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LohnDie Sammelstiftung Nest stellt auf ihrer Website «Häufige Fehler bei der Lohnmeldung» zusammen. Eine fehlerlose Lohnmeldung ist jedoch die Grundlage für die korrekte Vorsorge der Arbeitnehmenden und entscheidend für die reibungslose Abwicklung der beruflichen Vorsorge. Wichtig: Bei allen Pensionskassen ergibt sich der versicherte Lohn aus dem jeweiligen Vorsorgereglement oder dem jeweiligen Vorsorgeplan. Deshalb kann es bei andern Pensionskassen andere häufige Fehler geben.

Das sind 5 häufige Fehler bei der Lohnmeldung an die Pensionskasse

  1. Nicht korrekte Hochrechnung auf ein ganzes Jahr von Löhnen bei unterjährigem Eintritt und Austritt:
    • Fehler: Löhne bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres werden nicht auf ein volles Jahr hochgerechnet gemeldet.
    • Lösung: Bitte berechnen Sie den Jahreslohn korrekt, indem Sie den Brutto-Monatslohn mit 12 oder 13 multiplizieren. Nie Pro-rata-Angaben!
  2. Falsche Hochrechnung von Teilzeit-Löhnen:
    • Fehler: Ein Teilzeit-Lohn wird fälschlicherweise auf 100 Prozent hochgerechnet gemeldet.
    • Lösung: Stellen Sie sicher, dass Teilzeit-Löhne korrekt gemäss vereinbartem Beschäftigungsgrad gemeldet werden.
  3. Probleme bei der Meldung von unterjährigen Lohnänderungen:
    • Fehler: DerArbeitgeber meldet unterjährig zeitnah und somit korrekt eine Lohnänderung und meldet Ende Jahr rückwirkend die gesamte Jahreslohnsumme.
    • Lösung: Mischlöhne sind nur bei sehr unregelmässigen Monatslöhnen notwendig, beispielsweise bei Stundenlöhnen. Vermeiden Sie unnötige Meldungen.
  4. Unbezahlter Urlaub und Abzug nicht ausbezahlter Monatslöhne:
    • Fehler: Bei unbezahltem Urlaub werden die nicht ausbezahlten Monatslöhne vom gemeldeten Jahreslohn abgezogen statt mitgerechnet.
    • Lösung: Berücksichtigen Sie unbezahlten Urlaub korrekt, indem Sie die nicht ausbezahlten Monatslöhne in die Jahreslohnsumme einbeziehen.
  5. Meldung von Boni und Gewinnbeteiligungen über der BVG-Lohnobergrenze:
    • Fehler: Bonus bei einem Jahreslohn über der BVG-Lohnobergrenze wird als BVG-pflichtiger Jahreslohn gemeldet, ohne Vorsorgeplan-Festlegung.
    • Lösung: Achten Sie darauf, dass Bonuszahlungen über der BVG-Lohnobergrenze im Vorsorgeplan korrekt festgelegt sind, um unnötige Komplikationen zu vermeiden

Das sind die Risiken für Arbeitgeber bei falschen Lohnmeldungen
Fehlerhafte Lohnmeldungen können dazu führen, dass für versicherte Arbeitnehmer kein, ein zu tiefer oder ein zu hoher Lohn gemeldet wird. Die Korrektur von falsch gemeldeten Löhnen ist administrativ und kommunikativ aufwändig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem ist die Korrektur auch rechtlich vielschichtig, da arbeits-, vorsorge- und steuerrechtliche Fragestellungen zu klären sind. Sind beispielsweise über mehrere Jahre die gemeldeten Löhne und damit die Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge zu tief ausgefallen, können Mitarbeitende diese, sofern sie noch nicht verjährt sind, sowie allfällige damit verbundene Zinseinbussen, geltend machen. Besondere Risiken bei Falschmeldungen bestehen im Zusammenhang mit Leistungsfällen, insbesondere wenn die Pensionskasse gegenüber dem Arbeitgeber die Schadloshaltung für die infolge Verletzung des Anschlussvertrags höher ausfallenden Leistungen geltend macht.

Lohnmeldungen müssen korrekt sein
Deshalb gilt: Jede Pensionskasse ist darauf angewiesen, dass die vom Arbeitgeber erhaltenen Lohnmeldungen korrekt erfolgen und mit den Bestimmungen des Vorsorgereglements sowie des Vorsorgeplans übereinstimmen. Die Pensionskasse hat normalerweise keinen Einblick in die einzelnen Lohnbestandteile der Versicherten. Daher liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, die massgebenden Löhne korrekt zu melden, um Verletzungen der Vorschriften zu vermeiden.



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