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Teilschaden

Motorfahrzeugteilkaskoversicherung, Motorfahrzeugvollkaskoversicherung, Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung haben eines gemeinsam: Ein von einem Versicherten gemeldeter Schaden hat meist eine viel tiefere Schadensumme als die in der Police festgelegte maximale Versicherungssumme. Somit handelt es sich versicherungstechnisch um einen Teilschaden. Jetzt kommt es: Wenn ein Versicherter bei diesen Versicherungen die Zahl der gemeldeten Teilschadenfälle hemmungslos anhäuft, kann der Versicherer den Versicherungsschutz kündigen. Dann ist es oft schwierig einen neuen Versicherer zu finden. Lesen Sie, warum das so ist und was man dagegen tun kann.

Einige klassische Fälle

Autobesitzer bringen ihr Fahrzeug bei einem Schaden zur Garage und lassen den Garagisten den Schaden bei der Kaskoversicherung melden. Die Garagisten machen die Meldung ungeachtet der bereits erledigten Schadenfälle und der Schadenhöhe, zuweilen gleich für alle notwendigen Reparaturen. Geschieht dies des Öfteren, häufen sich bei diesem Versicherten die Teilschadenfälle.
Oder ein Hausratversicherter nimmt es mit dem Vermeiden von Diebstählen nicht so genau und muss deshalb dem Versicherer ziemlich häufig versicherte Diebstähle melden. Auch bei diesem Versicherten häufen sich die Teilschadenfälle.
Oder ein Privathaftpflichtversicherter hat einen schlecht erzogenen Hund, der in der Nachbarschaft, beim Spazieren oder in der gemieteten Ferienwohnung immer wieder haftpflichtversicherte Schäden verursacht. Auch bei diesem Versicherten häufen sich die Teilschadenfälle.

Der Versicherer kann eine Häufung von Teilschäden stoppen
Bei Häufungen von Teilschäden kann der Versicherer den Versicherungsschutz gemäss Artikel 42 des Versicherungsvertragsgesetzes kündigen: «Ist nur ein Teilschaden eingetreten und wird dafür Ersatz beansprucht, so ist das Versicherungsunternehmen (…) berechtigt, spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung vom Vertrage zurückzutreten. Wird der Vertrag gekündigt, so erlischt die Haftung des Versicherungsunternehmens 14 Tage, nachdem der anderen Partei die Kündigung mitgeteilt wurde.»

Es ist allenfalls schwierig, einen neuen Versicherer zu finden
Nach einer Kündigung wegen einer Teilschadenhäufigkeit kann es allenfalls schwierig sein, einen neuen Versicherer zu finden. Der Grund dafür: Angefragte Versicherer wollen den Grund für den Versicherungswechsel kennen. Besteht dieser Grund aus einer «Kündigung des bisherigen Versicherers wegen einer allzu häufigen Meldung von Teilschadenfällen», wird der angefragte neue Versicherer einen Vertragsabschluss allenfalls ablehnen oder eine ungewohnt hohe Prämie verlangen.

Der ultimative Ratschlag
Damit man den Versicherungsschutz nicht verliert oder für den Versicherungsschutz eine ungewohnt hohe Prämie bezahlen muss, sollte man bei der Motorfahrzeugteilkaskoversicherung, der Motorfahrzeugvollkaskoversicherung, der Hausratversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung eine Häufung von Teilschadenfällen vermeiden. Das heisst: Die Anzahl der gemeldeten Teilschadenfälle möglichst tief halten und kleinere Schadenbeträge selbst begleichen.



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