Nach der jüngsten Senkung des Leitzinses auf ein Prozent durch die Schweizerische Nationalbank sind wir zurück im Tiefzinsumfeld. Risikolose Frankenanlagen werfen nurmehr bescheidene Renditen ab. Gleichwohl werden namentlich in Sozialen Medien und im Internet von vielen «Finanzexperten» und «Finfluencern» Tipps für risikolose Traumrenditen verbreitet. Dabei gibt es für Anlegerinnen und Anleger nur zwei Möglichkeiten: Entweder geht ein mehr oder weniger seriöser Anbieter mit dem investierten Geld hohe Risiken mit entsprechenden Verlustmöglichkeiten ein – oder der Anbieter ist schlicht unseriös und kriminell. Die Finanzmarktaufsicht FINMA ruft deshalb die Anlegerinnen und Anleger zur Vorsicht auf.
Zehn Tipps der FINMA zum Schutz vor Anlagebetrügern
Im Bericht «Wie sich Anlegerinnen und Anleger gegen unerlaubt tätige Finanzmarktanbieter schützen können» gibt die Finanzmarktaufsicht FINMA die folgenden zehn Tipps zum Schutz vor Anlagebetrügern:
- Sich nie unter Druck setzen lassen: Man nehme sich stets Zeit, um über Geldanlagen und Investitionen zu entscheiden. Man diversifiziere seine Anlagen und setze nie alles auf eine Karte.
- Sich über Anbieter und Produkte informieren: Man treffe vor jeder Geldanlage eigene Abklärungen über den Anbieter und die Produkte. Sich nicht von Hochglanzprospekten, grossartigen Videos oder geschicktem Telefonmarketing blenden lassen.
- FINMA-Bewilligung des Anbieters überprüfen: Man überprüfe, ob der Anbieter über eine Bewilligung der FINMA verfügt. Die Liste der beaufsichtigten Institute findet man HIER. Wichtig zu wissen: Nicht jede Gesellschaft, die der FINMA unterstellt ist, wird intensiv und laufend überwacht.
- FINMA Warnliste: Die FINMA führt eine Warnliste mit den unseriösen Anbietern. Man prüfe, ob der Anbieter auf dieser Warnliste ist.
- Zentraler Firmenindex Zefix: Man überprüfe den Handelsregisterauszug von Schweizer Anbietern unter www.zefix.ch. Häufige Mutationen des Firmennamens, der Adresse oder der Zeichnungsberechtigten sollten misstrauisch machen.
- Anbieter aus dem Ausland: Bei Anbietern oder Angeboten aus dem Ausland muss man sich stets überlegen, an wen man sich bei Problemen wenden könnte: Wie, gegen wen, wo und zu welchen Kosten könnte man einen allfälligen Anspruch geltend machen? «Hände weg!», wenn man das nicht zweifelsfrei ausfindig machen kann.
- Hinweise von verunsicherten oder geschädigten Anlegerinnen und Anleger suchen: Man suche in einschlägigen Internetforen oder auf Konsumentenseiten nach Hinweisen von verunsicherten oder bereits geschädigten Anlegerinnen und Anlegern.
- Vergleichen: Man vergleiche die Produkte, Renditen und Kommissionen mit anderen Anbietern. Sollten namentlich die versprochenen Renditen deutlich besser und die Kommissionen höher sein als jene von seriösen, durch die FINMA bewilligten Instituten, ist Vorsicht angezeigt.
- Das Investitionsangebot verstehen: Innovative Technologien und Produkte wie beispielsweise virtuelle Währungen bergen neben dem Reiz des Neuen auch Risiken. Nur in wenigen Fällen gelingt tatsächlich der grosse Durchbruch. Man informiere sich ausreichend und investiere nur, wenn man das Investitionsangebot wirklich verstanden hat.
- Man beachte stets die Grundregel des Anlegens: Hohe Renditen sind immer mit hohen Verlustrisiken verbunden. Verlustrisiken sind oft sehr viel realer als Renditechancen.
Betrug und unrechtmässiges Vorgehen unbedingt melden
Wörtlich schreibt die FINMA auf ihrer Homepage: «Vermuten Sie eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen oder Missstände bei einem von der FINMA beaufsichtigten Institut? Haben Sie Anhaltspunkte, dass ein Anbieter auf dem Finanzmarkt nicht über die erforderliche Bewilligung verfügt? Wurden Sie unaufgefordert von einem Versicherungsunternehmen, einer Versicherungsvermittlerin oder einem Versicherungsvermittler telefonisch kontaktiert? Dann können Sie dies der FINMA mitteilen. Nutzen Sie dafür die vorgesehenen Meldeformulare.»