrennt: Festlegen, wie die Pensionskassenrenten zu gegebener Zeit im Konkubinatshaushalt zu verwenden sind oder wie das Pensionskassenkapital bezogen wird.
Kommt dazu: Laut Gesetz können Pensionskassen in ihrem Reglement beim Todesfall des Versicherten eine Rente oder eine Kapitalabfindung zugunsten einer Person vorsehen, mit der man nicht verheiratet ist. Bedingungen dafür: Es besteht eine Unterstützungspflicht oder das Zusammenleben dauert ohne Unterbruch länger als fünf Jahre oder es müssen gemeinsame Nachkommen unterhalten werden. Das wird heute in den Pensionskassenreglementen in der Regel umgesetzt. Dabei wird dann vorgeschrieben, dass der Pensionskasse die Begünstigung des Partners zu Lebzeiten und vor der Pensionierung schriftlich kommuniziert werden muss. Im Konkubinatsvertrag ist zu erwähnen dass diese Meldungen an die Pensionskassen erfolgt sind oder demnächst getätigt werden. - Vorsorgesäule 3a: Gibt es keinen überlebenden Ehegatten, kann der Konkubinatspartner mit den vorhandenen Säule-3-Geldern im Falle des Todes des Säule-3a-Versicherten begünstigt werden. Im Konkubinatsvertrag ist beim Vorhandensein von Säule-3a-Geldern zu erwähnen, dass diese Begünstigung des Konkubinatspartners erfolgt ist oder demnächst getätigt wird.
- Risikolebensversicherung: Ein elegantes Absicherungsinstrument im Hinblick auf den Todesfall ist die Risikolebensversicherung zugunsten des Konkubinatspartners. Hier gibt es keine Pflichtteile oder Erbstreitereien zu berücksichtigen. Im Todesfall wird die in der Police festgelegte Summe umgehend an die begünstigte Person ausbezahlt. Im Konkubinatsvertrag erwähnen, dass Risikolebensversicherungen bestehen oder abgeschlossen werden sollen.
- Das Vorgehen festlegen, wenn ein Konkubinatspartner wegen Ausbildung, Mutterschaft oder Krankheit nicht erwerbstätig ist.
4. Trennung
- Die Bedingungen und Verfahren einer Trennung klar definieren.
- Festlegen, wie das gemeinsame Vermögen und die Schulden aufgeteilt werden.
- Festlegen, wie es nach der Trennung mit dem gemeinsamen Heim weitergeht.
- Festlegen, wie es mit den Kindern weitergeht: Betreuung und Betreuungsunterhalt.
- Festlegen, ob es allenfalls Unterhaltszahlungen an einen Konkubinatspartner gibt.
5. Änderungen, Ergänzungen und Streitigkeiten
- Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Vertrages festlegen.
- Mediation: Vereinbaren, wie die Mediation im Falle von Streitigkeiten zu nutzen ist.
- Gerichtsstand: Festlegung des Gerichtsstands für rechtliche Auseinandersetzungen.
Formelle Anforderungen an den Konkubinatsvertrag
Ein Konkubinatsvertrag muss mindestens schriftlich abgefasst und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Es ist aber von grossem Vorteil, den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen: Damit wird die Rechtswirksamkeit erhöht.
Da ein Konkubinatsvertrag viele rechtliche und finanzielle Aspekte umfasst, kann es sich lohnen, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Punkte abgedeckt sind und der Vertrag den individuellen Bedürfnissen beider Partner entspricht.
In den nächsten ABC-E-News werden wir im Beitrag «Ehe oder Konkubinat III» aufzeigen, was beim gemeinsamen Kauf von Wohneigentum im Konkubinat unbedingt schriftlich festgehalten werden muss.