Die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» hat das Merkblatt «Pensionskasse: Versicherungsausweis einfach erklärt - Ein Merkblatt als Leitfaden für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbständigerwerbende» herausgebracht. Im Versicherungsausweis, auch Vorsorgeausweis genannt, ist ersichtlich, wie es um das Altersguthaben und die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod steht. Wer seinen Vorsorgeausweis versteht, kann beurteilen, ob in der eigenen beruflichen Vorsorge Lücken oder Optimierungspotenziale bestehen. So lassen sich rechtzeitig Kursänderungen vornehmen, um die finanzielle Zukunft in einen sicheren Hafen zu steuern. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Drei Begriffe für das Gleiche: Pensionskassenausweis, Versicherungsausweis und Vorsorgeausweis
Laut dem Merkblatt «Pensionskasse: Versicherungsausweis einfach erklärt - Ein Merkblatt als Leitfaden für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbständigerwerbende» gibt der Versicherungsausweis, auch Pensionskassenausweis oder Vorsorgeausweis genannt, Auskunft über die voraussichtlichen Vorsorgeleistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sowie über das angesparte Vorsorgekapital und die mögliche Einkaufssumme. Darüber hinaus zeigt er auf, welchen Betrag die Versicherten für die Finanzierung von Wohneigentum in Anspruch nehmen können.
So ist der Vorsorgeausweis aufgeteilt
Ein typischer Vorsorgeausweis enthält die folgenden Hauptabschnitte:
- Personalien
- Vorsorgeguthaben
- Finanzierung
- Altersleistungen
- Risikoleistungen
- Einkaufsmöglichkeiten
- Freizügigkeitsleistungen und Vorbezüge
- Projektion des erwarteten Altersguthabens
- Angaben zur Wohneigentumsförderung und Scheidung
Im Folgenden werden einige Schlüsselbegriffe im Vorsorgeausweis erklärt.
Massgebender Jahreslohn: Der massgebende Jahreslohn ist bei Arbeitnehmenden identisch mit dem AHV-pflichtigen Jahreslohn. Ist die versicherte Personen selbständigerwerbend, so entspricht der massgebende Jahreslohn dem Reingewinn, zuzüglich Beiträgen für AHV/IV/EO, abzüglich dem Zins auf dem investierten Eigenkapital.
Versicherter Risikolohn: Der versicherte Risikolohn ist die Grundlage für die Höhe der ausbezahlten Leistungen im Invaliditätsfall und im Todesfall. Wenn der versicherte Risikolohn tiefer ist als der massgebende Jahreslohn, ist vermutlich im Vorsorgeplan ein Koordinationsabzug vorgesehen. Der Gund dafür: Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen im Invaliditätsfall und im Todesfall die Leistungen der AHV/IV lediglich ergänzen. Im Vorsorgeplan lässt sich dieser Koordinationsabzug bei Bedarf auch reduzieren.
Vorhandenes Vorsorgeguthaben: Das vorhandene Vorsorgeguthaben ist das gesamthaft erreichte Altersguthaben. Dieses setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Eingebrachte Freizügigkeitsleistunge
- Einbezahlte Beiträge vom Arbeitnehmenden und vom Arbeitgeber
- Getätigte reglementarische Einkäufe
- Die aus den obigen Summen entstandenen Zinsen
- Erfolgsbeteiligungen, mit denen einzelne Pensionskassen das Vorsorgeguthaben freiwillig ergänzen
- Einlagen aus einem Scheidungsausgleich
Sparbeitrag pro Jahr: Der Sparbeitrag pro Jahr ist der vom Arbeitnehmenden und vom Arbeitgeber innerhalb eines Jahres einbezahlte Beitrag. Dieser äufnet des Altersguthaben im Vorsorgeplan.
Risikobeitrag pro Jahr: Dieser Beitrag umfasst die jährlich einbezahlten Prämien für die Deckung der Risiken Invalidität und Tod ohne den Sparbeitrag.
Verwaltungskostenbeitrag pro Jahr: Die Verwaltungskostenbeiträge decken den gesamten Verwaltungsaufwand der Pensionskasse ab. Eine detaillierte Aufstellung über die Verwendung der Verwaltungskostenbeiträge ist in den Geschäftsberichten der Vorsorgestiftungen ersichtlich.
Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen / Vorbezüge: Hier werden ausserordentliche Zuflüsse oder Abflüsse im Vorsorgeguthaben ersichtlich. Dazu gehören etwa die Übertragung einer Freizügigkeitsleistung, freiwillige Einkäufe, Vorbezüge, Rückzahlungen der Wohneigentumsförderung oder Zahlungen infolge Scheidungsausgleichs.
