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Eigentlich sollten die Renten aus der AHV und der Pensionskasse laut Verfassung zusammen 60 Prozent des letzten Lohns ausmachen. Dieses Ziel liegt für viele Neupensionierte aber schon lange in weiter Ferne. Denn namentlich die Pensionskassenrenten sinken im Vergleich zum letzten Lohn seit Jahren. Und: Je besser man verdient, desto weniger decken die Renten den letzten Lohn ab. Das zeigt das «VZ-Pensionierungs-Barometer 2024». Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig entschlossen handelt, kann die bei der Pensionierung drohende Einkommenslücke erheblich verringern.

Letzter Lohn: 100’000 Franken. Rente: 52’000 Franken
Ein Beispiel aus dem aktuellen «VZ-Pensionierungs-Barometer 2024»: Einem 65-Jährigen, der 100’000 Franken pro Jahr verdient, wird derzeit nach der Pensionierung nur noch rund 52 Prozent seines letzten Lohns in Form von Renten ersetzt. Das sind 52'000 Franken. Weil die Renten der Pensionskassen in den letzten Jahren immer mehr gesunken sind, hat sich die Einkommenslücke stetig ausgeweitet. Im Jahr 2002 konnte ein gleichaltriger Mann mit dem gleichen Lohn noch damit rechnen, dass nach der Pensionierung 62 Prozent oder 62'000 Franken seines letzten Lohnes ersetzt werden. Grafisch sieht das wie folgt aus:


Einkommenslücke

Wer 150’000 Franken verdient, erhält nur 64’500 Franken Rente
Noch grösser ist die Einkommenslücke bei höheren Einkommen: Wer 150'000 Franken im Jahr verdient, muss laut dem «VZ-Pensionierungs-Barometer 2024» ohne Gegenmassnahmen mit einer Rente rechnen, die nur rund 43 Prozent oder 64'500 Franken ausmacht. 2002 waren es noch rund 58 Prozent oder 87'000 Franken.

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger
Das «VZ Pensionierungs-Barometer 2024» zeigt deutlich auf: Wer im Alter den gewohnten Lebensstil einigermassen aufrechterhalten will, muss rechtzeitig im Leben eine eigenverantwortliche private Altersvorsorge betreiben. Denn fast niemand ist in der Lage, nach dem Erwerbsleben allein mit den derzeit gebotenen Renten von AHV und Pensionskasse auszukommen.

So einfach lässt sich die Rente aufbessern
Die relativ zum letzten Lohn fallenden Altersrenten lassen sich wie folgt aufbessern:

  • Das Pensionskassenkapital mittels regelmässiger freiwilliger Pensionskasseneinkäufe, die man jeweils voll vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, vergrössern. Dabei gilt es abzuklären, ob seine Pensionskasse mit höchster Wahrscheinlichkeit gesund ist und niemals saniert werden muss.
  • Mit der steuerbegünstigten freiwilligen Vorsorgesäule 3a weiteres Vorsorgekapital aufbauen.
  • Mit einem möglichst gut eigenfinanzierten oder voll abbezahlten Eigenheim die Wohnkosten nach der Pensionierung tief halten.
  • Das freie Privatvermögen durch Sparen und mittels einer geschickten Geldanlage Schritt für Schritt vermehren. Damit lässt sich der gewünschte Lebensstandard zusammen mit den Altersrenten und der Vorsorgesäule 3a bis ins hohe Alter sichern.
  • Über das Referenzalter 65 hinaus weiterarbeiten: Die Lebenskosten werden dann noch einige Jahre nach der Pensionierung vom Lohn gedeckt. Zudem sind dann die schliesslich zu erwartenden lebenslangen Renten spürbar höher.
  • Mögliche zusätzliche Massnahme, zu der man allerdings kaum selbst etwas beitragen kann: Potenziell zu erwartende Erbschaften in die Finanzplanung miteinbeziehen.

 



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