Fragen ?
Kontakt
Hören Drucken Teilen

Auto-ausleihen

Frage von Frau Dr. med. S. K. in D: «Im Herbst kommen bei uns im Kanton Aargau Verwandte aus den USA zu Besuch. Wir werden ihnen für eine mehrtägige Fahrt nach Deutschland und Österreich eines unser Autos überlassen. Was müssen wir vorkehren, damit die Fahrt unserer Besucher in die Europäische Union EU mit dem ausgeliehen Auto zoll- und versicherungstechnisch vollkommen in Ordnung ist?»

Ausleihen von Autos an Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland: Checkliste

Wir haben die Medienstellen der drei Motorfahrzeugversicherer Allianz, AXA und Helvetia befragt, was bei der Ausleihung seines Auto an ausländische Besucher für eine Fahrt in die Europäische Union EU vorzukehren ist. Aus den Antworten haben wir die folgenden fünf Punkte herauskristallisiert:

  1. Fahrten in die EU sind grundsätzlich kein Problem: «Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge mit schweizerischen Kennzeichen für eine begrenzte Zeit von Personen, die ihren Aufenthalt im Ausland haben, in die Europäische Union EU eingeführt werden», schreibt die Medienstelle der Allianz.
  2. Eine Vollmacht sorgt für Sicherheit: «Es spricht versicherungstechnisch nichts dagegen, dass man sein Auto an Bekannte ausleiht. Dies auch dann, wenn diese im Ausland wohnhaft sind und mit dem Auto ins Ausland fahren. Für Tagesausflüge oder längere Reisen ins Ausland werden nämlich immer wieder Autos von Eltern, Freunden oder Nachbarn ausgeliehen. Doch ohne eine Vollmacht des Autobesitzers oder der Autobesitzerin für die berechtigte Nutzung des Fahrzeugs eines Dritten, kann es im Ausland zu unerwarteten Bussen oder zu Reiseverzögerungen kommen: Die dortigen Ordnungshüter könnten annehmen, das Fahrzeug sei gestohlen oder geschmuggelt. Mit einer Vollmacht des Fahrzeugbesitzers oder der Fahrzeugbesitzerin, die idealerweise von der Wohnortgemeinde zu beglaubigen ist, können solche Fragen sofort geklärt werden. Es gibt dazu ein entsprechendes Formular», schreibt die Medienstelle der AXA.
  3. Die Motorfahrzeugversicherung, muss auch im Ausland gültig sein: «Das in der Schweiz zugelassene ausgeliehene Auto muss eine Motorfahrzeugversicherung haben, die auch in der Europäischen Union EU gültig ist. Die meisten schweizerischen Versicherungen bieten Deckung in Europa an. Aber es ist wichtig, dies im Voraus zu überprüfen», ergänzt die Medienstelle der Allianz.
  4. Die Person am Steuer braucht einen international gültigen Fahrausweis: «Die Lenkerin oder der Lenker des ausgeliehenen Autos muss einen international gültigen Führerausweis haben, um in der Schweiz sowie in den beabsichtigten Zielländern das ausgeliehene Auto zu lenken. Auch dürfen keine auf dem Fahrzeugausweis festgehaltenen behördlichen Auflagen verletzt werden», schreibt die Medienstelle der Helvetia.
  5. Das Auto braucht einen CH-Kleber: «Zu beachten ist ausserdem, dass das ausgeliehene Auto bei Auslandfahrten mit einem offiziellen CH-Signet gekennzeichnet sein muss. Gerade bei Einreisen nach Österreich wird das Fehlen einer CH-Kennzeichnung durch die dortigen Behörden immer wieder beanstandet», ergänzt die Medienstelle der Helvetia.



 
 

Haftungsausschluss
Weder die Ärzteberatung ABC noch ihre Mitarbeitenden übernehmen irgendeine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf ihrer Website angebotenen Dienstleistungen und Informationen. Die Ärzteberatung ABC behält sich vor, den Inhalt ihrer Website jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Insbesondere wird die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die Benutzern oder Dritten als Folge der Benutzung des Internets, der Website der Ärzteberatung ABC und der daraus ersichtlichen Informationen in irgendeiner Weise entstehen könnten, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss umfasst u.a. auch den Datenverlust, den Missbrauch durch Dritte und Viren. 



Die Ärzteberatung ABC übernimmt insbesondere keine Haftung für Inhalte, die mit rechtlichen Bestimmungen ausserhalb der Schweiz nicht vereinbart werden können.

 Die Ärzteberatung ABC ist nicht verantwortlich für die von Benutzern vorgenommenen Eintragungen sowie für den Inhalt von Seiten, die nicht von den Ärzteberatung ABC geprüft oder unterhalten werden (Links).

 
 

Weitere Optionen