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Elisabeth-Baume-Schneider

Die Schweizer Bevölkerung geht mit ungenügenden Basiskenntnissen über die Pensionskassen und mit verzerrten Vorstellungen in die Debatte zur Abstimmung vom 22. September 2024 über die Reform der beruflichen Vorsorge BVG 21. Das ist ein Fazit der im Auftrag der Zürich-Versicherungen getätigten «Befragungsstudie 2024: Fairplay in der beruflichen Vorsorge» des Forschungsbüros Sotomo hinsichtlich der Kenntnisse der Bevölkerung über die Schweizer Berufsvorsorge. Wörtlich steht in der Studie, die auf einer repräsentativen Umfrage von über 1'600 Personen beruht: «Die vorliegende Studie zeigt nicht nur die grossen Defizite im Basiswissen, sie macht insbesondere auch systematische Wahrnehmungsverzerrungen und Fehleinschätzungen in Bezug auf die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems sichtbar.» Lesen Sie drei markante Ergebnisse der Studie.

Bei der Abstimmung geht es nur um den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge
Im Artikel «Die heiss umstrittene Pensionskassenreform betrifft die Jahreslöhne bis 88'200 Franken», schreiben wir sinngemäss: Die Reform der beruflichen Vorsorge BVG 21, die im Herbst 2024 zur Abstimmung kommt, betrifft nur den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge bis zu einem Jahreseinkommen von 88'200 Franken.
Die jetzt veröffentlichte Studie im Auftrag der Zürich-Versicherung zeigt nun: Obwohl 61 Prozent der Pensionskassenguthaben im überobligatorischen Bereich der Pensionskassen versichert sind, kennt weniger als die Hälfte der Befragten den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Beiträgen an die Pensionskasse.
Tatsache ist jedoch: 85 Prozent der Versicherten haben einen wesentlichen Anteil ihres Pensionskassenguthabens in dem von der Reform nicht betroffenen überobligatorischen Bereich. Aber nur 30 Prozent der Befragten sind überzeugt, auch überobligatorisch versichert zu sein und 44 Prozent sind sich unsicher, ob sie ein überobligatorisches Pensionskassenguthaben besitzen.

Zwei Drittel der Befragten wissen nicht, was der Umwandlungssatz bedeutet
Der Umwandlungssatz legt fest, wie das angesparte Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung in eine Rente umgerechnet wird: Bei einem Umwandlungssatz von beispielsweise 5,6 Prozent gibt es eine Jahresrente von 5'600 Franken pro 100'000 Franken Pensionskassenkapital.
Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bis zu einem Jahreslohn von 88'200 Franken soll mit Inkrafttreten der Reform BVG 21 von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Laut der Umfrage sind sich fast zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer nicht sicher, was dieser Umwandlungssatz eigentlich bedeutet. Insbesondere weiss nur ein Drittel der Befragten, dass für das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze gelten können.
Gegenüber den Versicherten, die grossmehrheitlich obligatorisches und überobligatorisches Pensionskassenkapital haben, wird in der Regel der umhüllende Umwandlungssatz, der den obligatorischen und den überobligatorischen Teil des Pensionskassenkapitals umfasst, ausgewiesen. Dieser umhüllende Umwandlungssatz liegt heute bereits bei tiefen 5,2 Prozent und damit deutlich unter den 6,8 Prozent, über die im Hinblick auf die Abstimmung debattiert wird. Kommt dazu: Die Bevölkerung geht laut der Umfrage fälschlicherweise davon aus, dass der umhüllende Satz bei hohen 6,2 Prozent liegt.

Pensionskassenausweis als Chance
Im Bericht über die «Befragungsstudie 2024: Fairplay in der beruflichen Vorsorge» steht wörtlich: «Auch wenn diese Umfrage die Wissenslücken der Schweizer Bevölkerung bezüglich der anstehenden Abstimmung über die BVG-Reform 21 und bezüglich des Überobligatoriums und des Umwandlungssatzes der Pensionskassen klar aufzeigt, gibt es durchaus Lichtblicke. Die Umfrage zeigt nämlich, dass die Bevölkerung die Pensionskassenausweise ernst nimmt: 69 Prozent der Bevölkerung sagen, dass sie die Pensionskassenausweise überprüfen, fast 90 Prozent bewahren sie auf. Ergo: Die Pensionskassenausweise bieten eine Chance, die Bevölkerung besser über die berufliche Vorsorge aufzuklären.»
In der nächsten Ausgabe der ABC-E-News werden wir diesbezüglich das Merkblatt «Pensionskasse: Versicherungsausweis einfach erklärt» der Pensionskasse «Medpension» vorstellen.



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