Maximal möglicher Einkauf in den Vorsorgeplan: Das Sparkapital oder die Altersrente lassen sich erhöhen, indem freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag entspricht der Beitragslücke zwischen effektivem Altersguthaben und dem maximal möglichen Sparbetrag gemäss Reglement bis zum Stichtag. Vor einem Einkauf ist von der Pensionskasse trotz dieser Angabe stets eine konkrete Berechnung des Einkaufspotentials zu verlangen.
Maximal möglicher Einkauf in die vorzeitige Pensionierung: Versicherte können, zusätzlich zu den reglementarischen Einkäufen in den Vorsorgeplan, Einkaufsbeiträge leisten, um eine vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person vorgängig sämtliche Einkaufsmöglichkeiten im Vorsorgeplan ausgeschöpft hat.
Maximal verfügbares Kapital für Wohneigentumsförderung: Das hier angegebene Kapital ist aktuell für einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung zum Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum verfügbar, abzüglich der in den letzten drei Jahren getätigten Einkäufe. Bei Versicherten, die das Alter 50 überschritten haben, kann der Betrag tiefer ausfallen.
Verpfändeter Betrag: Um vom Hypothekargläubiger eine höhere Finanzierungsquote beim Kauf des Eigenheims zu erhalten, können Versicherte ihr Vorsorgekapital verpfänden, anstatt Kapital für die Wohneigentumsförderung zu beziehen. Der bereits für eine Verpfändung eingesetzte Betrag ist unter dieser Position aufgeführt.
Summe der getätigten Überträge infolge Scheidung abzüglich der Rückzahlungen: Diese Summe zeigt den Betrag, den die versicherte Person als Scheidungsausgleich an den geschiedenen Ehegatten oder die geschiedene Ehegattin bezahlt hat. Dasselbe gilt bei Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.
Altersleistungen: Unter «Altersleistungen» sind die voraussichtlichen Altersguthaben und die daraus errechneten Jahres- und Monatsrenten bei unterschiedlichen Pensionierungszeitpunkten ersichtlich. Hat die versicherte Person das ordentliche Rentenalter überschritten, so stehen die Beträge für die projizierten Altersleistungen im nächsten vollendeten Altersjahr.
Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem die Pensionskasse das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben in eine lebenslange Altersrente umrechnet. Wichtig für die Pensionsplanung: Wer sich mit 63 vorpensionieren lässt kann nur einen tiefen Umwandlungssatz von beispielsweise 4,7 Prozent oder weniger erwarten. Wer die Pensionierung dagegen bis 70 aufschiebt, kann einen für heutige Verhältnisse hohen Umwandlungssatz von sechs oder mehr Prozent erreichen.
Invalidenrente: Ist eine versicherte Person im Sinne der Invalidenversicherung 40 Prozent und mehr invalid, hat sie nach Ablauf der Wartefrist bei der Pensionskasse Anspruch auf eine Invalidenrente.
Ehegattenrente und Partnerrente: Stirbt die versicherte Person, so besteht für den hinterbliebenen Ehegatten ein Anspruch auf eine Ehegattenrente. Den Ehegatten gleichgestellt sind eingetragene Partner. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten auch hinterbliebene Lebenspartner eine Rente oder eine Kapitalabfindung. Der Hinterbliebene Ehegatte oder Lebenspartner kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung verlangen.
Standardtodesfallkapital und Rückgewährtodesfallkapital: Sind die Anspruchsvoraussetzungen im Todesfall erfüllt, so erfolgt die Auszahlung des Standardtodesfallkapitals. Hat die versicherte Person freiwillige Einkäufe getätigt, so kommen diese in Form des Rückgewährtodesfallkapitals zur Auszahlung.
Freizügigkeitsleistung bei Heirat: Dieser Wert sowie das Datum sind von Gesetzes wegen im Versicherungsausweis festzuhalten und bei einem Übertritt in eine neue Vorsorgestiftung zu melden. Der Wert spielt im Fall einer Scheidung eine Rolle, da nur das während Ehe angehäufte Vorsorgekapital in den Vorsorgeausgleich bei Scheidung einberechnet wird.
Freizügigkeitsleistung im Alter 50: Dieser Wert sowie das Datum sind von Gesetzes wegen im Versicherungsausweis festzuhalten und bei einem Übertritt in eine neue Vorsorgestiftung zu melden. Der Wert ist die Berechnungsgrundlage des verfügbaren Kapitals für die Wohneigentumsförderung.