Job während dem Studium? Temporärstelle? Zweitverdienst? Sabbatical zwischen zwei Jobs, Wegzug ins Ausland? Oder einfach Stellenwechsel: Und bei alldem einmal oder mehrere Male vergessen, die BVG-Vorsorgegelder an die neue Pensionskasse zu überweisen? Das kommt offenbar oft vor: Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG werden rund 900'000 «kontaktlose Freizügigkeitskonti» mit einem Gesamtbetrag von rund sechs Milliarden Franken verwaltet. Und: Es ist ganz einfach herauszufinden, ob einem eines dieser «kontaktlosen Freizügigkeitskonti gehört.
Überwiegend geht es um weniger als 5000 Franken
Auf rund drei von vier «kontaktlosen Freizügigkeitskonti liegen weniger als 5'000 Franken. Aber da bleiben immer noch viele solcher Konti mit höheren Beträgen.
Merkblatt «Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge»
Wer vermutet, irgendwo ein «kontaktloses Freizügigkeitskonto» zu haben, bekommt im Merkblatt «Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge» die folgenden Instruktionen: «Wenn Sie Guthaben aus der 2. Säule suchen, können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule eine Anfrage einreichen. Die Anfrage ist kostenlos. Ihre Anfrage wird mit den Meldungen der Vorsorgeeinrichtungen und der Einrichtungen, welche Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen führen, verglichen. Über das Resultat informieren wir Sie auf dem Postweg. Die möglichen Ansprüche haben Sie dann direkt bei der angegebenen Einrichtung geltend zu machen, welche allein über die Berechtigung und eine allfällige Auszahlung entscheidet.» Wichtig: Auch nach Tosfällen kann man für die verstorbene Person eine Anfrage starten.
Anfrageformular «Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge»
Für ein Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge muss man das Anfrageformular «Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge» nutzen. Das Formular muss sorgfältig ausgefüllt und zusammen mit einem gültigen Personalausweis an die «Zentralstelle 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG Geschäftsstelle, Postfach 1023, CH-3000 Bern 14» oder an die E-Mailadresse info@zentralstelle.ch eingesandt werden. Nach Todesfällen braucht es zusätzlich den Todesschein für die verstorbene Person sowie einen amtlichen Beleg zur Verwandtschaft.