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Solaranlage versichern

Die auf Schweizer Gebäuden wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom oder von Solarthermie-Anlagen zur Erzeugung von Wärme sind aufgrund der bisherigen Erfahrung etlichen Risiken ausgesetzt. Es lohnt sich, diese Risiken zu kennen und dann auch richtig zu versichern. Denn einige Schäden an Solaranlagen können rasch sehr teuer werden.

Das sind die Risiken bei Solaranlagen
Die Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom und die Solarthermie-Anlagen zur Erzeugung von Wärme auf Gebäuden sind folgenden Risiken ausgesetzt:

  • Diebstahl
  • Wasser und Frost
  • Sturm und Hagel
  • Elementargefahren wie Schneedruck
  • Ertragsausfall
  • Brand, Blitzschlag und Überspannung
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • Tierverbiss


Gebäudeversicherung deckt Elementar- und Feuerschäden
In der Schweiz ist die Versicherung von Elementar- und Feuerschäden der Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen grundsätzlich in der Gebäudeversicherung inbegriffen. Aber: Damit dieser Versicherungsschutz greift, muss die Solaranlage samt dem Investitionswert seiner Gebäudeversicherung mit einem speziellen Formular gemeldet werden. Und: Die Solaranlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, namentlich der Hagelwiderstandsklasse 3. Für den Brandschutz ist das «Brandschutzmerkblatt ‘Solaranlagen’ der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF» zu beachten.

Gebäudeversicherung ist kantonal geregelt
Die Gebäudeversicherung spiegelt den Schweizer Föderalismus: In 22 von 26 Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Für Liegenschaften in den Kantonen Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis ist der Vertragsabschluss freiwillig. Und: In 19 Kantonen werden die Gebäude durch die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung versichert. Die Leistung ist obligatorisch und bietet die Grundsicherung gegen finanzielle Schäden durch alle Elementarereignisse. In den sogenannten Gustavo-Kantonen wird die Gebäudeversicherung durch Privatversicherungen angeboten. Namentlich gilt das für die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden.

Private Zusatzversicherung für Solaranlagen
Eine private Zusatzversicherung für Solaranlagen deckt Schäden an der gesamten Anlage ausserhalb der von der Gebäudeversicherung versicherten Elementar- und Feuerschäden ab: Diebstahl, Tierverbiss und vor allem Betriebsrisiken, also Kurzschluss- und Überspannungsschäden. Versichert sind neben den der Sonne ausgesetzten Modulen auch Wechselrichter und die Tragkonstruktion sowie Zähler und Geräte des Monitorings. Auch Batterien und Systeme zur Fernbedienung sind versichert, sofern sie im Versicherungswert enthalten sind. Dazu kommt die Versicherung des Ertragsausfall aufgrund eines Schadens.

Das Gebäude optimal und rundum versichern
Bei der Ärzteberatung ABC kann man das Gebäude ausserhalb der Gebäudeversicherung für Elementar- und Feuerschäden optimal und rundum versichern. In den individuell gestaltbaren Rahmenvertrag kann bei Bedarf auch die Zusatzversicherung für die Solaranlage eingeschlossen werden. Bei Schäden an der Solaranlage muss dann jeweils abgeklärt werden, ob Deckung über die Gebäudeversicherung besteht oder die Zusatzversicherung einspringen muss.



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